TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege, Inhalt
Inhalt
1
Anwendungsbereich
2
Begriffsbestimmungen
3
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
4
Schutzmaßnahmen
5
Spezifische Arbeitsbereiche und Tätigkeiten – besondere und zusätzliche Schutzmaßnahmen
6
Verhalten bei Unfällen
7
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
8
Aufzeichnungs- und Unterrichtungspflichten
9
Zusammenarbeit Beschäftigter verschiedener Arbeitgeber – Beauftragung von Fremdfirmen
10
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Anhang 1:
Hinweise für die Erstellung eines Hygieneplans
Anhang 2:
Handlungsanleitung zum Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten
Anhang 3:
Beispiel: "Erfassungs- und Analysebogen Nadelstichverletzung"
Anhang 4:
Ergänzende Hinweise zum Atemschutz
Anhang 5:
Abfallschlüssel für Einrichtungen zur Pflege und Behandlung von Menschen entsprechend der LAGA-Vollzugshilfe
Anhang 6:
Beispiel einer Betriebsanweisung nach § 14 Biostoffverordnung
Literaturhinweise