TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege, Inhalt
Inhalt
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
4 Schutzmaßnahmen
5 Spezifische Arbeitsbereiche und Tätigkeiten – besondere und zusätzliche Schutzmaßnahmen
6 Verhalten bei Unfällen
7 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
8 Aufzeichnungs- und Unterrichtungspflichten
9 Zusammenarbeit Beschäftigter verschiedener Arbeitgeber – Beauftragung von Fremdfirmen
10 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Anhang 1: Hinweise für die Erstellung eines Hygieneplans
Anhang 2: Handlungsanleitung zum Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten
Anhang 3: Beispiel: "Erfassungs- und Analysebogen Nadelstichverletzung"
Anhang 4: Ergänzende Hinweise zum Atemschutz
Anhang 5: Abfallschlüssel für Einrichtungen zur Pflege und Behandlung von Menschen entsprechend der LAGA-Vollzugshilfe
Anhang 6: Beispiel einer Betriebsanweisung nach § 14 Biostoffverordnung
Literaturhinweise