Der Arbeitgeber hat vor dem Einsatz von Reinigungs- und Pflegemitteln eine Reihe von Maßnahmen zu beachten, wie unter anderem:
Reinigungs- und Pflegemittel (C 332) | |
Desinfektionsreinigungsmittel (C 333) | |
Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln (DGUV Regel 101-019) | |