Ersatzverfahren und Ersatzstoffe bei Reinigungs- und Pflegemitteln
Bei Ersatzverfahren und Ersatzstoffen ist insbesondere zu prüfen,
- ob der Einsatz von Reinigungsmitteln durch mechanische Reinigung ganz oder teilweise verringert werden kann,
- ob Produkte mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko eingesetzt werden können,
- ob die Raumluftbelastung durch Verfahrensänderung verringert werden kann (z. B. feucht wischen statt sprühen).
Der Arbeitgeber hat im Frühstadium der Auftragsbearbeitung in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber die Ersatzstoffprüfung vorzunehmen.
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Reinigungsmittel (C 332) |
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Desinfektionsreinigungsmittel (C 333) |
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Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln (DGUV Regel 101-019) |
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