
Beschäftigte, die mit Reinigungs- und Pflegemitteln umgehen oder andere gefährdende Tätigkeiten ausüben, sind zu unterweisen. Die Unterweisung sollte möglichst anhand der Betriebsanweisung erfolgen. Die Unterweisung muss
erfolgen. Der Unternehmer ist zur Unterweisung verpflichtet. Die Unterweisung ist schriftlich festzuhalten und vom unterwiesenen Beschäftigten durch Unterschrift zu bestätigen.
Unterweisungen Musterformulare