
Unterweisung
Beschäftigte, die mit Reinigungs- und Pflegemitteln umgehen oder andere gefährdende Tätigkeiten ausüben, sind zu unterweisen. Die Unterweisung sollte möglichst anhand der Betriebsanweisung erfolgen. Die Unterweisung muss
- mündlich, arbeitsplatzbezogen
- mindestens einmal jährlich oder zu bestimmten Anlässen
- und bei Bedarf in der Muttersprache der Beschäftigten
erfolgen. Der Unternehmer ist zur Unterweisung verpflichtet. Die Unterweisung ist schriftlich festzuhalten und vom unterwiesenen Beschäftigten durch Unterschrift zu bestätigen.
Unterweisungen Musterformulare