Unterweisung

Beschäftigte, die mit Reinigungs- und Pflegemitteln umgehen oder andere gefährdende Tätigkeiten ausüben, sind zu unterweisen. Die Unterweisung sollte möglichst anhand der Betriebsanweisung erfolgen. Die Unterweisung muss

erfolgen. Der Unternehmer ist zur Unterweisung verpflichtet. Die Unterweisung ist schriftlich festzuhalten und vom unterwiesenen Beschäftigten durch Unterschrift zu bestätigen.

Unterweisungen Musterformulare

Unterweisungsnachweis