Persönliche Schutzausrüstungen bei Reinigungsarbeiten
Da im Reinigungsgewerbe technische oder organisatorische Maßnahmen oft nur begrenzt einsetzbar sind,
ist besonderes Gewicht auf die personenbezogenen Schutzmaßnahmen zu legen. Im Wesentlichen werden
im Reinigungsgewerbe folgende persönliche Schutzausrüstungen verwendet:
- Atemschutz (Beim Umgang mit einigen Reinigungs- und Pflegemitteln können
die Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz überschritten werden. Es sind dann geeignete Atemschutzgeräte
einzusetzen, wobei das Tragen von Atemschutz keine ständige Maßnahme sein darf.)
- Augenschutz (Bei Spritzgefahr, z. B. für Ab- oder Umfüllarbeiten oder für
das Erstellen der Anwendungslösungen, ist den Versicherten Augen- oder Gesichtsschutz zur Verfügung zu stellen.)
- Handschutz (Bei länger dauernder Nass- und Feuchtreinigung sowie Hautkontakt
zu Reinigungs- und Pflegemitteln sind den Beschäftigten Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls die arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen.)
- Fußschutz (geschlossene Schuhe anziehen)
Personenbezogene Schutzmaßnahmen für spezielle Reinigungs- und Pflegemitteln