Hygienemaßnahmen bei Reinigungs- und Pflegemitteln

Die Gesundheitsprobleme beim Umgang mit Reinigungsmitteln und Pflegemitteln können bei Beachtung von Hygienemaßnahmen verringert werden. Der Arbeitgeber hat deshalb folgende Hygienemaßnahmen zu ermöglichen bzw. auf sie hinzuweisen:

Die Hygienemaßnahmen sind in der Betriebsanweisung Word Dokument und im Rahmen der Unterweisung zu erläutern.

Reinigungsmittel (C 332)
Desinfektionsreinigungsmittel (C 333)
Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln (DGUV Regel 101-019)