Technische Schutzmaßnahmen
Beim Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln sind unter anderem folgende technische Schutzmaßnahmen zu beachten:
- Reinigungs- und Pflegemittel sind sicher aufzubewahren und zu lagern,
- Räume belüften,
- möglichst maschinelle Reinigungsverfahren benutzen (z. B. Reinigungsautomaten oder
technische Hilfsmittel wie Fahreimer, Feuchtwischmops und Auswringer (Pressen).
 |
Reinigungsmittel (C 332) |
 |
Desinfektionsreinigungsmittel (C 333) |
 |
Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln (DGUV-Regel 101-019) |
|
|