Technische Schutzmaßnahmen

Beim Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln sind unter anderem folgende technische Schutzmaßnahmen zu beachten:

Reinigungsmittel (C 332)
Desinfektionsreinigungsmittel (C 333)
Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln (DGUV-Regel 101-019)