Um den geeigneten Fußschutz auszuwählen, bedarf es einer sorgfältigen Betrachtung der auszuführenden Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung sowie der individuellen Belange der Person, die den Schuh tragen muss.
Für die wirksame Einbindung in den betrieblichen Prozess sind weitere Schritte wie z. B. Unterweisung erforderlich.
In erster Linie soll Fußschutz vor Gefährdungen schützen. Er soll aber auch ergonomische Belange am Arbeitsplatz berücksichtigen. Darüber hinaus kann er ein wichtiges Element bei der störungsfreien Produktherstellung sein (siehe hierzu z. B. 4.20 "ESD-Schuhwerk").
Nachgehend sind abschnittsweise relevante Informationen dargestellt.
Im Zuge der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung gilt es alle relevanten Gefährdungen zu ermitteln.
Gefährdungen können z. B. aus der Arbeitsumgebung, Arbeitsmitteln oder auch aus dem Schuh selbst resultieren. Im weiteren Verlauf werden Gefährdungen zu den möglichen Einwirkungen aufgezeigt:
Mechanische Einwirkungen
Einwirkung von Elektrizität
Thermische Einwirkungen
Chemische Einwirkungen
Biologische Einwirkungen
Einwirkungen auf den Menschen durch den Fußschutz
In Anhang 1 findet sich eine Checkliste für sicherheitstechnische Anforderungen an Fußschutz.
Grundsätzlich wird bei Fußschutz zwischen Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen unterschieden.
Sie tragen die Kennzeichnung:
| Sicherheitsschuhe | S |
| Schutzschuhe | P |
| Berufsschuhe | O |
Sicherheits- und Schutzschuhe müssen eine Zehenkappe enthalten.
Berufsschuhe sind im Normalfall nicht mit Zehenkappen ausgerüstet; ist eine Zehenkappe eingebaut, werden an diese keine Anforderungen gestellt.
Die Sicherheitsschuhe unterscheiden sich von den Schutzschuhen dadurch, dass die Zehenkappen die doppelte Aufprallenergie und eine wesentlich größere Druckkraft aufnehmen können.
Innerhalb der drei o. g. Schuharten wird jeweils nach drei Klassifizierungsarten unterschieden (siehe 4.7).
Jeder Fußschutz muss die Grundanforderungen erfüllen.
Ein Fußschutz, der nur die Grundanforderungen erfüllt und über keine Zusatzanforderungen verfügt, wird mit SB, PB oder OB gekennzeichnet.
Schuhe, die eine oder mehrere Zusatzanforderungen erfüllen, tragen entsprechende Kennzeichnungssymbole (siehe Anhang 4) oder sind der entsprechenden Kategorie zugeordnet (siehe Anhang 3).
Schuhform
Die verschiedenen Schuhformen (A bis E, siehe Abb. 3) unterscheiden sich insbesondere durch die verschiedenen Schafthöhen "h". Die Schafthöhen sind in den Fußschutznormen festgelegt.

Abb. 3 Schuhformen gem. DIN EN ISO 20345ff
Die zu verwendende Schuhform ergibt sich aus der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung.
Fersenbereich
Der Fersenbereich darf nach der Norm DIN EN ISO 20345 nur bei Sicherheitsschuhen der Form A und der Kategorie SB offen gestaltet sein.
Der Fersenbereich darf nach der Norm DIN EN ISO 20346 nur bei Schutzschuhen der Form A und der Kategorie PB offen gestaltet sein.
Der Fersenbereich darf nach der Norm DIN EN ISO 20347 nur bei Berufsschuhen der Form A und der Kategorie OB offen gestaltet sein.
In Anbetracht eines sicheren Halts und Standes im Schuh sollte ein geschlossener Fersenbereich angestrebt werden.
Schuhverschluss
Eine besondere Bedeutung hinsichtlich "Halt im Schuh" für das sichere Gehen und Stehen kommt dem Schuhverschluss zu. Er soll es ermöglichen, einen bestmöglichen Sitz am Fuß zu erreichen.
Triangelösen für den Schuhverschluss sind wegen ihrer Zweckmäßigkeit weit verbreitet. Sie liegen flach auf, gleichen die Schnürsenkelspannung aus und schonen die Schnürsenkel.

Abb. 4 Schuh mit Triangelösen
Damit sind Haken entbehrlich geworden, die abbrechen, ausreißen und mit ihrer Vernietung auf den Fußrücken drücken können. Ein mögliches Hängenbleiben wird vermieden. In das Leder eingesetzte Ösen, besonders solche mit einem kleinen Durchmesser, lassen sich schlecht schnüren und beanspruchen die Schnürsenkel sehr.
In den letzten Jahren wurden Schlaufenschnürsysteme entwickelt, bei denen der Schnürsenkel durch am Schuhschaft eingearbeitete Textilschlaufen geführt wird.
Hitzebeständige Schnürsenkel sind z. B. bei Arbeiten mit heißen Massen und Brandbekämpfung erforderlich.
Zum schnellen An- und Ausziehen haben Stiefel z. B. eine Überschlaglasche mit ein oder zwei Patentschnallen, die sich mit einem Handgriff lösen lassen. Es finden auch Einhängeknopf-, Schnallenschnell-, Klett- oder Reißverschlüsse Verwendung.
Ein anderer Schnellverschluss besteht aus einer scharnierartig angebrachten Lederlasche. Er wird durch das Ziehen eines biegsamen Drahtseilstabes am oben angebrachten Ring geöffnet. Bei geschlossener Verbindung wird der Stiefel normal geschnürt.
Darüber hinaus gibt es weitere Schnellverschlusssysteme.
Vermehrt kommen auch stufenlose Verschlusssysteme zum Einsatz. Die Funktionsweise ist wie folgt: Durch Herausziehen des Drehknopfes wird die Schnürung gelöst und der Schuh kann so weit geöffnet werden wie es für das An- oder Ausziehen notwendig ist. Fixiert wird die Einstellung durch das Hereindrücken des Drehknopfes. Durch Zudrehen des Drehknopfes kann der Schuh faktisch stufenlos enger gestellt werden. Anderweitige Funktionsweisen sind denkbar.
Die Seilführung ermöglicht eine gleichmäßige Druckverteilung und eine individuelle Anpassung an die Fußform. Das ummantelte Seil selbst besteht aus mehreren Bündeln, welche wiederum aus einzelnen dünnen Edelstahldrähten besteht.

Abb. 5 Schuh mit stufenlosem Verschlußsystem
Derartige Verschlusssysteme sind eine gute Alternative zur herkömmlichen Fixierung. Sie bieten auch die Möglichkeit der einhändigen Bedienung. So kann beispielsweise auch eine Fixierung erfolgen, wenn sich die Person mit einer Hand festhalten muss. Ebenso ist die Bedienung auch mit dickeren Handschuhen oder bei eingeschränkter Beweglichkeit der Finger möglich.
Darüber hinaus ist die Gefahr des Hängenbleibens durch Senkelschlaufen oder offene Schnürsenkel eliminiert.
Der Drehknopf kann auch seitlich am Schuh positioniert sein.
Je nach Einsatzgebiet sind die auf dem Markt befindlichen und zuvor benannten Verschlußsysteme mehr oder weniger geeignet. So eignen sich z. B. Klettverschlüsse grundsätzlich nicht in staubbelasteten Einsatzbereichen.
Für die bestimmungsgemäße Benutzung müssen durch den Herstellungsbetrieb entsprechende, möglichst erschöpfende und auch eindeutige Informationen, gegeben werden. Grundsätzlich muss auch zu Restrisiken informiert werden.
Die PSA-Verordnung und die Normen nennen hier eine Reihe von Mindestinformationen, diese sind:
| a) | Prüfungen, die der Benutzer oder die Benutzerin, wenn erforderlich, vor Gebrauch durchführen muss; |
| b) | Anpassung; Art und Weise des An- und Ablegens der Schuhe, falls relevant; |
| c) | Verwendung; grundsätzliche Informationen zu den möglichen Verwendungsweisen und Angabe der Quelle, falls detaillierte Informationen gegeben werden; |
| d) | Gebrauchseinschränkungen (z. B. Temperaturbereich); |
| e) | Anleitungen zur Lagerung und Instandhaltung, unter Angabe der Höchstabstände zwischen Instandhaltungsüberprüfungen (erforderlichenfalls sind Trocknungsverfahren festzulegen); |
| f) | Anleitungen zur Reinigung und/oder Dekontamination; |
| g) | Haltbarkeitsdatum oder Gebrauchsdauer; |
| h) | falls erforderlich, Warnhinweise zu möglicherweise auftretenden Problemen (bei Änderungen kann die EU-Baumusterprüfbescheinigung ungültig werden); |
| i) | eine Warnung, dass die Schuhe nicht modifiziert werden dürfen, außer bei orthopädischen Anpassungen |
| j) | erforderlichenfalls, zusätzliche Darstellungen, Stücklisten usw.; |
Fußschutz mit Schutzfunktionen für besondere Einsatzgebiete (z. B. Schutz vor Kettensägenschnitten oder Schutz bei Arbeiten mit handgeführten Flüssigkeitsstrahlern) erfordern weitere spezielle Informationen, welche in den entsprechenden Normen definiert sind.
Im Rahmen der Baumusterprüfung werden auf der Grundlage der Normen z. B. DIN EN ISO 20345 bis DIN EN ISO 20347 spezifische ergonomische Merkmale in einem Trageversuch beurteilt. Dieser beinhaltet typische Tätigkeiten beim normalen Gebrauch der Schuhe wie Gehen, Treppensteigen und Knien.
Bei der Schuhauswahl gilt es ergonomische Kriterien zu berücksichtigen. Der Tragekomfort für den Fußschutz hängt maßgeblich von der individuellen Anpassung des Schuhes an den Fuß ab.
Es sollten die nachstehenden Einflussfaktoren ebenfalls berücksichtigt werden:
Um Vorgenanntes umsetzen und berücksichtigen zu können, sollte Fußschutz vor dem Kauf unbedingt anprobiert werden. Von Bereitstellungen nur nach Größe oder nach Beschreibung und Aussehen aus Katalogen, sollte, zumindest bei der Erstbeschaffung, abgesehen werden.
Sehr gute Ergebnisse im Schuhauswahlverfahren bringen Trageversuche unter Einsatzbedingen im Unternehmen.
Die Trageakzeptanz wächst erfahrungsgemäß mit dem Einbindegrad der betroffenen Beschäftigten in das Auswahlverfahren. Technische Hilfsinstrumente für die individuelle Schuhauswahl stellen Messsysteme oder auch Fußscanner dar. Mittels dieser können relevante Fußparameter, wie z. B. Fußlänge und -breite oder sogar Ballen, Rist-, Fersenmaß, Gewölbehöhe. bestimmt werden.

Abb. 6 Messsystem für die Bestimmung der Fußlänge und Fußbreite nebst Zuordnung zu den Größen

Abb. 7 Fußscanner zur Bestimmung von Größe, Breite und ggf. Fehlstellung (Gewölbe)
Da das Fußvolumen im Laufe des Tages zunehmen kann, ist die Fußmessung möglichst am Nachmittag (z. B. Ende der täglichen Arbeit) vorzunehmen. Des Weiteren müssen Länge und größte Breite sowohl am linken als auch am rechten Fuß ermittelt werden, weil oft Unterschiede zwischen den Maßen des rechten und des linken Fußes bestehen.
Schuhgrößen
Grundlage für einen gut passenden Schuh ist der feste Halt des Fußes im Ballen- und Fersenbereich (Kugelferse). Im Vorschuh, also unter der Zehenkappe, müssen die Zehen ausreichend Platz für eine ungehinderte Beweglichkeit finden.
Die Herstellungsbetriebe fertigen über unterschiedliche Leisten bzw. nach unterschiedlichen Größensystemen. Daher können die Schuhgrößen sehr unterschiedlich sein.
Darin begründet ist der Schuh im Auswahlverfahren unbedingt anzuprobieren.
Die nachstehende Tabelle 2 der ISO 19407 zeigt auszugsweise den Vergleich verschiedener Größensysteme.
| European Grading | ||||
| EUR | Mondo | UK | US | US |
| Men and women | Men | Women | ||
| 34 | 215 | Z | 3 | 4 |
| 34,5 | 215 | 2,5 | 3,5 | 4,5 |
| 35 | 220 | 3 | 4 | 5 |
| 35,5 | 225 | 3,5 | 4,5 | 5,5 |
| 36 | 225 | 4 | 5 | 6 |
| 36,5 | 230 | 4 | 5 | 6 |
| 37 | 235 | 4,5 | 5,5 | 6,5 |
| 37,5 | 235 | 5 | 6 | 7 |
| 38 | 240 | 5,5 | 5,5 | 7,5 |
| 38,5 | 245 | 5,5 | 5,5 | 7,5 |
| 39 | 245 | 6 | 7 | 8 |
| 39,5 | 250 | 6,5 | 7,5 | 3,5 |
| 40 | 255 | 7 | 8 | 9 |
| 40,5 | 255 | 7,5 | 8,5 | 9,5 |
| 41 | 260 | 7,5 | 8,5 | 9,5 |
| 41,5 | 265 | 8 | 9 | 10 |
| 42 | 265 | 8,5 | 9,5 | 10,5 |
| 42,5 | 270 | 9 | 10 | 11 |
| 43 | 275 | 9,5 | 10,5 | 11,5 |
| 43,5 | 275 | 9,5 | 10,5 | 11,5 |
| 44 | 280 | 10 | 11 | 12 |
| 44,5 | 280 | 10,5 | 11,5 | 12,5 |
| 45 | 285 | 11 | 12 | 13 |
| 45,5 | 290 | 11,5 | 12,5 | 13,5 |
| 46 | 295 | 11,5 | 12,5 | 13,5 |
| 46,5 | 295 | 12 | 13 | 14 |
| 47 | 300 | 12,5 | 13,5 | 14,5 |
| 47,5 | 305 | 13 | 14 | 15 |
| 48 | 305 | 13 | 14 | 15 |
| 48,5 | 310 | 13,5 | 14,5 | 15,5 |
| 49 | 315 | 14 | 15 | 16 |
| 49,5 | 315 | 14,5 | 15,5 | 16,5 |
| 50 | 320 | 15 | 16 | 17 |
Tabelle 2 Schuhgrößen im Vergleich; Auszug aus Tab. 2 der ISO 19407: 2023
Mondopoint (Mondo)
Bei Mondopoint handelt es sich um ein international genormtes System zur Angabe von Schuhgrößen. Die aktuelle Version wird in ISO 9407 beschrieben. Ergänzend zu den meisten anderen Systemen wird nicht nur die Fußlänge, sondern auch die Fußbreite berücksichtigt und ggf. in den Produktinformationen benannt.
Die Größe entspricht den Abmessungen des Fußes in Länge und Breite (Großzehballen bis Kleinzehballen) und wird in Millimetern angegeben. Die Schuhgröße von 270/100 beispielsweise entspricht einer Fußlänge von 270 mm und einer Fußbreite von 100 mm.
Französischer Stich (EUR)
Ein Französischer Stich (auch Pariser Stich genannt) hat eine Länge von 2/3 cm = 6,667 mm. Es werden in der Regel keine Zwischengrößen hergestellt, so dass die Größenabstufung ca. 6,67 mm beträgt. Diese Maßeinheit wird in Kontinentaleuropa überwiegend verwendet und führt zur Einstufung nach EUR (bzw. EU). Zur Berechnung wird die Leistenlänge (in Zentimeter) durch den Französischen Stich geteilt und man erhält die Schuhgröße. Umgekehrt ergibt die Schuhgröße multipliziert mit dem Französichen Stich die Leistenlänge. Der Leisten ist in der Regel 1,5 bis 2 Zentimeter länger als der Fuß.
English Size (UK)
Die britische Schuhgröße basiert auf der Einheit Barleycorn, die einem Drittelzoll oder 8,466 mm entspricht. Das Verhältnis zwischen einem halben Barleycorn und einer kontinentaleuropäischen Größe ist damit 0,635:1.
US Size (US)
Die US-Größensystem unterscheidet zweischen Herren und Damengrößen. Es basiert ebenso wie das UK-System auf der Einheit Barleycorn, die einem Drittelzoll oder 8,466 mm entspricht. Jedoch beginnt die Größenbezeichnung laut Tabelle 2 bei Herren mit Größe 3,5 und bei Damen mit 4,5 gegenüber dem UK-System mit 2,5.
Schuhweite
Die Schuhweite ist nicht genormt.
Sie ist in der Schuhtechnik als das Volumen des Vorfußes im Ballenbereich definiert.
Die Herstellungsbetriebe bieten teilweise Schuhe in unterschiedlichen Weiten an. Eine allgemeingültige Kennzeichnung der Weiten gibt es nicht.
Darin begründet ist der Schuh im Auswahlverfahren unbedingt anzuprobieren.
Versicherte sind nach § 30 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichtet, den ihnen zur Verfügung gestellten Fußschutz vor der Benutzung durch Sichtprüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich zu melden.
Der Fußschutz ist immer dann der Benutzung zu entziehen, wenn die Sicherheit bei der Benutzung nicht mehr gegeben ist. Zum einen können in der Nutzungsphase Schäden oder Abnutzungen am Schuh auftreten, die Einfluss auf die Sicherheit haben.
Zum anderen kann sich eine von dem oder der Versicherten vorgenommene Veränderung am Schuh sicherheitstechnisch negativ auswirken. Dies gilt sowohl für Reparaturen als auch für das Erneuern oder Austauschen von Elementen, z. B. Einlegesohlen.
Beim An- und Ablegen kann augenscheinlich und kontinuierlich der Zustand der Schuhe verfolgt und beurteilt werden.
Eine Vorgabe, wie viele Schuhe pro Jahr bereitzustellen sind oder in welchen Abständen eine neue Bereitstellung erfolgen muss, gibt es nicht. Die Gebrauchsdauer von Fußschutz ist im Wesentlichen von der Beanspruchung und der Pflege abhängig.
Beispielsweise sind Schuhe grundsätzlich der Benutzung zu entziehen, wenn:
Die Abbildungen 8, 9 und 10 zeigen beispielhaft Kriterien, die eine weitere Benutzung ausschließen.

Abb. 8 Ablegereif, insbesondere wegen offener Naht.

Abb. 9 Ablegereif, insbesondere da sich Sohle vom Schaft gelöst hat.

Abb. 10 Ablegereif, insbesondere da der Schuh im Vorderfußbereich zerschlissen ist, die Zehenschutzkappe liegt frei.
Prüfung
Die Benutzerinnen bzw. die Benutzer sind nach § 30 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichtet, den ihnen zur Verfügung gestellten Fußschutz vor der Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich zu melden.
Elektrisch isolierender Fußschutz nach DIN EN 50321-1 (VDE 0682-331-1) "Arbeiten unter Spannung – Schuhe für elektrischen Schutz, Teil 1: Isolierende Schuhe und Überschuhe" ist vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung zu unterziehen. Im Zweifelsfall sind die Schuhe einer elektrischen Stückprüfung zu unterziehen. Bei Feststellung von mechanischen Schäden (z. B. Risse), chemischen Schäden oder Veränderungen, die Einfluss auf die Schutzfunktion haben können, dürfen die Schuhe nicht weiter benutzt werden. Die regelmäßige Prüfung der elektrisch isolierenden Eigenschaft ist entsprechend der Vorgaben des Herstellungsbetriebes durchzuführen. Das Datum der Prüfung ist auf dem vorgesehenen Kennzeichnungsfeld am Schuh dauerhaft zu vermerken.
Näheres zu Fußschutz zum Schutz gegen elektrischen Schlag siehe auch 4.19.
Reinigung, Pflege und Aufbewahrung
Dies kann unter dem Oberbegriff Wartung subsummiert werden.
Fußschutz ist gemäß der Information des Herstellungsbetriebes zu reinigen, zu pflegen und aufzubewahren.
Vor der Pflege ist der Schuh entsprechend zu reinigen. Hierzu empfiehlt sich z. B. eine große Bürste.
Der Einsatz von Reinigungsmittel zur Entfernung von Kontaminationen ist mit dem Herstellungsbetrieb des Schuhs abzustimmen. So können Schäden/Beeinträchtigungen am Schuh/-material abgewendet werden.
Kontaminationsbedingt kann bei der Verwendung von Fußschutz der Klassifizierung II auch der Einsatz von Stiefelreinigungsanlagen erfolgen. Dies kann z. B. bei Altlastenbaustellen, Brandschadensanierungen aber auch im Hinblick auf das Betreten von Bereichen mit entsprechendem Anspruch auf Reinheit erforderlich sein.

Abb. 11 Stiefelwaschanlage
Nasser Fußschutz sollte nach der Benutzung so gelagert werden, dass die Möglichkeit zum Trocknen besteht. Lederschuhe dürfen nicht zu nah an eine Heizquelle gestellt werden, um ein zu starkes Austrocknen und damit einer einhergehenden Versprödung des Leders zu vermeiden. Trocknungssysteme bietet der Handel an; bewährt hat sich auch ein Ausstopfen mit Zeitungspapier, weitere Informationen im Abschnitt Schuhhygiene 4.32.
Elektrisch isolierender Fußschutz nach DIN EN 50321 (VDE 0682-331) ist vor der ersten Benutzung und zwischen jeder folgenden nach den Vorgaben des Herstellungsbetriebes zu lagern.
Die Schuhe dürfen in der Regel nicht gedrückt, geknickt, in der Nähe einer Heizquelle gelagert oder für längere Zeit dem Sonnenlicht, künstlichem Licht oder anderen Ozon erzeugenden Quellen ausgesetzt werden.
Instandsetzung
Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat nach § 2 der PSA-Benutzungsverordnung für einen ordnungsgemäßen Zustand des Fußschutzes zu sorgen.
Bei der Instandsetzung von Fußschutz sind ein bleibender Schutz und gute hygienische Bedingungen zu gewährleisten. Sie hat unter genauer Beachtung der Angaben des Herstellers zu erfolgen. In der Gebrauchsanleitung erfolgen ggf. auch Angaben, wer Instandsetzungsarbeiten durchführen darf und welche Qualifikation diese Person gegebenenfalls vorweisen muss.
Zur Instandsetzung von Fußschutz gehören z. B.:
Das Ersetzen oder Austauschen von Einlegesohlen oder Schnürsenkeln ist nur mit vom Herstellungsbetrieb freigegebenen Artikeln zulässig.
Ein neues Besohlen oder eine Reparatur der Sohle ist in der Regel nicht möglich.
Klassifizierung
Innerhalb der Schuhausführungen (Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe) wird in drei Klassen unterschieden:
Klasse I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, hergestellt nach herkömmlichen Schuhfertigungsmethoden (z. B. Lederschuhe).

Abb. 12 Fußschutz Klasse I; Schuhform A – Halbschuh
Klasse II: Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (Gummistiefel, Polymerstiefel z. B. aus Polyurethan (PUR) – für den Nassbereich).

Abb. 13 Fußschutz Klasse II; Schuhform D – Stiefel hoch
Hybridschuhe: Diese weisen in einem definierten oberen Bereich die Eigenschaften eines Schuhs der Klasse I und im unteren Bereich die Eigenschaften der Klasse II auf.

Abb. 14 Fußschutz Hybridschuh Schuhform C – Stiefel halbhoch
An alle drei Schuhausführungen werden abhängig von der Klassifizierung die gleichen Sicherheitsgrundanforderungen an die verarbeiteten Materialien und den kompletten Schuh gestellt.
Eine direkte Kennzeichnung, aus der die Klasse ersichtlich ist, erfolgt nur beim Hybridschuh, ansonsten erfolgt sie indirekt über die Kategorie, mit der Ausnahme beim "SB-Schuh" (Schuh, der nur die Grundanforderungen erfüllt).
Kategorien
In den Normen DIN EN ISO 20345 bis DIN EN ISO 20347 sind die meistbenutzten Kombinationen der sicherheitsrelevanten Grund- und Zusatzanforderungen zusammengefasst und Kurzzeichen für die Kennzeichnung der entsprechenden Kategorien eingeführt worden (siehe Anhang 3).
Bei der Verwendung der Kurzzeichen entfallen die Kennzeichnungssymbole, die für Schutzfunktionen dieser Kategorie verpflichtend sind.
Beispiel für Kategorie S1
Neben den Grundanforderungen sind für Sicherheitsschuhe der Kategorie "S1" folgende Schutzfunktionen verpflichtend:
Die Nennung der Kennzeichnungssymbole "E" für "Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich" und "A" für "Antistatik" erfolgt daher nicht.
Hybridschuhe tragen das folgende Kategorie-Symbol / Kurzbezeichnungen:
| Hybridsicherheitsschuh | SBH |
| Hybridschutzschuh | PBH |
| Hybridberufsschuh | OBH |
Kennzeichnung
Fußschutz muss, z. B. durch Einstanzen oder Prägen, deutlich und dauerhaft gekennzeichnet sein.
Für Fußschutz nach den Normen DIN EN ISO 20345, 20346 und 20347 sind die folgenden Informationen mindestens erforderlich:
| a) | CE-Kennzeichnung |
| b) | Größe |
| c) | Name und Anschrift des Herstellungsbetriebes |
| d) | Typbezeichnung des Herstellungsbetriebes |
| e) | mindestens Herstellungsjahr und –monat der Schuhe |
| f) | Verweis auf die eingehaltene Norm mit Ausgabedatum, z. B. DIN EN ISO 20345:2022 |
| g) | Symbolik der Zusatzanforderungen (Anhang 4) entsprechend dem vorgesehenen Schutz und/oder gegebenenfalls die entsprechende Kategorie (Anhang 3) |

Abb. 15 Beispiel für eine Kennzeichnung
Bei Fußschutz der Risikokategorie III (siehe Tabelle 1) folgt auf die CE-Kennzeichnung die 4-stellige Kennnummer der notifizierten Stellen (siehe Abbildung 2).
Neben Grundanforderungen können an alle Schuhausführungen – abhängig von der Klassifizierungsart – Zusatzanforderungen gestellt werden.
Die Grundanforderungen und die Zusatzanforderungen, einschließlich deren Symbole (siehe Anhang 4), sind in den Normen DIN EN ISO 20345, 20346 und 20347 entsprechend definiert. Sie richten sich an Bestandteile, Kombinationen von Bestandteilen oder an den gesamten Schuh.

Abb. 16 Bestandteile eines Schuhs am Beispiel eines Sicherheitsschuhs der Klassifizierung I
Legende:
1 Kragen
2 Lasche
3 Schuhoberteil – Quartier
4 Schuhoberteil – Hinterkappe
5 Schuhoberteil – Blatt
6 Laufsohle – Absatz
7 Laufsohle – Gelenk
8 Laufsohle – Vorderteil
9 Überkappe
10 Quartierfutter
11 Fersenfutter
12 Blattfutter
13 Sicherheitszehenkappe
14 Brandsohle
15 Einlegesohle/Fußbett
16 Einlage mit Widerstand gegen Durchstich
17 Hinterkappe
18 Abdeckung der Zehenkappenhinterkante
Zu den Grundanforderungen gehören insbesondere:
Unschädlichkeit
Fußschutz darf sich im Hinblick auf Gesundheit oder Hygiene nicht nachteilig auf die Benutzenden auswirken. Er muss aus Bestandteilen, wie beispielsweise textilen Materialien, Leder, Gummi und Kunststoffen, gefertigt sein, die kein Risiko für die Gesundheit und Hygiene für die Benutzenden darstellen. Unter den vorhersehbaren Bedingungen des üblichen Gebrauchs dürfen diese Bestandteile keine Stoffe freisetzen von denen bekannt ist, dass sie giftig, krebserregend, erbgutschädigend, allergieauslösend, fruchtschädigend oder auf andere Weise schädlich sind.
Bei allen nach DIN EN ISO 20344 geprüften Lederteilen darf der pH-Wert nicht geringer als 3,2 sein.
Bei allen nach DIN EN ISO 20344 geprüften Lederteilen darf der Gehalt an Chrom (VI) 3,0 mg/kg nicht überschreiten.
Wasserdampfdurchlässigkeit und Wasserdampfaufnahme
Mit dieser Grundanforderung für Schuhoberteil und Schuhfutter soll die Atmungsaktivität von Fußschutz der Klasse I gewährleistet werden.
Wasserdampfdurchlässigkeit und Wasserdampfaufnahme ergeben die Wasserdampfzahl als Maßstab für den bekleidungsphysiologischen Wert des Schuhes. Die Wasserdampfzahl kann sich aus hoher Wasserdampfdurchlässigkeit und geringer Wasserdampfaufnahme oder umgekehrt aus geringer Wasserdampfdurchlässigkeit und hoher Wasserdampfaufnahme ergeben, wobei ein Mindestwert für die Wasserdampfdurchlässigkeit nicht unterschritten werden darf.
Schuhoberteil
Das Schuhoberteil darf aus Leder oder anderen Materialien bestehen.
Gutes Schuhleder hat die Eigenschaft, sich in kurzer Zeit der individuellen Fußform anzupassen. Es kann sich in Grenzen dehnen, aber nicht zu sehr ausweiten, und nach der bleibenden Dehnung passt es sich elastisch der Änderung des Fußvolumens im Laufe des Tages an. Die Volumenänderung beträgt bei normaler Belastung 4 bis 5 %, kann aber in Einzelfällen bis zu 8 % betragen.
Anforderungen an das Schuhoberteil sind je nach Klassifizierung Dicke, Reißkraft, Festigkeit, Biegeverhalten, Wasserdampfdurchlässigkeit, Wasserdampfzahl, pH-Wert, Hydrolysebeständigkeit und Chrom (VI)-Gehalt.
Die relevanten Normen des Fußschutzes fordern auch eine Mindesthöhe für die Schuhformen B, C, D und E, bis zu der alle verwendeten Materialien die Anforderungen an das Schuhoberteil vollständig erfüllen müssen.
Oberhalb dieser Mindesthöhe muss das Obermaterial ebenfalls die Anforderungen erfüllen, ausgenommen sind jedoch Einsätze und Polsterkragen. Hier gelten die für das Futter geringeren Anforderungen an Reißkraft und Abriebwiderstand.
Bei der Schuhfertigung wird das Futterleder mit dem Oberleder so wenig wie möglich verklebt, damit der Kleber keine Sperrschicht bildet. Weitgehende Reduzierungen der Klebestellen und der Anwendung der Punktverklebung lassen gute Ledereigenschaften voll zur Geltung kommen.
Futter
Es wird unterschieden zwischen Blatt- und Quartierfutter.
Das Blattfutter ist eine Materialschicht auf der Innenseite des vorderen Teils des Schuhoberteils. Mit Ausnahme von Schuhen der Klasse II sowie Schuhen ohne Zehenschutzkappe wird Blattfutter bei allen Schuhausführungen gefordert.
Das Quartierfutter ist eine Materialschicht auf der Innenseite der Quartiere des Schuhoberteils. Quartierfutter muss nicht, darf aber vorhanden sein. Falls es vorhanden ist, muss es den Anforderungen der Norm genügen.
Die Anforderungen an das Futter sind Reißkraft, Abriebwiderstand, Wasserdampfdurchlässigkeit, Wasserdampfzahl, pH-Wert und Chrom (VI)-Gehalt.
Durchgescheuerte Fersenfutter sind häufige Reklamationsgründe. Darin begründet sind für dieses Material erhöhte Anforderungen an den Abriebwiderstand gestellt.
Lasche
Ist eine Lasche vorhanden, müssen die Reißkraft, der pH-Wert und Chrom (VI)-Gehalt den Anforderungen genügen.
Laufsohle
Die Laufsohle muss ausreichend fest mit dem Schaft verbunden sein (Trennkraft). Sie muss eine durchgehende Mindestdicke und Festigkeit (Reißkraft, Abrieb, Biegeverhalten, Hydrolysebeständigkeit, Trennkraft zwischen den Schichten bei Mehrschichtensohlen) haben.
Es werden keine Anforderungen an die Profilgestaltung gestellt. Es dürfen auch Sohlen ohne Profil verwendet werden. Dies ist der Fall, wenn die Höhe des Profils geringer als 2,5 mm ist.
Die Laufsohle kann kraftstoffbeständig und beständig gegen Kontakthitze sein, es handelt sich dabei um Zusatzanforderungen (siehe Anhang 4).
Weitere Informationen zur Laufsohle siehe 4.21 dieser DGUV Regel.
Brandsohle
Die Brandsohle ist die Aufstandsfläche des Fußes.
Fußschutz kann auch ohne Brandsohle hergestellt werden. Voraussetzung ist dann jedoch, dass eine nicht herausnehmbare Einlegesohle vorhanden ist, die die entsprechenden Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus sind eine Reihe von Kombinationen von Brandsohle und Einlegesohle bzw. Fersendecksohle möglich, wobei die Anforderungen an Mindestdicke, Abriebwiderstand, pH-Wert, Chrom (VI)-Gehalt sowie Wasseraufnahme und Wasserabgabe gewährleistet sein müssen. Das Material für die Brand- bzw. der Einlegesohle ist nicht vorgeschrieben.
Werden andere Einlegesohlen als die in der Kombinationsprüfung verwendet und in der EU-Baumusterprüfbescheinigung ausgewiesen benutzt, erlischt die EU-Baumusterprüfbescheinigung.
Eine Benutzung anderer Einlegesohlen ist nicht zulässig, da möglicherweise sicherheitstechnische Kriterien, wie z. B. der elektrische Durchgangswiderstand des gesamten Schuhs und/oder die Mindestresthöhe unter der Zehenkappe beeinträchtigt sind, und dadurch das geforderte Schutzniveau nicht mehr erfüllt wird.
An das Schuhoberteil von Schuhen aus Leder oder anderen Materialien (Klassifizierung I) kann eine Anforderung an den Wasserdurchtritt und die Wasseraufnahme gestellt werden, je nach Kategorie erfolgt eine zusätzliche Kennzeichnung "WPA" (siehe Anhang 3 und 4).
Der Wasserdurchtritt durch das Material sowie die Wasseraufnahme des Materials werden in einer zusammenhängenden Prüfung ermittelt. Die Prüfzeit beträgt 60 Minuten.
An den Fußschutz der Klassifizierung I kann eine zusätzliche Anforderung an die Wasserdichtheit gestellt werden, je nach Kategorie erfolgt eine zusätzliche Kennzeichnung "WR" (siehe Anhang 3 und 4).
Für Fußschutz der Klassifizierung Hybrid ist dies eine Grundanforderung.
Die Norm kennt zwei Arten von Prüfungen, wobei bei keiner ein Wasserdurchtritt erfolgen darf:
Es gilt zu beachten, dass auch ein auf Wasserdichtheit geprüfter Fußschutz kleine Undurchlässigkeiten aufweisen darf.
Für Fußschutz der Klassifizierung II ist die Dichtheit eine Grundanforderung. Dies gilt nicht für die Schuhform A mit offenem Fersenbereich und/oder Perforationen.
Die Prüfung auf Dichtheit unterscheidet sich von der Wasserdichtheitsprüfung dahingehend, dass der Fußschutz in ein Wasserbad gestellt wird und in den Schuhinnenraum Luft eingeblasen wird. Es darf durch den Schuh kein Luftaustritt – erkennbar durch Luftblasen an der Außenseite – erfolgen.
Der Zehenbereich kann durch herabfallende Gegenstände oder durch Anstoßen, Anfahren oder dgl. gefährdet sein. Zehenschutzkappen können Schutz bieten.

Abb. 17 Gefahr des Anstoßens/Anfahrens durch Hubwagen im Vorfußbereich
In Sicherheits- und Schutzschuhen sind Zehenschutzkappen eine Grundanforderung. Es werden in Abhängigkeit der Schuhgröße Mindestanforderungen an die Größe gestellt. Unterschiedliche Anforderungen werden an die dynamische und die statische Belastbarkeit (Stoß und Druck) gestellt.
Es wird zwischen zwei Zehenschutzkappenausführungen unterschieden (Prüfenergien 200 J und 100 J, bzw. Druckkräfte von 15 kN und 10 kN). Für die Zehenschutzkappen in Sicherheitsschuhen gelten die jeweils höheren vorgenannten Anforderungen.
200 J entspricht in etwa der Energie, die beim Auftreffen einer 20 kg schweren Masse aus einer Höhe von 1 m entsteht, eine Druckkraft von 15 kN resultiert aus einer Masse von 1500 kg.
Die Prüfung der Zehenschutzkappen gemäß den Normen erfolgt in der Schuhachse senkrecht von oben.
Nach der Prüfung dürfen die in Abhängigkeit von der Schuhgröße festgesetzten Mindestresthöhen innerhalb des Schuhs unter der Zehenschutzkappe nicht unterschritten werden.
Ein seitlicher Test z. B. zum Simulieren eines Anstoßens oder gar Überfahrens ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht Gegenstand der Norm. Dies bedeutet, dass gegenüber einer seitlichen Belastung, z. B. bei einem seitlichen Überrollen, kein Schutz nachgewiesen ist. Unstrittig ist aber, dass Zehenschutzkappen aufgrund ihrer Konstruktion einen begrenzten Schutz bieten.
Soweit Kappen in Berufsschuhe eingebaut werden, sind keine sicherheitstechnischen Anforderungen an diese gestellt. Solche Schuhe dürfen darum nicht als Sicherheits- oder Schutzschuh verwendet werden.
Eingebaute Vorderkappen sollen hier in der Regel nur der Formgebung dienen.

Abb. 18 Berufsschuh mit eingebauter Vorderkappe aus Kunststoff nur zur Formgebung – Zusammendrückbarkeit mit den Fingern verdeutlicht die fehlende Schutzfunktion
Die Normen schreiben kein Material vor, aus dem die Zehenschutzkappe herzustellen ist. Die Zehenschutzkappe besteht üblicherweise entweder aus metallischen Werkstoffen, z. B. Stahl oder Aluminium, oder aus nichtmetallischen Werkstoffen, z. B. Verbundwerkstoffen oder Kunststoffen. Sie darf sich nicht ohne Zerstörung des Schuhes entfernen lassen.
Bei Zehenschutzkappen aus Metall verbleibt eine plastische Verformung nach der dynamischen Belastung entsprechend den Normen. Nichtmetallische Zehenschutzkappen verhalten sich elastischer, d. h. sie können sich gegebenenfalls nach einer Beaufschlagung teilweise zurück verformen. Auch bei einer gegebenenfalls nur geringen Deformation muss der Zustand der Zehenschutzkappe gemäß den Angaben des Herstellungsbetriebes beurteilt und der Schuh gegebenenfalls der Benutzung entzogen werden.
Nichtmetallische Zehenschutzkappen müssen neben der statischen und dynamischen Belastbarkeit gemäß den Normen DIN EN ISO 20345 bis DIN EN ISO 20347 die Anforderung "chemische und thermische Alterung" erfüllen.
Chemische Alterung bedeutet, dass die Zehenschutzkappe jeweils vor der dynamischen Belastungsprüfung 24 Stunden vollständig in Kraftstoff getaucht wird.
Bei der thermischen Alterung wird die dynamische Belastungsprüfung der Zehenschutzkappe nach der Lagerung von mindestens 18 Stunden bei +40 °C bzw. –6 °C durchgeführt.
Die Mindestzehenschutzkappengröße (Innenlänge) ist der jeweiligen Schuhgröße zugeordnet. Die Länge der Zehenschutzkappe wird physiologisch durch die Abrollbewegung des Fußes begrenzt, die sich im Obermaterial in der so genannten Gehfalte auswirkt. Je flexibler der Schuhunterbau ist, umso mehr nähert sich die Zehenschutzkappenkante dem Fußrücken. Bei sorgfältiger Abdeckung der Zehenschutzkappenkante wird eine großflächige Druckverteilung erreicht und eine örtliche Druckstelle sowie ein Einschneiden in den Fußrücken vermieden.

Abb. 19 Abrollen/Knicken des Fußes – Einfluss der Zehenschutzkappe
Die sorgfältige Ausbildung des Überganges von der Zehenschutzkappe zum Schaft ist ein wesentlicher Maßstab für einen gut konzeptionierten Fußschutz. Die häufigsten Beanstandungen bei der Benutzung beziehen sich auf diesen Bereich.
Etliche Herstellungsbetriebe bieten auch Fußschutz mit überbreiten Zehenschutzkappen oder mit Überweiten an.
Aus dem Unfallgeschehen ist zu erkennen, dass in vielen Fällen die Zehenschutzkappe mehr als nur die von ihr abgedeckte Fläche des Fußes schützen kann, weil viele auftreffende Gegenstände flächig sind.
Jedoch zeigt sich auch, dass der kleine Zeh gar nicht bzw. nicht vollständig abgedeckt ist. Es gibt jedoch bereits Zehenschutzkappen, die durch entsprechende ergonomische Formgebung, die auch der Form der Gehfalte des Schuhs folgend, einen größeren Abdeckbereich ermöglichen.

Abb. 20 Links konventionell geformte Zehenschutzkappe. Rechts ergonomisch geformte Zehenschutzkappe
Erfährt der Vorschuhbereich eine starke mechanische Beanspruchung, z. B. infolge kniender Tätigkeit, bietet sich der Einsatz von Schuhen an, die im Kappenbereich über eine Überkappe (Anstoßkappe Symbol "SC") verfügen, siehe 4.15.
Der Fußbereich hinter der Zehenschutzkappe (Mittelfuß) kann Gefährdungen z. B. durch herabfallende Gegenstände ausgesetzt sein.
In diesen Fällen kann ein Fußschutz mit der Zusatzfunktion "Mittelfußschutz – Symbol "M" Verwendung finden (siehe Anhang 4).
Der Mittelfußschutz verteilt die bei Stoßeinwirkung entstehenden Kräfte auf einen möglichst großen Bereich des Fußrückens und je nach Schuhbauart auf Zehenschutzkappe und ggf. Sohle.
Im Rahmen der Baumusterprüfung wird ein 20 kg schwerer Fallkörper aus einer vertikal zum Aufschlagpunkt gemessenen Höhe fallengelassen, die eine Aufschlagenergie von (100 ± 2) J ergibt. Bei der Aufprallprüfung wird die Mindestresthöhe des Schuhs im Mittelfußbereich bestimmt.
Der Mittelfußschutz ist so am Schuh befestigt, dass er nicht entfernt werden kann, ohne dass der Schuh dabei beschädigt wird.
Er ist der Form des Schuhs entsprechend angepasst. Es gibt verschieden Möglichkeiten der Umsetzung. Abbildung 19 zeigt ein entsprechendes Schutzelement, welches unter der Schnürung positioniert ist. Im Markt befinden sich auch Schuhe, wo diese Schutzfunktionalität in die Lasche integriert ist (Abbildung 22).
Fußschutz mit dieser Zusatzfunktion kommt z. B. in Arbeitsbereichen von Schlossereien, Hufschmieden, Nutztierhaltung zum Einsatz.

Abb. 21 Sicherheitsschuh mit Mittelfußschutz

Abb. 22 Schnitt durch Sicherheitsschuh; Mittelfußschutz in Lasche integriert
Der Knöchelbereich kann Gefährdungen z. B. durch Anstoßen ausgesetzt sein.
Natürlich bietet ein köchelhoher Fußschutz (Schuhform B) schon einen erhöhten Schutz gegenüber einem halbhohen Schuh (Schuhform A). Aus diesem Grunde empfiehlt sich in jedem Arbeitsbereich, wo von einem Anstoßen ausgegangen werden kann, der Einsatz von Schuhen der Form B.
Eine weitere Erhöhung des Schutzes kann durch das Überlappen der Hose über den Knöchelbereich hinweg erreicht werden.
Über diese Maßnahmen hinaus, kann ein Fußschutz mit der Zusatzfunktion "Knöchelschutz – Symbol "AN" Verwendung finden (siehe Anhang 4). Der Knöchelbereich muss zumindest an der Schuhaußenseite geschützt sein. Der Schutz an der Schuhinnenseite ist optional.
Der mindestens erforderliche Knöchelschutzbereich ist in seinem Durchmesser abhängig von der Schuhgröße. Sie betragen:
| • bis Schuhgröße 40 | ≥ 55 mm |
| • 41 bis 43 | ≥ 60 mm |
| • 44 und größer | ≥ 65 mm |
Im Rahmen der Baumusterprüfung wird ein aus dem Knöchelschutzbereich des Schuhoberteils entnommenes Prüfstück einer Aufprallprüfung unterzogen, und die übertragenen Kräfte werden gemessen. Der Durchschnittswert der Prüfergebnisse darf 10 kN nicht überschreiten, und kein Einzelwert darf größer als 15 kN sein.
Der Knöchelschutz ist so am Schuh befestigt, dass er nicht entfernt werden kann, ohne dass der Schuh dabei beschädigt wird.

Abb. 23 Sicherheitsschuh mit Knöchelschutz
Fußschutz mit dieser Zusatzfunktion kommt z. B. in Arbeitsbereichen der Lagerhaltung, Hufschmieden, Nutztierhaltung zum Einsatz.
Hinweis: Die DIN EN ISO 20345:2012 forderte den Knöchelschutz sowohl an der Außen- als auch der Innenseite.
Schuhe der Klassifizierungsart I und mindestens der Schuhform B erhöhen bei korrekter und vollständiger Fixierung am Fuß (z. B. mittels Schnürung) den Schutz gegen Umknicken.
Darüber hinaus werden auch speziell entwickelte Komponenten, die den Umknickschutz bei bestimmungsgemäßer Benutzung erhöhen, angeboten.
Dabei handelt es sich um eine Funktionalität, die im Rahmen der Baumusterprüfung nicht überprüft wird. Genormte Prüfverfahren liegen aktuell nicht vor.
Der Einsatz von Fußschutz, der einen erhöhten Schutz gegen Umknicken bietet, wird z. B. in Arbeitsbereichen von Steinbrüchen, im Gleisbau und Abbruch sowie Garten- und Landschaftsbau empfohlen.
Weitere Informationen siehe auch "FBPSA-013: Einsatz von Sicherheitsschuhen mit erhöhtem Schutz gegen Umknicken in der Praxis", abrufbar unter https://www.dguv.de, Webcode p022293.
Bandagen
Darüber hinaus können Bandagen einen erhöhten Schutz vor Umknicken und Verdrehen des Sprunggelenks bieten. Informationen hierzu geben insbesondere Orthopäden und Orthopädinnen.
Bei deren Verwendung ist darauf zu achten, dass die Schutzfunktionen des Fußschutzes nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt werden.
Es handelt sich hierbei grundsätzlich um eine optionale Zusatzanforderung gemäß der Normen DIN EN ISO 20345, DIN EN ISO 20346 und DIN EN ISO 20347.
Die Prüfung erfolgt am komplett gefertigten Schuh.
Fußschutz mit der Kennzeichnung "P", "PL" oder "PS" (siehe Anhang 4) haben erfolgreich die Normprüfung hinsichtlich "Widerstand gegen Durchstich" bestanden. Für bestimmte Kategorien ist dieser Schutz verpflichtend hierzu gehören Fußschutz der Kategorien:
Im Bereich der Schuhsohle werden hierzu metallische oder nichtmetallische Einlagen (Kunststoff, Textil) verbaut.
Je nach Art und Widerstand der Einlage definiert die Norm unterschiedliche Anforderungen. Letztlich kann aufgrund der Kennzeichnung erkannt werden, welche Art von Einlage mit Widerstand gegen Durchstich am Schuh verbaut ist.
Zu unterscheiden sind:
Die Prüfanforderungen wurden gegenüber den Vorgängernormen verändert. Bei Schuhen, die gem. DIN EN ISO 20345:2012, DIN EN ISO 20346:2014 bzw. DIN EN ISO 20347:2012 geprüft und zertifiziert sind, wurde der Schuhunterbau nur mit dem 4,5 mm Prüfnagel mit Kegelspitze mit einer Mindestkraft von 1100 N geprüft. Die Prüfanforderungen waren für metallische als auch nichtmetallische Einlagen gleichlautend. Eine Kennzeichnung, welche Einlage verbaut ist, war nicht gefordert.
Beim Einsatz von Fußschutz mit Einlage gegen Durchstich, sind jedoch immer wieder Durchstiche, teilweise mit Verletzungsfolge, zu verzeichnen.
Grundsätzlich können Durchstiche unterschiedliche Gründe haben, z. B.:
Insbesondere bei metallischen Einlagen ist, bedingt in der Bauart und Umsetzbarkeit, ein ungeschützter Randbereich in zulässiger Dimension zwangsläufig vorhanden. Es handelt sich um den Abstand x bzw. y (siehe Abbildung 24).

Legende
1 schraffierter Bereich 1
2 schraffierter Bereich 2
3 Einlage
4 durch die Ablasskante des Leistens gebildete Linie
5 mögliche Formen für Einlagen
L Länge der Innenseite des Schuhunterteils
Abb. 24 Positionierung der Einlage gegen Durchstich
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und der Auswahl des Fußschutzes muss hinsichtlich des Einlagenmaterials eine Entscheidung getroffen werden.
Beide Materialien bieten Vor- und Nachteile. Diese gilt es im Hinblick auf das größtmögliche Sicherheitsniveau abzuwägen.
Dies bedeutet faktisch, dass in Tätigkeitsbereichen, in denen mit dem Durchstich von Nägeln mit einem geringeren Durchmesser als dem des Prüfnagels von 3 mm (Altnorm 4,5 mm) gerechnet werden muss, nur eine metallische Einlage einen hinreichenden Schutz im geschützten Sohlenbereich bieten kann. Es sollte somit ein Fußschutz mit metallischer Einlage ausgewählt werden.
Ein Restrisiko eines Durchtritts bleibt jedoch bei sehr dünnen Nägeln < 3 mm auch bei metallischen Einlagen bestehen.
Da bei derartig dünnen Nägeln aber häufig ein Verbiegen im Eintrittsprozess stattfindet, wird die Wahrscheinlichkeit einer Durchdringung als sehr gering eingeschätzt.
Die nichtmetallische Einlage bietet gegenüber der metallischen Einlage die Möglichkeit, den gesamten Fußsohlenbereich abzudecken, sofern die Befestigung direkt am Schuhoberteil erfolgt.
Letztlich sollte auch berücksichtigt werden, dass nichtmetallische Einlagen den Tragekomfort erhöhen. Gerade Gewebeeinlagen sind grundsätzlich biegsamer als Stahleinlagen. Zudem wird durch die Kälte- und Hitzeisolierung ein angenehmeres Fußklima erreicht. Dies sind nicht unerhebliche Gründe, die die Trageakzeptanz und Tragebereitschaft von Fußschutz noch erhöhen.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass es Einsatzbereiche gibt, in welchen kein Fußschutz zum Einsatz kommen kann/darf, der über metallische Elemente verfügt. Hier sind z. B. Arbeitsplätze für die Sondierung von Kampfmitteln zu nennen.
Es handelt sich hierbei grundsätzlich um eine optionale Zusatzanforderung gemäß der Normen DIN EN ISO 20345, DIN EN ISO 20346 und DIN EN ISO 20347.
Fußschutz mit der Kennzeichnung "CR" (siehe Anhang 4) haben erfolgreich die Normprüfung hinsichtlich "Schnittfestigkeit" bestanden.
Der Fußschutz muss mindestens die Schuhform B aufweisen. Darüber hinaus muss der Fußschutz über die Zusatzanforderung "Widerstand gegen Durchstich" verfügen.
Es soll damit vor Schnitten im unteren Schaftbereich (siehe Abbildung 25) geschützt werden, die z. B. durch Bewehrungsstahl bei dessen Verlegen oder auf Schrottplätzen durch Metallteile eintreten können. Diese Funktionalität ist nicht zu verwechseln mit dem Schutz gegen Kettensägenschnitte (siehe 4.26).
Schnittfeste Berufsschuhe verfügen über einen umlaufenden Schutzbereich, gemessen von der Ablasskante bis mindestens 30 mm (b) darüber.
Bei Sicherheitsschuhen erstreckt sich der Schnittschutzbereich von der Zehenkappe bis zum Fersenende des Schuhs, wobei das Ende der Zehenkappe um mindestens 10 mm (a) überlappt werden muss.

Legende
1 – Bereich der "Schnittfestigkeit"
2 – Hinterkante der Zehenkappe
3 – Ablasskante
a – Überlappung
b – Höhe des geschützten Bereichs, mind. 30 mm
Abb. 25 Schnittschutz am Sicherheitsschuh
Das Schutzmaterial muss dauerhaft am Schuh befestigt sein. Wenn Teile aus unterschiedlichen Materialien als Schnittschutz verwendet werden, müssen sie entweder aneinander befestigt sein oder sich überlappen.
Es handelt sich hierbei grundsätzlich um eine neue optionale Zusatzanforderung gemäß der Normen DIN EN ISO 20345:2022, DIN EN ISO 20346:2022 und DIN EN ISO 20347:2022.
Fußschutz mit der Kennzeichnung "LG" (siehe Anhang 4) haben erfolgreich die Normprüfung hinsichtlich "Halt auf Leitern" bestanden.
Diese Schuhe bieten aufgrund eines Absatzes und einer Profilierung im Gelenkbereich (siehe Abbildung 26) einen erhöhten Halt auf Leitersprossen.
Für den Bereich des üblichen Auftretens mit dem Schuh auf der Leitersprosse bestehen besondere Gestaltungsanforderungen. Dabei muss die Laufsohle über einen Absatz mit angeschrägter Front verfügen, der Winkel α beträgt zwischen 90° und 120°. Der Abstand "a" (der Gelenkbereich) muss mindestens 35 mm und das Maß "b" muss mindestens 10 mm betragen. Die Profiltiefe "d" muss mindestens 1,5 mm betragen.

Legende
a – Gelenkbereich
α – Winkel des Frontabsatzes
b – Frontabsatz
c – Profil
d – Profilhöhe im Gelenkbereich
Abb. 26 Gelenkausbildung der Sohle für Halt auf Leitern
Hinweis: Diese Zusatzanforderung war in den Normen DIN EN ISO 2035:2012, DIN EN ISO 20346:2012 und DIN EN ISO 20347:2012 noch nicht definiert.
Es handelt sich hierbei grundsätzlich um eine neue optionale Zusatzanforderung gemäß der Normen DIN EN ISO 20345:2022, DIN EN ISO 20346:2022 und DIN EN ISO 20347:2022.
Die Prüfung erfolgt am komplett gefertigten Schuh.
Fußschutz mit der Kennzeichnung "SC" (siehe Anhang 4) hat erfolgreich die Normprüfung hinsichtlich "Abrieb" bestanden.
Durch die Anstoßkappe wird der äußere Zehenbereich des Schuhoberteils durch abriebfestes Material oder einen abriebfesten Bestandteil vor mechanischen Beschädigungen und Abrieb, z. B. bei knienden Tätigkeiten (z. B. Bodenbelagsarbeiten, Pflasterarbeiten) geschützt.

Abb. 27 Anstoßkappe
Es handelt sich um eine neue Zusatzanforderung der o. g. Normen. Diese Zusatzanforderung hat keine direkte Schutzwirkung auf den Fuß, sie soll im Wesentlichen die Nutzungsdauer des Schuhs verlängern.
Auf dem Markt befinden sich auch Schuhe, die augenscheinlich über Kappen verfügen, welche nicht der Normprüfung unterzogen wurden.
Hinweis: Diese Zusatzanforderung war in den Normen DIN EN ISO 2035:2012, DIN EN ISO 20346:2012 und DIN EN ISO 20347:2012 noch nicht definiert.
Die Norm bezeichnet dies als Beständigkeit gegen widrige Umgebungseinflüsse.
Damit es beim Betreten von heißen Flächen, z. B. beim Einbau von heißem bituminösem Mischgut, nicht zu Verbrennungen der Fußsohlen kommt, müssen Schuhe mit wärmeisolierendem Schuhunterbau benutzt werden, deren Sohlenaufbau die erforderliche thermische Eigenschaft besitzt.

Abb. 28 Einbau von heißem Bitumen
In den Schuhen hat weder die metallische Zehenschutzkappe noch die metallische Einlage gegen Durchstich einen negativen Einfluss auf die Erwärmung im Schuhinneren bei hohen Außentemperaturen.
Der wärmeisolierende Unterbau kann zeitlich immer nur eine begrenzte Dauer der Schutzfunktion erfüllen. Die Prüfung wird mit einer Kontakttemperatur von 150°C durchgeführt. Gemessen wird der Temperaturanstieg im Schuh nach 10 Minuten.
Eine Höchsttemperatur im Innern des Schuhs von 42 °C gilt medizinisch noch als unbedenklich. Schuhe, die den Anforderungen an die Wärmeisolierung genügen, sind mit "HI" gekennzeichnet (siehe Anhang 4).
Bei Schuhen für die kalte Jahreszeit oder in Arbeitsbereichen mit niedrigen Temperaturen, z. B. Kühlhäuser, kommt dem Isolationsvermögen des Schuhunterbaus mehr Bedeutung zu als der Schaftisolation. Deshalb kann bei Winterschuhen auf eine Schaftisolierung verzichtet werden, um die Behaglichkeit bei der Benutzung (thermischer Komfort) möglichst wenig einzuschränken. Diese ist von der Umgebungstemperatur und der jeweiligen körperlichen Leistung abhängig. Die Isolation im Schaftbereich lässt sich durch eine geeignete Fuß- und Beinkleidung den jeweiligen Verhältnissen anpassen.
Zum Schutz gegen Kälte sind Schuhe mit kälteisolierendem Unterbau ausgerüstet. In den Schuhen hat weder die metallische Zehenschutzkappe noch die metallische Einlage gegen Durchstich einen negativen Einfluss auf die Abkühlung im Schuhinneren bei niederen Außentemperaturen.
Schuhe mit einer PUR-Laufsohle haben gute Isolationseigenschaften, während bei Gummi- und PVC-Sohlen zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Isolation notwendig sind.
Die Prüfung erfolgt bei einer Außentemperatur von -17 °C und einer Temperatur im Schuhinnern von + 23°C. Die Anforderung kälteisolierender Unterbau gilt als erfüllt, wenn der Temperaturabfall nach 30 Minuten im Schuhinnern auf der Oberfläche der Brandsohle nicht mehr als 10 °C beträgt.
Schuhe, die den Anforderungen an die Kälteisolierung genügen, sind mit "CI" gekennzeichnet (siehe Anhang 4).
Es befindet sich auch baumustergeprüfter Fußschutz auf dem Markt, der über eine zuschaltbare Heizfunktion verfügt. Neben der Prüfung nach den Schuhnormen wurden hier auch die maßgeblichen elektrotechnischen Prüfungen durchgeführt.
Innerhalb der gewerblichen Wirtschaft bilden Fersenbeinbrüche bei den neuen Unfallrenten seit Jahren einen wesentlichen Schwerpunkt. Die am häufigsten betroffenen Wirtschaftszweige sind der Baubereich, die Bereiche Metall, Handel und Verwaltung sowie Verkehr.
Fersenbeinbrüche sind meist kompliziert und erfordern langwierige Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen. In vielen Fällen bleibt auch nach der Heilung die Arbeitsfähigkeit empfindlich eingeschränkt. Die Lebensqualität des Verunfallten ist dauerhaft gemindert.
Die meisten Fersenbeinbrüche treten nach Abstürzen aus einem bis fünf Metern Höhe auf, z. B. von Leitern. Rund ein Drittel aller Fersenbeinfrakturen ereignen sich, wie epidemiologische Daten aus einem von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geförderten Forschungsvorhaben zur Prävention von Fersenbeinfrakturen zeigen, aber bei Stürzen aus einer Höhe von unter einem Meter. Aber bereits Stürze aus einer Höhe von 20 cm, die z. B. beim Abrutschen von den unteren Leitersprossen auftreten können, führen zu kritischen Belastungen, wenn sie für die Betroffenen völlig unerwartet kommen.
Diese Verletzungen können mit einer wirksamen Dämpfung im Fersenbereich gemildert oder sogar verhindert werden.
Für Fußschutz wurde diesbezüglich das optionale sicherheitstechnische Kriterium "Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich" geschaffen. Fußschutz mit der Kennzeichnung "E" (siehe Anhang 4) hat erfolgreich die Normprüfung bestanden. Für die Schuhkategorien S1 bis S7, P1 bis P7 und O1 bis O7 ist dieser Schutz verpflichtend. Schuhe, die lediglich die Grundanforderungen erfüllen (OB, PB und SB) sind nicht auf ihr Energieaufnahmevermögen hin geprüft. Die entsprechende Schutzwirkung ist nicht nachgewiesen.
Die DIN EN ISO 20345, 20346 und 20347 geben als physikalisches Maß für die Schutzwirkung das Energieaufnahmevermögen an. Es muss mindestens 20 J betragen. 20 J entspricht in etwa der Energie, die beim Auftreffen einer 2 kg schweren Masse aus einer Höhe von 1 m entsteht.
Darüber hinaus haben Schuhherstellende Dämpfungssysteme und/oder Sohlenmaterialien entwickelt, die zum einen den Komfort und das Wohlbefinden beim Gehen und Stehen erhöhen und zum anderen auch die Dämpfungseigenschaften im Fersenbereich positiv beeinflussen. Auch Rücken- und Gelenkbeschwerden können durch entsprechende Dämpfungen und Weichbettungen vorgebeugt werden.
Diese Dämpfungssysteme sind teilweise auch in Abhängigkeit des Körpergewichts der Benutzer bzw. der Benutzerinnen wählbar.
Je nach Größe des elektrischen Durchgangswiderstandes des Schuhunterbaus, einschließlich der Einlegesohle, wird bei Schuhen zwischen "teilweise leitfähigen-", "ableitfähigen-", "ESD-", "antistatischen-" und "elektrisch isolierenden Schuhen" unterschieden.
Die Regularien sind dabei unterschiedlich, siehe auch 2. Begriffsbestimmungen.

Abb. 29 Schuhtypen und deren elektrische Widerstände
Es werden unterschiedliche Ziele verfolgt:
In Bereichen, in denen teilweise leitfähige, ableitfähige, ESD oder antistatische Schuhe benutzt werden, sollte der Bodenwiderstand die vom Schuh gegebene Schutzfunktion nicht aufheben.
Ist z. B. über den Sohlenkomplex des Schuhs ein elektrischer Widerstand zwischen Boden und Fuß vorhanden, kann trotzdem eine Körperdurchströmung z. B. Hand-Hand erfolgen. Daher sind bei entsprechender elektrischer Gefährdung Maßnahmen wie z. B. eine Freischaltung vorrangig.
Der elektrische Widerstand des Schuhs kann sich durch Biegen, Verschmutzen, Temperatur, Feuchtigkeit oder Kontaminationen beträchtlich ändern.
So können Schuhe der Klassifizierung I (z. B. aus Leder) bei längerer Tragezeit Feuchtigkeit absorbieren und unter feuchten und nassen Bedingungen leitfähig werden.
Es ist daher notwendig, die Fähigkeit des Produktes zur Erfüllung seiner vorherbestimmten Funktion, z. B. elektrische Ladungen abzuleiten, während seiner gesamten Lebensdauer zu gewährleisten.
Erforderlichenfalls ist eine Vor-Ort-Prüfung des elektrischen Widerstandes festzulegen und diese regelmäßig durchzuführen.
Teilweise leitfähige Schuhe
(Kennzeichnungssymbol "C").
Diese Schuhe haben eine obere Grenze des Widerstandes von 105 Ohm (Ω). Sie sind erforderlich beim Ableiten der elektrostatischen Ladung, wenn ein elektrostatisches Aufladen in kürzester Zeit zu verhindern ist. Dabei muss eine Berührung mit unter Spannung stehenden Teilen ausgeschlossen sein. Diese Schuhe werden z. B. bei der Handhabung von Explosivstoffen eingesetzt.
Teilweise leitfähige Schuhe sollten nicht benutzt werden, wenn die Gefahr eines elektrischen Schlags durch ein elektrisches Gerät oder durch spannungsführende Teile nicht vollkommen ausgeschlossen ist.
Wird der Schuh unter Bedingungen benutzt, bei denen das Sohlenmaterial mit Stoffen kontaminiert wird, die den elektrischen Widerstand des Schuhs erhöhen können, sollten die elektrischen Eigenschaften des Schuhs jedes Mal vor Betreten eines gefährlichen Bereichs überprüft werden.
Dies ist unter anderem bei der Oberflächenbeschichtung (z. B. an Lackierständen) der Fall.
Veränderte Schuheinlagen können die leitfähige Eigenschaft von Schuhen beeinträchtigen. Daher dürfen grundsätzlich nur Einlagen verwendet werden, die im Zuge der Baumusterprüfung Prüfbestandteil waren oder vom Herstellungsbetrieb explizit freigegeben sind.
Ableitfähige Schuhe
(Hierzu gibt es aktuell kein Kennzeichnungssymbol).
Dieser Begriff ist in den Schuhnormen nicht definiert. Die Forderung nach ableitfähigem Schuhwerk wird in der Technischen Regel für Gefahrstoffe "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" (TRGS 727) erhoben. Es soll erreicht werden, dass eine auf ableitfähigem Boden stehende Person einen Ableitwiderstand gegen Erde von höchstens 108 Ω aufweist.
Eine Untergrenze des Ableitwiderstandes von Schuhwerk ist nach TRGS 727 mit 104 Ω definiert.
Antistatischer Fußschutz mit Messwerten von 108 Ω bis 109 Ω erfüllt somit nicht die Anforderungen gemäß TRGS 727.
Vor Beginn der Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen ist z. B. durch Messungen festzustellen, ob antistatischer Fußschutz für diese Arbeiten geeignet ist. Auch kann der Herstellungsbetrieb über den tatsächlichen Ableitwiderstand des noch neuen Schuhs und dessen Eignung für diesen Anwendungszweck befragt werden.
In explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0, 1 und 20 ist gemäß TRGS 727 ableitfähiges Schuhwerk mit einem Ableitwiderstand der Person gegen Erde von höchstens 108 Ω zu benutzen. Die gleiche Forderung gilt in Zone 21 bei Stoffen mit Mindestzündenergie (MZE) < 10 mJ. In der Regel sind Personen jedoch nicht in den Zonen 0 oder 20 tätig.
In Bereichen, die durch explosionsgefährliche Stoffe gefährdet sind, ist ebenfalls ableitfähiges Schuhwerk zu benutzen.
Ableitfähiges Schuhwerk darf nicht verändert werden, wenn hierdurch die ableitfähige Eigenschaft verloren geht.
Veränderte Schuheinlagen können die ableitfähige Eigenschaft von Schuhen beeinträchtigen. Daher dürfen grundsätzlich nur Einlagen verwendet werden, die vom Herstellungsbetrieb freigegeben sind und im Zuge der Baumusterprüfung Prüfbestandteil waren.
Personen, die ableitfähiges Schuhwerk auf ableitfähigen Fußböden benutzen, laden sich nicht gefährlich auf, solange sie nicht einem stark ladungserzeugenden Prozess ausgesetzt sind. Haben Personen über dem Fußboden keinen Erdkontakt, ist dafür zu sorgen, dass sie in explosionsgefährdeten Bereichen nicht gefährlich aufgeladen werden. Diese Situation kann z. B. bei Höhenarbeiten bzw. bei Auf- oder Abseilverfahren oder dem Benutzen von Überschuhen auftreten.
Fußböden in explosionsgefährdeten Bereichen, in denen sich Personen aufhalten, müssen so ausgeführt sein, dass sich Personen beim Benutzen ableitfähiger Schuhe nicht gefährlich aufladen. Ein Fußboden ist ableitfähig, wenn er einen Ableitwiderstand von weniger als 108 Ω aufweist.
ESD-Schuhe
(ESD-Symbol siehe 4.20)
Diese Schuhe haben eine obere Grenze des Widerstandes von 108 Ω.
Weiter Informationen zu ESD-Schuhen siehe 4.20.
Antistatische Schuhe
(Kennzeichnungssymbol "A").
Es handelt sich um eine optionale Zusatzanforderung, welche jedoch für die Schuhkategorien S1 bis S7, P1 bis P7 und O1 bis O7 verpflichtend ist, aufgrund dessen entfällt die Kennzeichnung "A" bei diesen.
Schuhe, die nur die Grundanforderungen erfüllen (OB, PB und SB), sind nicht auf Antistatik geprüft.
Antistatische Schuhe weisen unter genormten Prüfbedingungen einen elektrischen Widerstand über 105 Ω bis maximal 109 Ω auf.
Antistatische Schuhe sollten benutzt werden, wenn die Notwendigkeit besteht, eine elektrostatische Aufladung durch Ableiten der elektrischen Ladung zu vermindern, so dass die Gefahr der Zündung z. B. entflammbarer Substanzen oder Dämpfe durch Funken ausgeschlossen wird und wenn die Gefahr eines elektrischen Schlages durch ein elektrisches Gerät oder durch spannungsführende Teile nicht vollständig ausgeschlossen ist.
Ein Wert von 105 Ω wird grundsätzlich als unterste Grenze für den Widerstand eines Produktes spezifiziert, um einen begrenzten Schutz gegen gefährliche elektrische Körperdurchströmungen (Schläge) bei Arbeiten bis zu 250 V zu gewährleisten.
Antistatische Schuhe bieten keinen hinreichenden Schutz gegen eine elektrische Körperdurchströmung, da sie nur einen Widerstand zwischen Boden und Fuß aufbauen.
Bei der Benutzung dürfen keine isolierenden Bestandteile zwischen der Innensohle des Schuhs und dem Fuß eingelegt werden. Veränderte Schuheinlagen können die antistatische Eigenschaft von Schuhen beeinträchtigen. Daher dürfen grundsätzlich nur Einlagen verwendet werden, die im Zuge der Baumusterprüfung Prüfbestandteil waren.
Antistatisches Schuhwerk, welches auch auf ESD geprüft ist, erfüllt grundsätzlich die Anforderungen nach der TRGS 727.
Bei diesen Schuhen ist sowohl der obere Grenzwert von 108 Ω als auch der untere Grenzwert von 104 Ω eingehalten. Die TRGS 727 präferiert kein Messverfahren zur Bestimmung des elektrischen Durchwiderstandes, womit kein Ausschluss von Verfahren vorliegt.
Elektrisch isolierende Schuhe
Diese Schuhe haben eine untere Grenze von 109 Ω.
Informationen zu Schuhen mit Schutz gegen elektrischen Schlag siehe 4.19.
Schuhe zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen elektrischer Anlagen oder in deren Nähe sollen in Verbindung mit anderen elektrisch isolierenden persönlichen Schutzausrüstungen (z. B. Isoliermatten und Isolierhandschuhen) vor elektrischem Schlag schützen und eine gefährliche Körperdurchströmung über die Füße verhindern.
Sie müssen auch die Anforderungen nach DIN EN 50321-1 (VDE 0682-331-1) "Arbeiten unter Spannung – Schuhe für elektrischen Schutz, Teil 1: Isolierende Schuhe und Überschuhe" erfüllen.
In Abhängigkeit von der Nennspannung, bei denen Arbeiten unter Spannung oder Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile durchgeführt werden, wird zwischen 6 elektrische Klassen unterschieden (siehe Tabelle 3).
| Elektrische Klasse | Wechselspannung | Gleichspannung |
| 00 | 500 V AC | 750 V DC |
| 0 | 1 000 V AC | 1 500 V DC |
| 1 | 7 500 V AC | 11 250 V DC |
| 2 | 17 000 V AC | 25 500 V DC |
| 3 | 26 500 V AC | |
| 4 | 36 000 V AC |
Tabelle 3 Elektrische Klassen mit max. Nennspannungen
Da diese Schuhe einerseits nichtelektrische und andererseits elektrische (Wechselspannungsprüfung, Stehspannungsprüfung) Anforderungen erfüllen, sind ergänzend zu den Kennzeichnungen nach DIN EN ISO 20345, DIN EN ISO 20346 oder DIN EN ISO 20347 dauerhaft und gut sichtbar auf der Außenseite die gemäß DIN EN 50321-1 (VDE 0682-331-1) geforderten Kennzeichnungen anzubringen.
Elektrisch isolierender Fußschutz muss zusätzlich gekennzeichnet sein mit:
Zusätzlich muss in der Nähe des Bildzeichens ein Freifeld für den Eintrag des Datums der erstmaligen Benutzung und die Daten der regelmäßigen Wiederholungsprüfungen (siehe 4.6) vorhanden sein.

Abb. 30 Bildzeichen IEC 60417-5216 (DB:2002-10); geeignet zum Arbeiten unter Spannung
Die ESD-Funktionalität ist kein Element der Persönlichen Schutzausrüstungen, sondern dient u. a. als Maßnahme zur Ableitung elektrostatischer Entladungen zum Schutz der Elektronik gegen Störimpulse bzw. gegen Zerstörung von Bauelementen.
Zu beachten ist ferner, dass das Prüfverfahren zur Bestimmung der elektrostatischen Ableitfähigkeit ein anderes ist als das Verfahren zur Bestimmung des elektrischen Durchgangswiderstands des Schuhunterbaus, wie in 4.18 beschrieben.
Es kann nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass jeder Schuh mit antistatischer Eigenschaft auch die ESD-Anforderungen erfüllt.
Wenn z. B. Kunststoffrollen über Teppichböden rollen, Ärmel über die Tischauflage gleiten oder Bodenbeläge aus Kunststoff mit Schuhen begangen werden, kann sich wegen der isolierenden Eigenschaften der Kunststoffe eine elektrische Ladung aufbauen.
Werden geerdete Gegenstände oder Geräten berührt, entlädt sich die aufgebaute Energie schlagartig. Es kommt zur sogenannten elektrostatischen Entladung. Sie stellt faktisch also den Potenzialausgleich zwischen aufgeladenen Körpern durch direkten Kontakt oder auch Überschlag dar.
Normalerweise sind derartige kleine Stromschläge aufgrund elektrostatischer Entladung für Menschen nur lästig, aber nicht gefährlich. Spürbar für den Menschen ist die Entladung bei Aufladungen erst ab etwa 3.000 bis 3.500 Volt.
Entladungen an Körperteilen können aber aufgrund der Schreckreaktion Gefährdungen verursachen.
Finden Entladungen über elektrostatisch gefährdete Bauelemente statt, können diese Schaden nehmen.
Zur Gruppe der gefährdeten Elemente (engl. electrostatic sensitive devices) gehören nahezu alle elektrischen, elektronischen und optoelektronischen Bauelemente.
Trotz der verhältnismäßig geringen elektrischen Energie tritt eine sehr hohe elektrische Leistung und eine sehr hohe Leistungsdichte (Leistung pro Fläche) im Bauelement auf.
So können bereits:
Zur Vermeidung von ESD-Schäden werden alle ESD-gefährdeten Bauteile (z. B. Schaltkreise, Computerkomponenten) in ESD-geschützter Umgebung (Electrostatic Protected Area, EPA) gehandhabt, verpackt und gelagert. ESD-Arbeitsplätze und ESD-geschützte Bereiche leiten bestehende elektrostatische Ladungen kontrolliert gegen Erde ab und verhindern so Aufladungen. Dies geschieht insbesondere durch elektrisch leitfähige Arbeitsoberflächen, ESD-Bänder, entsprechende Möbel, Bekleidung, Bodenbeläge, ionisierte Umgebungsluft und Erdung aller Komponenten.
Zur Ableitung der elektrostatischen Aufladung über den Fußboden an das Erdpotential müssen in ESD-Schutzzonen ableitfähige Schuhe, sogenannte ESD-Schuhe eingesetzt werden. Elementare Voraussetzung ist dabei, dass der Fußboden innerhalb der Schutzzonen eine ausreichende Leitfähigkeit besitzt.
Die Übergangswiderstände Mensch-Schuh und Mensch-Bauelement hängen von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Hautfeuchtigkeit, und können daher über einen größeren Bereich variieren.

Abb. 31 Symbol "ESD PROTECTIVE" (elektrostatisch schützend)
Das Symbol dient der Kennzeichnung ESD-geeigneter Produkte, wie z. B. Berufs- und Sicherheitsschuhen, aber auch ableitfähiger Matten, Rollwagen, Bekleidung oder Schutzhüllen.
Schuhe werden als ESD-geeignete Schuhe bezeichnet, wenn der elektrische Durchgangswiderstand des Systems Personen-Schuh-Fußboden geprüft nach DIN EN IEC 61340-4-3 (Verifikation) ≤ 108 Ω beträgt.
Für die tägliche Funktionsüberprüfung der Schuhe hat sich der Einsatz von Teststationen bewährt.
Die DIN EN 61340-5-1 beschreibt das Prüfverfahren, wie der Durchgangswiderstand des Systems Mensch-Schuh-Boden gemäß DIN EN 61340-4-5 gemessen werden kann. Dabei stellt sich die Testperson mit jeweils nur einem Schuh auf eine leitfähige Schuhwerkselektrode. Um den Widerstand zu messen, drückt die Testperson mit der Hand auf eine Handkontaktplatte. Wenn der gemessene Durchgangswiderstand unter 108 Ω liegt, ist der Schuh ESD-fähig. Es wird also der Widerstand von Person und Schuh gemessen.
In der Vorgängernorm lag die Obergrenze bei 3,5 x 107 Ω (35 Megaohm). Diese Obergrenze wird auch aktuell noch von vielen Schuhherstellenden empfohlen.
Darüber hinaus gilt es die Ableitfähigkeit im konkreten Arbeitsbereich unter Verwendung der Arbeitsmittel sowie beim Gehen und Stehen nachzuweisen.
Im Rahmen der Schuhfertigung werden vorgefertigte Laufsohlen am Schuhschaft befestigt (geklebt) oder die Sohle wird angespritzt.
An die Laufsohlen werden hohe Anforderungen gestellt.
Zu nennen sind beispielsweise:
Dauerbiegefestigkeit = Haltbarkeit
Abriebfestigkeit = Haltbarkeit
Gutes Abrollverhalten = Bequemlichkeit
Wasserdichtigkeit = Gesundheit u. Komfort
Rutschhemmung = Schutz gegen Ausrutschen
Bei Mehrschichtensohlen ist auch die Trennkraft zwischen den Schichten von entscheidender Bedeutung.
In der Regel finden die Sohlenmaterialien Gummi, PU– Polyurethan und TPU – Thermoplastisches Polyurethan Verwendung.
Gummi (engl. Rubber) ist ein Oberbegriff für mit chemischen Zusatzstoffen veredelten und vulkanisierten Kautschuk. Die chemische Veredlung orientiert sich an dem geplanten Einsatzbereich. Für Sohlen kommt unter anderem NBR (Nitril Butadien Rubber) zum Einsatz.
Die Herstellenden nennen als Sohlenmaterial in der Regel nur den umgangssprachlichen Begriff "Gummi" und benennen nicht die konkrete Gummiart, wie z. B. NBR.
Polyurethan (PU) ist ein Polymer (Kunststoff). Es gibt ihn in verschiedenen Härten. So können eine weiche Zwischensohle und eine festere Laufsohle aus PU gefertigt sein. Herkömmliches Polyurethan besteht aus zwei Komponenten, die miteinander zu einem Schaum reagieren.
Bei der Sohlenfertigung werden die beiden Komponenten gemischt eingespritzt.
Thermoplastisches Polyurethan (TPU) ist eine besondere Form des Polyurethans (PU) auf Granulatbasis, das thermisch verformt wird. Es ist robuster, abriebfester und elastischer als PU. Weichmacher können in TPU Verwendung finden, um die für Laufsohlen typische Sohlenhärte (50-70 Shorehärte [ShA]) zu erreichen.
Die wesentlichen Eigenschaften der Sohle ergeben sich aus den speziellen Rezepturen bzw. der Gesamtzusammensetzung des Sohlenmaterials.
Sie sind letztendlich entscheidend für die:
Für bestimmte Einsatzbereiche (z. B. Lackierung von Behältern) empfiehlt sich der Einsatz von Schuhen mit Laufsohlen, deren Lackneutralität zugesichert wird. Dabei ist die Laufsohle frei von lackbenetzungsstörenden Substanzen wie z. B. Silikon und Phthalaten.
Entsprechende Informationen zu Sohleneigenschaften können bei dem Schuhherstellenden erfragt werden, sofern diese nicht durch Symbole in der Kennzeichnung angegeben sind.
Häufig werden Laufsohlen aus Kombinationen unterschiedlicher Materialien eingesetzt, wie z. B.
Von Bedeutung sind auch die Alterungsprozesse. Definitive Aussagen hierzu können durch den Schuhherstellenden erfolgen.
Von maßgeblicher Bedeutung sind die Gesamtzusammensetzung des Sohlenmaterials, Lagerungsbedingungen aber auch die Verwendungseinflüsse.
Gummi behält in der Regel über viele Jahre seine technischen Eigenschaften.
Sohlenmaterial aus Polyurethan ist einem natürlichen Alterungsprozess ausgesetzt. Dies führt zur chemischen Zersetzung des Polyurethanpolymers und der daraus resultierenden materiellen Beschädigung. Letztendlich können Sohlen aus Polyurethan ihre physikalischen Eigenschaften verlieren. Die Sohle löst sich vom Schuh ab, das Material hat teilweise Risse, wirkt ölig und zerbröselt. Diese Schädigung ist mitunter nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Schuhe, die vermeintlich noch intakt oder gar neu aussehen, können nach wenigen Schritten die Sohlen verlieren.
Das Paradoxe: Je hochwertiger ein Schuh ist, desto eher kann das Problem auftreten. Denn nur gute Schuhe werden überhaupt so alt, dass sich die Weichmacher verflüchtigen können. Exemplare geringerer Qualität werden meistens schon vorher ausgesondert. Eine weitere Besonderheit ist, dass bei Schuhen, die selten benutzt werden, es sogar schneller zu einem solchen Zersetzungsprozess kommen kann. Man spricht dann von einem "Standschaden".
Temperatur und Luftfeuchtigkeit können diesen Prozess beeinflussen. Eine falsche Lagerung lässt die Schuhe schneller altern. Sie sollten deshalb luftig und trocken aufbewahrt werden, beispielsweise in einem Schuhbeutel oder Schuhkarton. Offene Wärmequellen, wie zum Beispiel die Nähe zu einer Heizung, sollte man vermeiden.
Zur groben Orientierung kann davon ausgegangen werden, dass bei ordnungsgemäßer Lagerung und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch 5-6 Jahre, gerechnet ab Herstelldatum, die Einsatzfähigkeit der Sohle gegeben ist. Nähere Informationen kann der Herstellungsbetrieb geben.
Es handelt sich hierbei grundsätzlich um eine optionale Zusatzanforderung gemäß der Normen DIN EN ISO 20345, DIN EN ISO 20346 und DIN EN ISO 20347.
Fußschutz mit der Kennzeichnung "FO" (siehe Anhang 4) haben erfolgreich die Normprüfung hinsichtlich "Kraftstoffbeständigkeit" bestanden.
Fußschutz mit dieser Zusatzfunktion kommt z. B. in Arbeitsbereichen von Raffinerien, Auto- und Baumaschinenwerkstätten, Tankreinigung zum Einsatz.
Hinweis: Für Sicherheitsschuhe der Kategorie S1, S2, S3, S4 und S5, die nach DIN EN ISO 20345:2012 geprüft und zertifiziert sind, war die Kraftstoffbeständigkeit eine verpflichtende Anforderung.
Es handelt sich hierbei grundsätzlich um eine optionale Zusatzanforderung gemäß der Normen DIN EN ISO 20345, DIN EN ISO 20346 und DIN EN ISO 20347.
Fußschutz mit der Kennzeichnung "HRO" (siehe Anhang 4) hat erfolgreich die Normprüfung hinsichtlich "Verhalten gegenüber Kontaktwärme" bestanden.
Die Prüfung erfolgt an einer Probenahme aus der Sohle.
Die Prüfung findet bei einer Temperatur von 300° Celsius und einer Kontaktzeit von 60 Sekunden statt. Die Probe darf nicht schmelzen, verbrennen, brechen oder Risse bilden.
Fußschutz mit dieser Zusatzfunktion kommt z. B. in Arbeitsbereichen von Gießereien, Asphaltbau und Gußasphaltbau sowie Flämmarbeiten bei Dachabdichtungen zum Einsatz.
Die Unfallstatistik weist einen besonderen Schwerpunkt bei Sturzunfällen auf. Eine große Anzahl dieser Unfälle entsteht durch Ausrutschen beim Gehen. Die Ursachen für das Ausrutschen sind vielfältig. Sie sind insbesondere in der Beschaffenheit und Verschmutzung des Fußbodens bzw. Geländes, (in der Form des Fußschutzes) und in Art und Ausführung der Laufsohle zu suchen.
Sicheres Gehen wird durch ausreichende Rutschhemmung im Gesamtsystem aus Fußbodenoberfläche, Zwischenmedium (gleitförderndem Stoff) und Schuhsohle unter den jeweiligen Umgebungsbedingen (z. B. Umgebungstemperatur) erreicht.
Treten flüssige Zwischenmedien (z. B. Wasserfilm) auf, wird die Rutschhemmung durch den Fußboden zu ca. zwei Dritteln und durch den Schuh zu ca. einem Drittel beeinflusst.
Neben der Vermeidung von gleitfördernden Stoffen stellen insbesondere die Auswahl von rutschhemmenden Fußböden und Schuhen geeignete Schutzmaßnahmen zur Reduzierung von Ausrutschunfällen dar. Der Fußboden muss für den jeweiligen Arbeitsbereich geeignet sein. Dies bedeutet, dass der Bodenbelag die erforderliche Rutschhemmung und den erforderlichen Verdrängungsraum für Art und Menge der auftretenden gleitfördernden Zwischenmedien aufweisen muss. Hinweise für die Auswahl von rutschhemmenden Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr sind der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5 "Fußböden" zu entnehmen.
Bei Fußschutz wird grundsätzlich eine rutschhemmende Laufsohle gefordert.
Da es sich um eine Grundanforderung handelt, ist keine gesonderte Kennzeichnung erforderlich.
Diese Anforderung gilt nicht für Schuhwerk für besondere Zwecke, das mit Spikes, Metallstollen oder Ähnlichem ausgestattet ist und in sehr speziellen Arbeitsumgebungen (weicher Untergrund, z. B. Sand, Schlamm, Waldhackschnitzel usw.) verwendet wird. Dieser Schuhtyp muss zwingend mit dem Symbol "Ø" (für "Rutschhemmung nicht geprüft", siehe Anhang 4), gekennzeichnet werden.
Auf der Basis des Prüfverfahrens gemäß DIN EN ISO 13287 werden Reibungskoeffizienten mit einem maschinellen Prüfverfahren bestimmt.

Abb. 32 Rutschhemmungsprüfung nach DIN EN ISO 13827 mit Boden-Schuh-Testgerät
Die Normen DIN EN ISO 20345; DIN EN ISO 20346 und DIN EN ISO 20347 konkretisieren diese Anforderungen an die Rutschhemmung.
Verbindlich ist die Prüfung der Fußboden-Zwischenmedium-Kombinationen "Keramikfliese + Natriumlaurylsulfatlösung (NaLS)".
Optional kann die Prüfung der Fußboden-Zwischenmedium-Kombinationen "Keramikfliese + Glycerin" erfolgen.
Schuhe, die dies erfüllen, tragen das Symbol "SR" (siehe Anhang 4).
Die Prüfanforderungen wurden gegenüber den Vorgängernormen verändert.
Wurde nach der alten Norm (2012) der Schuh flach vorwärts und Ferse vorwärts geprüft, wird nach der neuen Norm (2024) die Rutschhemmung des Schuhs mit Ferse vorwärts und Schuhspitze rückwärts geprüft.
Für Schuhe, die gem. DIN EN ISO 20345:2012, DIN EN ISO 20346:2014 bzw. DIN EN ISO 20347:2012 geprüft und zertifiziert sind, war die Prüfung auf Rutschhemmung ebenfalls eine Grundanforderung.
Zur Anwendung kam das Prüfverfahren DIN EN ISO 13287 mit folgenden Fußboden-Zwischenmedium-Kombinationen:
Erfüllte ein Schuh die jeweiligen Anforderungen, erfolgte die Kennzeichnung SRA bzw. SRB.
Erfüllte ein Schuh die Anforderungen an beide Prüfbedingungen, wurde er mit SRC gekennzeichnet.
Die Laborergebnisse der Rutschhemmungsprüfungen von Fußschutz sind nur begrenzt für die Praxis nutzbar, da die Komplexität des Reibungssystems nur eingeschränkt durch standardisierte Prüfbedingungen dargestellt werden kann. Durch die Komplexität des Reibungssystems und die Wechselwirkungen zwischen Fußboden und Schuh kann es vorkommen, dass trotz der Verwendung des richtigen Bodens und der Verwendung von geprüftem Fußschutz keine ausreichende Sicherheit gegen Ausrutschen besteht. Hier empfiehlt sich der Vergleich zwischen verschiedenen Sohlenmaterialien und Sohlenbauarten. Diese Vergleichsuntersuchungen können subjektiv durch Trageversuche oder messtechnisch ermittelt werden. Dabei werden jeweils die vor Ort auftretenden Bedingungen einbezogen. Normale Straßen- und Freizeitschuhe, die keine zusätzlichen und ausgewiesenen Schutzfunktionen erfüllen, unterliegen keinen rechtlich verbindlichen Anforderungen an die Rutschhemmung der Laufsohlen. Das rutschhemmende Potential dieser Schuhe ist somit unbekannt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob in Abhängigkeit des verwendeten Fußbodens und der auftretenden gleitfördernden Stoffe als Maßnahme das Tragen von Schuhen zu empfehlen ist, die hinsichtlich ihrer Rutschhemmung Mindestanforderungen erfüllen.
Ein weiteres Kriterium bei der Schuhauswahl ist die Profilierung der Laufsohle. Als Profil wird der überstehende Teil der Außenfläche der Sohle bezeichnet.
Es hat die Aufgabe Flüssigkeiten und andere Verschmutzungen zu verdrängen und somit den Kontakt zwischen Fußboden und Schuh zu ermöglichen. Das Profil muss am Schuhsohlenrand offen sein – damit Flüssigkeit nach außen entweichen kann.
Fußschutz der Klassifizierung I gilt als profiliert, wenn die Profiltiefe mindestens 2,5 mm beträgt.
Fußschutz der Klassifizierung II gilt als profiliert, wenn die Profiltiefe mindestens 4 mm beträgt.
Die profilierte Fläche muss sich mindestens über die schraffierte Fläche in Abbildung 33 der Schuhsohle erstrecken.

Abb. 33 Profilierte Mindestfläche der Laufsohle
Das Profil ist entsprechend dem Einsatzgebiet (z. B. Bodenverschmutzungen; Bodenbelag) auszuwählen.
Um beim Bewegungsvorgang die Innenprofilfläche von Verschmutzungen zu befreien, haben sich Profile bewährt, die sich zur Außenfläche (Auftrittsfläche) verjüngen. Dadurch verringert sich die seitliche Anhaftung deutlich stärker und die Verschmutzung fällt leichter heraus.

Abb. 34 Verjüngendes/Keilförmiges Profil
Auf dem Markt sind verschiedene Präparate zur Verbesserung der Rutschhemmung von Laufsohlen erhältlich, z. B. Sprays oder Pasten.
Untersuchungen mit diesen Präparaten haben gezeigt, dass diese die Rutschhemmung – wenn überhaupt – nur sehr kurzfristig erhöhen. Es wurden in den Untersuchungen aber teilweise auch deutliche Verschlechterungen der Rutschhemmung von Laufsohlen festgestellt.
Darüber hinaus ist der Einfluss dieser Präparate auf weitere sicherheitstechnische Anforderungen (wie z. B. Antistatik, Einfluss auf die Sohle) nicht abschließend geklärt. Ebenso ist der Einfluss dieser Präparate auf den Untergrund (z. B. Verfärbungen) nicht hinreichend bekannt.
Eine Verwendung kann daher nicht empfohlen werden.
Durch Vergleichsmessungen in den späteren Einsatzbereichen kann zwischen verschiedenen Schuhen eine geeignete Auswahl für den betrachteten Arbeitsbereich erfolgen. Mit einem mobilen Gleitmessgerät und Gleitern, die aus Schuhsohlen hergestellt werden, können diese Messungen durchgeführt werden.
Die Messung und Bewertung ist in der DGUV Information 208-041 "Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen" erläutert.
Rutschunfälle stellen einen Schwerpunkt im Unfallgeschehen dar. Gerade während der Wintermonate birgt der Weg zur Arbeit oder zur Schule zusätzliche Rutschrisiken, wenn sich etwa Bürgersteige und Straßen in gefährliche Rutschbahnen verwandeln. Schuhe, die auch bei Schnee und Eis vor dem Ausrutschen schützen, zielen auf die Sicherheit insbesondere von Zeitungs-, Brief- und Paketzustellenden und ähnlichen Kurierdienstleistenden ab.
Generell empfiehlt es sich, bei winterlichen Verhältnissen bequemes, fest am Fuß sitzendes Schuhwerk mit einer weichen, ausreichend rutschhemmenden Profilsohle zu tragen, das einen guten Kontakt zum Untergrund ermöglicht. Harte, starre Sohlen sind unvorteilhaft.
Im Zuge der Baumusterprüfungen wird Fußschutz jedoch nicht auf seine Rutschhemmung auf Schnee und Eis geprüft. Es gibt aktuell noch keinen normierten Prüfgrundsatz, der auch reproduzierbare Prüfungen ermöglicht.
Untersuchungen im Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – IFA haben gezeigt, dass der Markt mittlerweile Fußschutz anbietet, der auch bei Schnee und Eis eine genügende Rutschhemmung aufweist, z. B. Schuhe mit ausklappbaren Spikes/Krallen.
Ebenso erreichen Gleitschutzvorrichtungen (Abbildungen 36 und 37) gute Bewertungen. Sie sind in verschiedenen Ausführungen verfügbar.

Abb. 35 Fußschutz mit Spikes

Abb. 36 Gleitschutzvorrichtung für Ferse

Abb. 37 Gleitschutzvorrichtung über gesamte Sohle
Zu beachten bei deren Verwendung ist aber, dass es umso rutschiger werden kann, wenn man mit ihnen über geräumte und ebene Oberflächen geht. In diesem Fall muss man die Gleitschutzvorrichtung ausziehen oder ausfahrbare Spikes wieder in die Laufsohle einklappen (Fußschutz Abbildung 35). Dies hat auch den Nebeneffekt, dass Belagflächen (z. B. Fliesen, Marmor, Parkett) nicht durch die harten Stahlnägel zerkratzt werden.
Aktuell wird an einem separaten nationalen Prüfgrundsatz gearbeitet.
Prüfgrundlagen und Anforderungen für Schuhe zum Schutz gegen Chemikalien sind in der Norm DIN EN 13831 Teil 1 bis 3 geregelt.
Die Schuhe basieren auf den Grundanforderungen der Norm für Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe oder Berufsschuhe (DIN EN ISO 20345, DIN EN ISO 20346, DIN EN ISO 20347), können optional über Zusatzanforderungen verfügen und werden zusätzlich auf Kontakt mit Chemikalien geprüft.
Es wird unterschieden zwischen Schuhen für begrenzten Kontakt mit Chemikalien (DIN EN ISO 13832-2) und Schuhen für anhaltenden Kontakt mit Chemikalien (DIN EN ISO 13831-3), für welche ein durchgehender Kontakt von mindestens einer Stunde mit spezifischen Chemikalien zu verstehen ist.
Sie müssen der Schuhform B, C, D oder E entsprechen (siehe 4.2).
Über die Grundanforderungen nach DIN EN ISO 20345, DIN EN ISO 20346 und DIN EN ISO 20347 hinaus, müssen Schuhe nach Klassifizierung I auch die Anforderungen
erfüllen.
Schuhe der Klassifizierung II müssen zwingend die Anforderungen Abriebwiderstand erfüllen.
Unterschieden wird in zwei Typen.
TYP U: Schuhwerk, das den Benutzer oder die Benutzerin vor Spritzern von Chemikalien auf das Schuhoberteil schützt.
In der Information des Herstellungsbetriebes muss diesbezüglich gem. DIN EN 13821 Teil 2 vermerkt sein:
"Schuhwerk vom Typ U wurde so konzipiert und gefertigt, dass der Träger vor Spritzern von Chemikalien auf das Schuhoberteil geschützt ist. Die Kontaktdauer kann unterbrochen erfolgen und darf eine Stunde nicht überschreiten. Im Fall des Kontakts mit Chemikalien muss das Schuhwerk danach gesäubert und vor der weiteren Verwendung kontrolliert werden."
TYP US: Schuhwerk, das den Benutzer oder die Benutzerin vor Spritzern von Chemikalien auf das Schuhoberteil und vor dem Kontakt von Chemikalien mit der Laufsohle schützt.
In der Information des Herstellungsbetriebes muss diesbezüglich gem. DIN EN 13821 Teil 2 vermerkt sein:
"Schuhwerk vom Typ US wurde so konzipiert und gefertigt, dass der Träger vor Spritzern von Chemikalien auf das Schuhoberteil und Kontakt von Chemikalien mit der Laufsohle geschützt ist. Der Kontakt kann durchgehend oder unterbrochen erfolgen und darf eine Stunde nicht überschreiten. Im Fall des Kontakts mit Chemikalien muss das Schuhwerk danach gesäubert und vor der weiteren Verwendung kontrolliert werden."
Das Schuhwerk muss den Schutz des Trägers vor durchgehendem oder unterbrochenem Kontakt mit Chemikalien gewährleisten, wobei die Kontaktzeit von einer Stunde nicht überschritten wird.
Mindestens zwei Prüfchemikalien (siehe Anhang 8) sind zu verwenden. Weitere Prüfchemikalien könnten, je nach Anwendungsbereich des Schuhwerks, verwendet werden.
Für Schuhoberteil und Schuhsohle sind die gleichen Prüfchemikalien zu verwenden.
Sie müssen der Klassifizierung II genügen (siehe 4.7) und der Schuhform C, D oder E entsprechen (Abbildung 3).
Das Schuhwerk muss den Schutz des Benutzers oder der Benutzerin vor durchgehendem oder unterbrochenem Kontakt mit Chemikalien für mehr als eine Stunde gewährleisten.
Mindestens drei Prüfchemikalien (siehe Anhang 8)) sind zu verwenden. Weitere Prüfchemikalien könnten, je nach Anwendungsbereich des Schuhwerks, verwendet werden.
Für die Prüfung auf Beständigkeit führt die Norm eine Liste von möglichen Prüfchemikalien aus (siehe Anhang 8).
Die in der Prüfung verwendeten Chemikalien sind in der Kennzeichnung des Schuhs anzugeben. Es werden hierzu die entsprechenden Buchstabenkürzel verwendet. In der Informationsbroschüre des Herstellungsbetriebes sind die Prüfchemikalien ebenfalls zu benennen, auf die der Schuh hinsichtlich seiner Schutzwirkung geprüft wurde. Die Norm sieht hierfür eine Darstellung in Tabellenform vor (siehe Anhang 8).
Bei allen Prüfungen am Schuh sind die gleichen gewählten Chemikalien zu verwenden.
In der Informationsbroschüre des Herstellungsbetriebes muss diesbezüglich gem. DIN EN 13821 Teil 2 bzw. Teil 3 vermerkt sein:
Hierbei wird ein Vergleich angestellt, indem die Prüfergebnisse der zeitlich mit den Prüfchemikalien beaufschlagten Materialprüfstücken mit den Ergebnissen der unbelasteten Materialstücke abgeglichen werden.
Geprüft werden an der Laufsohle Reißkraft und Härte und am Schuhoberteil Reißkraft und Bruchdehnung.
Die Materialermüdung ist für jede in der Kennzeichnung und in der Benutzeranleitung genannte Chemikalie zu prüfen.
Die Laufsohle und das Schuhoberteil müssen beide mit den gleichen Chemikalien geprüft werden.
Für Schuhe für begrenzten Kontakt mit Chemikalien werden die Prüfstücke 8 Stunden mit den Prüfchemikalien beaufschlagt.
Für Schuhe für anhaltenden Kontakt mit Chemikalien werden die Prüfstücke 24 Stunden mit den Prüfchemikalien beaufschlagt.
Schuhe für anhaltenden Kontakt mit Chemikalien werden zusätzlich einer Durchdringungsprüfung unterzogen.
Als Durchdringung ist der Vorgang zu verstehen, bei dem eine Chemikalie auf molekularer Ebene durch den Schuhwerkstoff hindurchdringt.
Diese bezieht sich auf das Material vom Schaft und ggf. der Sohle, sofern es erforderlich ist die Laufsohle zu prüfen.
Die Prüfung wird mit den drei ausgewählten Prüfchemikalien durchgeführt.
Die Norm kennt in Abhängigkeit der Durchbruchzeit fünf Durchdringungsstufen.
| Gemessene Durchbruchzeit min | Durchdringungsleistungsstufe |
| zwischen 121 min und 240 min | 1 |
| zwischen 241 min und 480 min | 2 |
| zwischen 8 h und 24 h "mehr als 8 h" | 3 |
| zwischen 24 h und 32 h "mehr als 24 h" | 4 |
| "mehr als 32 h" | 5 |
Tabelle 4 Durchdringungsstufen gem. DIN EN 13832-3
Mit allen drei Prüfchemikalien muss mindestens Durchdringungsstufe 1 erreicht werden.
Genaue Angaben zur Durchdringungsstufe finden sich in der Herstellerinformation oder sind bei dem Schuhhersteller bzw. der Schuhherstellerin zu erfragen.
Schuhe mit Schutz gegen Chemikalien sind dauerhaft zu kennzeichnen.
Die Kennzeichnung besteht mindestens aus:
| – | "200J", sofern die Zehenkappe die Anforderungen nach EN ISO 20345 (Sicherheitsschuhe) erfüllt |
| – | "100J", sofern die Zehenkappe die Anforderungen nach EN ISO 20346 (Schutzschuhe) erfüllt |

Abb. 38 Symbol ISO 7000-1641 "Gebrauchsanweisung lesen"
Zusätzliche Kennzeichnung der Schuhe mit begrenztem Kontakt mit Chemikalien
Das graphische Symbol für "Chemische Beständigkeit" nach ISO 7000:2014, Symbol 2414, siehe Anhang 4 sowie in Verbindung mit Normangaben in Abbildung 39 dargestellt, ist nicht verpflichtend.
Sofern es verwendet wird, muss es an der Schuhaußenseite angebracht werden und eine Mindestgröße von 30 mm x 30 mm aufweisen.
Zusätzlich müssen oberhalb des Symbols in der ersten Zeile der Normverweis EN 13832-2:2018, der Typ, also "U" oder "US", die Kürzel der verwendeten Prüfchemikalien und sofern erfüllt in der zweiten Zeile Angabe zum Zehenschutz "200J" oder "100J" erfolgen.
Darüber hinaus können weitere zusätzliche Zusatzfunktionen mit dem zugehörigen Symbol angegeben werden (Symbole gem. Anhang 4).
Beispiel einer Kennzeichnung für einen Schuh (mit Zehenkappe, nach EN ISO 20346), Typ US also Prüfung von Schuhoberteil und Schuhsohle, der die Prüfung mit Aceton [B] und n-Heptan [J] bestanden hat, dessen Laufsohle gegenüber dem Kontakt mit heißen Flächen beständig ist (HRO) und die antistatischen Eigenschaften besitzt (A):

Abb. 39 Beispiel für eine Kennzeichnung eines Schuhs mit begrenztem Kontakt gegen Chemikalien
Zusätzliche Kennzeichnung für Schuhe für anhaltenden Kontakt mit Chemikalien
Das graphische Symbol für "Chemische Beständigkeit" nach ISO 7000:2014, Symbol 2414, siehe Anhang 4 sowie in Verbindung mit Normangaben in Abbildung 40 dargestellt, ist verpflichtend.
Es muss an der Schuhaußenseite angebracht werden und eine Mindestgröße von 30 mm x 30 mm aufweisen.
Zusätzlich müssen oberhalb des Symbols in der ersten Zeile der Normverweis EN 13832-3:2018, die Kürzel der verwendeten Prüfchemikalien und sofern erfüllt in der zweiten Zeile Angabe zum Zehenschutz "200J" oder "100J" erfolgen.
Darüber hinaus können weitere zusätzliche Zusatzfunktionen mit dem zugehörigen Symbol angegeben werden (Symbole gem. Anhang 2).
Beispiel einer Kennzeichnung für einen Schuh (mit Zehenkappe, nach EN ISO 20345), der die Prüfung mit Aceton [B], Salpetersäure (65 ± 3) % [M] und n-Heptan [J] bestanden hat, dessen Laufsohle gegenüber dem Kontakt mit heißen Flächen beständig ist (HRO) und die antistatischen Eigenschaften besitzt (A).

Abb. 40 Beispiel für eine Kennzeichnung eines Schuhs für anhaltenden Kontakt gegen Chemikalien
Zum Reinigen und Entrosten von Behältern, Räumen und Flächen werden Flüssigkeitsstrahler als handgeführte Spritzeinrichtungen (Lanzen) mit Drücken > 250 bar verwendet.
In der Praxis werden solche Geräte mit Drücken zwischen 800 und 2500 bar betrieben. Damit verbunden ist eine erhöhte Gefahr von Fußverletzungen, wenn der Hochdruckstrahl unbeabsichtigt über den Fuß geführt wird.

Abb. 41 S5 Stiefel, der unmittelbar hinter der Zehenkappe mit Wasserstrahl eingeschnitten wurde.
Die Gefahr steigt nicht alleine durch den Druck. Von ganz entscheidender Bedeutung sind die Düsengröße, die Art des entstehenden Strahls (z. B. Flachstrahldüse, Rundstrahldüse, Rotationsdüse) und die Wasserdurchflußmenge.
Werden handgehaltene Spritzeinrichtungen notwendig, muss die Lanzenlänge mehr als 0,75 m betragen, um eine Berührung mit dem Fuß nach Möglichkeit auszuschließen.
Müssen aus arbeitstechnischen Gründen, z. B. enge Räume oder schmale Gerüste, kürzere Lanzen eingesetzt werden, wird es erforderlich, Fußschutz, z. B. Sicherheitsschuhe mit Kurzzeichen "S5", mit zusätzlicher Schutzfunktion im oberen Fußbereich zu benutzen. Es wäre auch möglich, die Schutzfunktion über eine entsprechende Gamasche zu erreichen, die über einem passenden Fußschutz getragen wird.
Siehe hierzu auch Anhang 7: Prüfgrundsätze für Gamaschen als Schutz bei Arbeiten mit handgeführten Spritzeinrichtungen.
Die Schutzfunktion des Fußschutzes bzw. der Gamasche und des Fußschutzes wird gemäß Anhang 7 unter den nachstehenden Prüfbedingungen geprüft.

Abb. 42 Gamasche – Achtung, die Forderungen des Anhangs 7 sind nicht vollständig erfüllt – Abstände Gamasche-Sohle überschritten.

Abb. 43 Schnitt von Wasserstrahl innerhalb des Gamaschenbereichs nach o. g. Kriterien. Die metallische Einlage hat den Wasserstrahl zurückgehalten.
Die Benutzung des Fußschutzes bzw. der Gamasche und des Fußschutzes zum Schutz bei Arbeiten mit handgeführten Flüssigkeitsstrahlern muss in praktischen Übungen unterwiesen werden. Hierzu gehört insbesondere das korrekte Anlegen und die Positionierung der Beinkleidung aber keinesfalls eine Bestrahlung am Schuh!
Bei Arbeiten mit handgeführten Kettensägen kommen Sicherheitsschuhe mit integrierter Schutzwirkung gegen Kettensägenschnitte zum Einsatz.
Darüber hinaus sind Gamaschen mit Schutzwirkung gegen Kettensägenschnitte auf dem Markt.
Die Schutzfunktion gegen Kettensägenschnitte kann durch verschiedene Funktionsprinzipien erreicht werden, wie:
Häufig kommt mehr als eines dieser Prinzipien zum Tragen.
Es handelt sich um Sicherheitsschuhe, die zusätzlich zu den Anforderung nach DIN EN ISO 20345 eine Schutzwirkung gegen Kettensägenschnitte aufweisen. Sie werden umgangssprachlich häufig Schnittschutzstiefel genannt. Die DIN EN ISO 17249 legt relevante Anforderungen für den Schutz gegen Kettensägenschnitt fest. Diese sind:
Durch das Benutzen dieser Schuhe können Unfälle mit Schnittverletzungen vermieden werden.
Schutzbereich gegen Kettensägeschnitte
Die Norm definiert einen durchgehenden Schutzbereich, der den Blatt-, Laschen- und Zehenbereich abdecken muss. Innerhalb dieses Bereichs muss der Schutz gegen Kettensägenschnitt bestehen.
Die Mindesthöhe l (siehe Abbildung 44) steht in Abhängigkeit zur Schuhgröße. Von der senkrechten Mittellinie des Schuhs muss der Schutzbereich mindestens 70 mm nach links und rechts herumgeführt werden (siehe Abbildung 44 – jeweils von "B" nach "A"). Bei Schutzniveau 1 und 2 darf zwischen dem Schutzbereich und der Ablasskante eine maximal 10 mm große Lücke sein. Schutzniveau 3 darf keine Lücke aufweisen.

Abb. 44 Mindestschnittschutzbereiche

Abb. 45 Schnittschutz im Bereich Zehenkappe und Mittelfuß

Abb. 46 Schnittschutz im Bereich Schaft
Die Norm lässt neben dem Einsatz von Zehenschutzkappen aus Stahl auch andere Zehenschutzkappenmaterialien zu. Jedoch sind dann zwingend Kettensägenschnittprüfungen im Zehenkappenbereich im Zuge der Baumusterprüfung erforderlich.
Aufgrund der Erfahrungen der Unfallversicherungsträger sollten grundsätzlich Schuhe mit Zehenschutzkappen aus Stahl ausgewählt werden.
Ein maßgebliches technisches Kriterium für die Auswahl des geeigneten Sicherheitsschuhs mit Schutzwirkung gegen Kettensägenschnitte ist die Kettengeschwindigkeit.
| Schutzniveaus | Kettengeschwindigkeit (m/s) |
Tabelle 5 Schutzniveau in Abhängigkeit der Kettengeschwindigkeit
Die aktuelle Norm kennt diesbezüglich 3 Schutzniveaus, welche sich an der Kettengeschwindigkeit orientieren. Das Schutzniveau findet sich auch in der Kennzeichnung am Schuh selbst wieder. Unter dem graphischen Symbol (siehe Abbildung 47) ist das Niveau (also 1, 2 oder 3 für "X") anzugeben. Diese Kennzeichnung muss klar, dauerhaft und ausreichend groß – mindestens 30 mm x 30 mm –) an der Schuhaußenseite angebracht sein.

Abb. 47 Symbol ISO 7000-2416 "Schutzausrüstung gegen Kettensägen"
Sofern die entsprechende Angabe zur Kettengeschwindigkeit der verwendeten Säge nicht bekannt bzw. benannt ist, muss sie beim Herstellungsbetrieb der Kettensäge erfragt werden.
Die Schnittprüfung selbst findet unter Laborbedingungen statt, wobei der Schnitt mit "auslaufender" Kettengeschwindigkeit geführt wird. Der Antrieb wird im Moment des Auftreffens der Kette auf das Prüfmuster weggenommen. Wird ein Schnitt mit "Vollgas" geführt, kann es zu einem Durchschneiden im Schutzbereich führen.
Neben der Kettengeschwindigkeit sind auch die Parameter Arbeitstechnik, Motorleistung der Motorsäge, Schärfe der Kette, Kettengeschwindigkeit, Winkel und Auflagekraft bei einer Berührung mit der PSA von Bedeutung.
Besondere Hinweise für die Benutzung
Den Schuhen liegt ein Merkblatt des Herstellungsbetriebes bei. Dieses weist die Benutzerin bzw. den Benutzer darauf hin, dass kein 100%iger Schutz gegenüber Schnitten mit handgeführten Kettensägen besteht. Ferner wird Auskunft über die Funktionsprinzipien des Schnittschutzes gegeben.
Des Weiteren wird im Anhang A der Norm Hilfestellung zur Leistungsbeurteilung der Schuhe durch den Benutzer oder die Benutzerin vorgegeben. Die Schuhe sind regelmäßig auf augenfällige Mängel zu prüfen. Erfüllen sie die Schutzwirkung nicht mehr in vollem Umfang, sind sie zu ersetzen (Ablegereife, siehe Abschnitt 4.5)!
Besondere Anzeichen für verminderte Schutzwirkung können sein:
Darüber hinaus ist zu empfehlen, den Innenraum des Schuhs von Zeit zu Zeit mit der Hand zu überprüfen. So können z. B. Zerstörungen des Innenfutters oder gar scharfe Kanten, z. B. im Bereich des Zehenschutzes, ertastet werden.
Die Information des Herstellungsbetriebes soll einen Hinweis enthalten, der besagt, dass das Level des benötigten Schutzes von verschieden Parametern abhängig ist. Diese Parameter sind z. B. Arbeitstechnik, Motorleistung der Motorsäge, Schärfe der Kette, Kettengeschwindigkeit, Winkel und Auflagekraft bei einer Berührung mit der PSA. Daher stellt die Kettengeschwindigkeit nur einen einzelnen dieser Parameter auf dem Prüfstand dar. Eine Kettengeschwindigkeit während der Prüfung von 20 m/s korreliert nicht notwendigerweise mit einer handgeführten Motorsäge, die mit einer Kettengeschwindigkeit von 20 m/s betrieben wird.
Die Benutzung des Fußschutzes mit Schutzwirkung gegen Kettensägeschnitte muss in praktischen Übungen unterwiesen werden. Hierzu gehört insbesondere das korrekte Anlegen und die Positionierung der Beinkleidung aber keinesfalls eine Schnittprüfung am Schuh!
Gamaschen fallen in den Normungsbereich der Schutzkleidung. In der DIN EN ISO 11393-5:2019 sind die Prüfverfahren und die Leistungsanforderungen für Gamaschen mit Schutz gegen Kettensägenschnitte festgelegt.
Die Gamaschen sind grundsätzlich nicht für den Gebrauch in Situationen mit signifikantem Stolperrisiko konzipiert, wie bei der Arbeit im Wald oder beim Besteigen von Bäumen.
Für die Benutzung von Gamaschen sind im Vergleich zu den Schnittschutzstiefeln noch Besonderheiten in einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. So ist das Risiko erhöht, mit den überstehenden Teilen der Gamasche an hervorstehenden Gegenständen, wie z. B. an Geäst hängen zu bleiben. Zum anderen kann aber auch persönliches Fehlverhalten, wie z. B. das Nichtanlegen oder ein falsches Befestigen der Gamasche, nicht ausgeschlossen werden. Es gilt, die Benutzerinnen und Benutzer hinreichend zu sensibilisieren und im Umgang einschließlich Praxisübungen zu unterweisen.
Als Trägerschuh fordert die Norm mindestens einen Sicherheitsschuh gemäß DIN EN ISO 20345 mit einer Zehenschutzkappe aus Stahl der Schuhform C. Dies begründet sich insbesondere darin, da eine zuverlässige Fixierung der Gamasche am Schuh bei Benutzung von Schuhen der Schuhform A und B nicht erfolgen kann.
Die Befestigung am Schuh besteht in der Regel aus einer Fußschlaufe und einem Schließmechanismus. Kraftübertragende Befestigungen dürfen nicht mit Klettband erfolgen.
Die Schnittschutzprüfungen sind in Kombination mit dem Trägerschuh durchzuführen. Dies begründet sich insbesondere darin, dass die Gamasche hinreichend fest am Trägerschuh sitzen muss. Hierzu ist die Form und Dimension des Trägerschuhs von Bedeutung. Für die Schnittschutzprüfung wird die Gamasche gemäß den Vorgaben des Herstellungsbetriebes der Gamasche befestigt.
Das Schutzmaterial der Gamaschen muss mindestens den Bereich des festgelegten Stiefels bedecken; siehe Abbildung 48. Der vordere Teil der Gamaschen muss den hinteren Teil der Zehenkappe um mindestens 15 mm überdecken. Ein freier Spalt zwischen Schutzmaterial und Ablasskante (1) darf nicht vorhanden sein.

Abb. 48 Mindestschutzbereich der Gamasche
Es wird die maximale Verdrehung (Bewegung) der befestigten Gamasche geprüft. Die Prüfung erfolgt im Anschluss an die Ergonomieprüfung an der angelegten Gamasche. Nach dem Entfernen der Prüfkraft darf die Verschiebung maximal ≤ 10 mm in Richtung der Kraft betragen.

Abb. 49 Prüfpositionen und Richtungen für die Verdrehungsprüfung
Die Schnittschutzprüfung selbst findet anlog zu der der Schnittschutzstiefel statt. Die Schutzniveaus entsprechen denen der Schnittschutzstiefel.
Die Gamaschen müssen auf der Innenseite sichtbar und dauerhaft mindestens mit den nachfolgenden Informationen gekennzeichnet werden:
Die graphischen Symbole
müssen sich sichtbar auf der Außenseite der Gamaschen befinden.
Die Informationen für den Anwender müssen insbesondere folgende Angaben enthalten:
| – | die Zehenkappe des Trägerschuhs um mindestens 15 mm überlappen müssen |
| – | ordnungsgemäß am Schuhwerk befestigt sein müssen, um jegliches Sturzrisiko zu vermeiden |
| – | keinen ungeschützten Bereich zwischen dem unteren Rand der Gamasche und der Sohle freilassen dürfen |
Bei Arbeiten in Gießereien kommen Sicherheitsschuhe mit Schutzwirkung gegen geschmolzenes Metall zum Einsatz.
Die Anforderungen der Norm DIN EN ISO 20345 sind zu erfüllen. Darüber hinaus stellt die DIN EN ISO 20349 Teil 1 relevante Forderungen für den Schutz gegen geschmolzenes Metall auf. Diese sind:
Widerstand gegen Einwirkung von geschmolzenem Metall
An der äußeren Oberfläche der vorderen 2/3 des Schuhs dürfen sich keine Elemente befinden, die flüssiges Metall einfangen könnten. Schnallen und Nieten zur Befestigung, die ein Einfangrisiko darstellen könnten, sind im hinteren Drittel des Schuhs zulässig. Es dürfen sich keine aufwärts gerichteten Nahtkanten um die vorderen 2/3 des Schuhs befinden. Aufwärts gerichtete Nahtkanten, z. B. die Naht um die hintere Kappe, sind im hinteren Drittel des Schuhs zulässig.
Das Blatt muss aus einem einzigen Teil bestehen.
Alle Nähte müssen eine Überlappung von ≥ 10 mm haben.
Der obere Teil des Schuhs muss so ausgestattet sein, dass ein fester Sitz am Bein eingestellt werden kann.
Geschmolzenes Metall darf nicht bis zur inneren Oberfläche durchtreten. Die Nachbrenndauer nach Beenden des Ausgießens darf nicht mehr als 5 s betragen. Die innere Oberfläche darf sich nicht entzünden oder schmelzen.
Schuhe aus Vollgummi- oder Vollpolymerschuhe sind gemäß DIN EN ISO 20349 Teil 1 für diese Einsatzbereiche nicht zulässig.
Wärmeisolation des Sohlenkomplexes
Die Prüfung gestaltet sich derart, dass bei Einstellen des Schuhs in ein Sandbad (Temperatur des Sandbades 250 °C) und einer Verweildauer von 40 Minuten die Temperatur im Schuhinneren nach 10 Minuten nicht mehr als 42 °C betragen darf.
Ausziehzeit
Die benötigte Zeit zum Ausziehen des Schuhwerks darf für einen einzelnen Schuh nicht mehr als 5 Sekunden betragen und wird mit einem definierten Schutzhandschuh durchgeführt.
Kennzeichnungen
Es muss gekennzeichnet werden, mit welchem Metall die Normprüfung erfolgte:
Der Schuh ist zusätzlich mit dem Symbol ISO 7000-2417 "Schutz gegen Hitze und Flammen" (siehe Abbildung 50) und dem Symbol ISO 7000-1641 "Gebrauchsanweisung lesen" (siehe Abbildung 51) zu kennzeichnen.

Abb. 50 Symbol ISO 7000-2417 "Schutz gegen Hitze und Flammen"

Abb. 51 Symbol ISO 7000-2417 "Gebrauchsanweisung lesen"
Besondere Hinweise für die Benutzung
Die Kompatibilität dieses Schuhwerks mit anderen Gegenständen der PSA (Hosen oder Gamaschen) muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, um das Auftreten jeglicher Risiken während der Verwendung zu vermeiden. Hosen sollten das Ausziehen der Schuhe nicht beeinträchtigen oder verhindern und müssen lang genug sein, dass sie den Schuh mindestens bis zum Knöchel überlappen.
Vor dem Tragen sind die Schuhe immer sorgfältig auf Verunreinigungen und Schäden zu untersuchen.
Die Schuhe nicht benutzen, wenn sie mit entzündbaren Stoffen wie z. B. Öl verunreinigt sind.
Beschädigte Schuhe nicht verwenden, insbesondere wenn Folgendes festgestellt wird:
Die Benutzung von Fußschutz mit Schutzwirkung gegen geschmolzenes Metall muss in praktischen Übungen unterwiesen werden. Hierzu gehören insbesondere das korrekte Anlegen und das schnelle Ausziehen aber keinesfalls eine Beaufschlagung des Schuhs mit heißer Masse!
Bei Schweißarbeiten kommen Sicherheitsschuhe zum Einsatz, die Personen vor Risiken schützen, die beim Schweißen und verwandten Verfahren auftreten.
Die Anforderungen der Norm DIN EN ISO 20345 sind zu erfüllen. Darüber hinaus stellt die DIN EN ISO 20349 Teil 2 relevante Forderungen für den Schutz gegen Spritzer von geschmolzenem Metall auf. Diese sind:
An der äußeren Oberfläche der vorderen 2/3 des Schuhs dürfen sich keine Elemente befinden, die flüssiges Metall einfangen könnten. Schnallen und Nieten zur Befestigung, die ein Einfangrisiko darstellen könnten, sind im hinteren Drittel des Schuhs zulässig.
Es dürfen sich keine aufwärts gerichteten Nahtkanten um die vorderen 2/3 des Schuhs befinden. Aufwärts gerichtete Nahtkanten, z. B. die Naht um die hintere Kappe, sind im hinteren Drittel des Schuhs zulässig.
Das Vorderteil muss aus einem einzigen Teil bestehen.
Prüfung mit kleinen Spritzern geschmolzenen Metalls
Die ganze Oberschuheinheit wird geprüft; die Anzahl der für einen Temperaturanstieg im Inneren des Schuhs von 40 °C benötigten Tröpfchen muss mindestens 25 betragen.
Alle Materialkombinationen müssen getestet werden.
Kennzeichnungen
Der Schuh trägt die Kennzeichnung "WG" und ist zusätzlich mit dem Symbol ISO 7000-2417 "Schutz gegen Hitze und Flammen" (siehe Abbildung 52) und dem Symbol ISO 7000-1641 "Gebrauchsanweisung lesen" (siehe Abbildung 53) zu kennzeichnen.

Abb. 52 Symbol ISO 7000-2417 "Schutz gegen Hitze und Flammen"

Abb. 53 Symbol ISO 7000-1641 "Gebrauchsanweisung lesen"
Besondere Hinweise für die Benutzung
Die Kompatibilität dieses Schuhwerks mit anderen Gegenständen der PSA (Hosen oder Gamaschen) muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, um das Auftreten jeglicher Risiken während der Verwendung zu vermeiden. Hosen sollten das Ausziehen der Schuhe nicht beeinträchtigen oder verhindern und müssen lang genug sein, dass sie den Schuh mindestens bis zum Knöchel überlappen.
Vor dem Tragen sind die Schuhe immer sorgfältig auf Verunreinigungen und Schäden zu untersuchen.
Die Schuhe nicht benutzen, wenn sie mit entzündbaren Stoffen wie z. B. Öl verunreinigt sind.
Beschädigte Schuhe nicht verwenden, sondern ersetzen, insbesondere wenn Folgendes festgestellt wird:
Die Anforderungen an Feuerwehrschuhe sind in einer eigenen Norm, der DIN EN 15090 geregelt.
Sie definiert drei Typen von Fußschutz für Feuerwehrleute und legt Mindestanforderungen und Prüfverfahren für diese fest:
Typ 1: Außeneinsätze, Brand- und Waldbrandbekämpfung; kein Schutz gegen Durchtritt, kein Zehenschutz, kein Schutz gegen chemische Gefahren
Typ 2: Sämtliche Brandbekämpfungs- und Rettungseinsätze, bei denen Schutz gegen Durchtritt und Zehenschutz benötigt werden, kein Schutz gegen chemische Gefahren
Typ 3: Sämtliche Brandbekämpfungs- und Rettungseinsätze, bei denen Schutz gegen Durchtritt und Zehenschutz benötigt wird, einschließlich des Schutzes gegen chemische Gefahren
Hinsichtlich der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr wird auf die DGUV Information 205-014 verwiesen.
Ein nicht unerheblicher Anteil der Bevölkerung benötigt orthopädischen Fußschutz z. B. aufgrund von
Durch den Einsatz von professionell angepassten Schuh- und Einlagenlösungen kann geholfen werden.
Fußschutz gehört gemäß der PSA-Verordnung mindestens der Kategorie II an.
Dies bedeutet, dass auch für jeden orthopädischen Fußschutz eine EU-Baumusterprüfbescheinigung vorliegen muss.
Erst auf dieser Grundlage sind die Inverkehrbringenden dieser Produkte berechtigt, die CE-Kennzeichnung anzubringen. Inverkehrbringende können z. B. Unternehmen für Orthopädietechnik sein.
Aufgrund der medizinischen Indikation legt der Orthopäde oder die Orthopädin die erforderlichen Maßnahmen fest. Die handwerkliche Umsetzung dieser erfolgt z. B. durch den Orthopädieschuhmacher oder die Orthopädieschuhmacherin beziehungsweise entsprechende andere autorisierte Fachkräfte.
Grundsätzlich ist bei orthopädischem Fußschutz zu unterscheiden, ob es sich um
handelt.
Bei der Auswahl des geeigneten orthopädischen Fußschutzes sind auf der Grundlage der medizinischen Erfordernisse selbstverständlich auch wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Denn in den meisten Fällen ist kein orthopädischer Maßschuh erforderlich.
Etliche Herstellungsbetriebe von industriell gefertigtem Fußschutz bieten Schuhe an, welche individuell an den Fuß angepasst werden können.
Die am häufigsten zur Anwendung kommenden orthopädischen Zurichtungen am Schuh sind:
Neben der Zurichtung am Schuh kann auch eine Versorgung mit einer orthopädischen Einlage ausreichend sein. Sie dient dazu, den überlasteten oder kranken Fuß richtig zu betten und soll den Fuß optimal stützen, entlasten und gegebenenfalls eine Korrektur von Fehlstellungen, Beinlängenunterschieden oder Erkrankungen des Fußes gewährleisten.
Die Zurichtung industriell gefertigter Schuhe bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Die wichtigsten sind:
Die regelkonforme Bereitstellung von orthopädischem Fußschutz muss selbstverständlich gewährleitet sein.
Die individuelle Zurichtung sowie die Einlagenversorgung der Schuhe erfolgt auf Grundlage einer Fertigungsanweisung, die Gegenstand der Baumusterprüfung war.
Die Fertigungsanweisung ist zwingend einzuhalten. Sie enthält neben verfahrenstechnischen Anweisungen auch Materialvorgaben für die Schuhherstellung.
Mit der CE-Kennzeichnung und der Konformitätserklärung wird abschließend eigenverantwortlich erklärt, dass der Schuh auf der Grundlage des Prüfmusters gefertigt wurde. Auch diesem Fußschutz ist eine Information beizufügen.
Regelungen zur Kostenübernahme für orthopädischen Fußschutz
Da orthopädischer Fußschutz dem jeweiligen Fuß individuell angepasst werden muss, entstehen erhöhte Kosten, die vom Unternehmen nicht allein übernommen werden müssen.
Orthopädischer Fußschutz ist leistungsrechtlich dem Bereich der beruflichen Rehabilitation zuzuordnen. Die Kosten können von den Trägern der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, nämlich den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, den Integrationsämtern – in ihrer Eigenschaft als Träger der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach dem Schwerbehindertenrecht – sowie von den Trägern der Sozialhilfe übernommen werden. Die Träger der beruflichen Rehabilitation lassen sich in der Regel von den Arbeitgebern den Anteil ersetzen, der z. B. auf normalen Fußschutz, z. B. Sicherheitsschuhe (DIN EN ISO 20345) oder Berufsschuhe (DIN EN ISO 20347) entfallen würde. Diese Regelung gilt sowohl für die Erst- als auch für die Ersatzbeschaffungen. Ein Zeitraum, nach dem frühestens nach der Erstbeschaffung die Leistung für ein neues Paar Schuhe übernommen wird, ist von den Kostenträgern nicht mehr festgelegt; die Leistungen zur Teilhabe werden nach Bedarf erbracht. Vereinbarungsgemäß (Gesamtvereinbarung über die Beteiligung der Bundesanstalt für Arbeit bei beruflicher Rehabilitation vom 1. April 1977) veranlasst der jeweilige Rehabilitationsträger die Beteiligung der für den Wohnort des Behinderten zuständigen Arbeitsagentur, wenn erkennbar ist, dass eine berufsfördernde Maßnahme zur Rehabilitation erforderlich ist.
Eine Übersicht der in Frage kommenden Leistungserbringer nebst den erforderlichen Voraussetzungen, die einen Leistungsanspruch begründen, befindet sich im Anhang 6 dieser DGUV Regel.
Weitere Informationen zu orthopädischem Fußschutz siehe auch "FBPSA-007 – Orthopädischer Fußschutz", abrufbar unter https://www.dguv.de, Webcode p021497.
Sicher ist die Frage nach geeignetem Fußschutz für Menschen mit Diabetes kein alltägliches Problem. Aber im Einzelfall kann ein geeigneter Fußschutz die berufliche Existenz sichern und im umgekehrten Fall der ungeeignete Fußschutz die Gesundheit weiter verschlechtern.
Beim diabetischen Fußsyndrom stellen die Durchblutungsstörungen und die Nervenschädigungen an den Füßen ein besonders großes Gesundheitsrisiko dar. Bereits geringste Druck- und Scheuerstellen können Verletzungen und offene Wunden auslösen.
Auf dem Markt ist Fußschutz, insbesondere Sicherheitsschuhe, vorhanden, der den speziellen Anforderungen für Menschen mit Diabetes gerecht wird.
Dieser Fußschutz zeichnet sich insbesondere durch folgende Eigenschaften aus:
Je nach Stadium des Diabetes oder der Diabeteserkrankung und Risikogruppe können weitere orthopädische/sicherheitstechnische Anforderungen gestellt werden.
So sind z. B. bei einem diabetischen Fußsyndrom mit Neuropathie evtl. auch in den Bereichen, in denen arbeitsplatzbezogen das Benutzen von S3-Schuhen nicht zwingend vorgeschrieben ist, Schuhe mit einer Einlage mit Widerstand gegen Durchstich zu empfehlen.
Für Pilze und Bakterien bieten Schuhe einen begünstigenden Nährboden. Für eine wirksame Fußhygiene empfiehlt sich ein regelmäßiger Wechsel der Strümpfe sowie bei erhöhter Fußschweißbildung gegebenenfalls ein täglicher Wechsel der Schuhe.
Es hat sich auch bewährt, dass Fußschutz (auch orthopädischer Fußschutz) in zweifacher Ausführung zur Verfügung steht, der wechselweise getragen werden sollte. Dadurch hat der Schuh die Möglichkeit zu trocknen.
Zur schnelleren Trocknung der Schuhe ist das Herausnehmen der Einlegesohle/orthopädischen Einlage zu empfehlen.
In verschiedenen Anwendungsbereichen werden an den Fußschutz besondere Hygienebedingungen gestellt. Dies ist z. B. in Krankenhäusern oder der Lebensmittelindustrie von Bedeutung. Die Betrachtung der Fußschutzhygiene ist im Gesamthygienekonzept zu berücksichtigen.
Aber auch die Verschleppung von Kontaminationen mittels Fußschutz aus Schwarzbereichen in sogenannte Weissbereiche (z. B. bei Altlastensanierungen) gilt es dabei zu berücksichtigen.
Die Reinigung von Fußschutz hat gemäß den Informationen des Schuhherstellungsbetriebes zu erfolgen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln und dergleichen muss gewährleistet sein, dass diese die Eigenschaften des Fußschutzes nicht negativ beeinflussen oder den Fußschutz gar gänzlich zerstören, siehe hierzu auch 4.6.
Von erheblicher Bedeutung für die Fußhygiene ist das Klima im Schuh. Personenabhängig kommt es durch Transpiration zu mehr oder minderer Durchfeuchtung.
Neben der natürlichen Trocknung werden auf dem Markt auch Schuhtrocknungssysteme angeboten. Je nach Anbieter erfolgt eine Desinfizierung mit UV-Licht und eine Trocknung durch Erwärmung des Schuhs. Als Nebeneffekt werden auch Gerüche reduziert. Bei dem Einsatz der Schuhtrocknungssysteme sind die Angaben des Herstellungsbetriebes zu beachten. Ferner sollte geprüft werden, ob dieses Trocknungsverfahren z. B. im Hinblick auf den Erwärmungsgrad bei dem Schuh angewendet werden darf.

Abb. 54 UV-Schuhtrocknungssystem
Nicht individuelle Nutzung
Es gibt Situationen, in denen Fußschutz durch mehrere Personen benutzt wird, beispielsweise:
In diesen Fällen hat die Unternehmerin bzw. der Unternehmer nach der individuellen Benutzungsdauer einen hygienisch einwandfreien Zustand anhand eines geeigneten Hygieneverfahrens zu gewährleisten.
Darüber hinaus muss die sicherheitstechnische Funktionalität gewährleistet sein.
Es empfiehlt sich beides zu dokumentieren.
Grundsätzlich sollte es sich immer nur um sehr kurzzeitige Benutzungen handeln, da sich der individuelle Gang am Sohlenabrieb und an Beugefalten abzeichnet.
Aus Sicherheits- und Hygienegründen werden in Sanitärbereichen Badesandalen eingesetzt.

Abb. 55 Badesandale Symbolbild
Bei deren Auswahl ist vorrangig auf einen korrekten Sitz zu achten. So darf der Fuß beim Gehen nicht aufgrund einer zu groß gewählten Sandalenweite nach vorne über den Sohlenbereich hinausrutschen.
Ein weiterer Aspekt ist die verbesserte Rutschhemmung durch den Einsatz von Badesandalen gegenüber dem barfuß Gehen. Diese wurde durch vergleichende Prüfungen bestätigt.
Es sollten im Nassbereich nur Sandalen getragen werden, die nach DIN 19433 – "Sandalen für den Nassbereich – Anforderungen und Prüfverfahren" geprüft und zertifiziert sind.
Neben Gestaltungsvorgaben regelt die Norm insbesondere die Prüfung der Grundanforderungen Rutschhemmung, Ergonomie und Desinfektionsbeständigkeit.
Rutschhemmung
Die Prüfung der Rutschhemmung erfolgt maschinengebunden mit dem Boden-Schuh-Tester nach DIN EN ISO 13287 (siehe 4.22) auf der Keramikfliese vorwärtsgleitend auf der Ferse mittels Schuhleisten. Als Zwischenmedium wird die Reinigungslösung nach DIN EN ISO 13287 verwendet, eine 0,5 %-ige Natriumlaurylsulfat-Lösung in entmineralisiertem Wasser.
Darüber hinaus erfolgt noch die Prüfung im eigentlichen Gangprozess gemäß DIN EN 16165 mit einem B-Belag (α ≥ 18° und < 24°) unter Verwendung einer Prüfflüssigkeit:

Abb. 56 Ergonomieprüfung von Badesandalen auf der Schiefen Ebene
Ergonomie
Die Badesandalen werden auch einer Prüfung auf Ergonomie unterzogen.
Geprüft wird, ob:
Desinfektionsmittelbeständigkeit
Eine Prüfung auf Desinfektionsbeständigkeit ist nicht gefordert, kann aber optional erfolgen.
Sofern bei Desinfektionen gesundheitsgefährdende Reinigungsmittel eingesetzt werden, ist zu prüfen, ob Schuhe mit Schutzfunktion gegen Chemikalien (siehe 4.24) bereitzustellen und zu benutzen sind.
Unser Körper wird durch gesunde Füße bewegt und aufrecht gehalten. Der gesunde Fuß sorgt für einen federnden Gang. Sein Längs- und das Quergewölbe werden von starken Faszien, Sehnen und Bändern gestützt. Kräftige und gleichzeitig gut gedehnte Muskeln halten die Konstruktion und lassen uns "wackelfrei" gehen. Sie schützt auch vor Verletzungen und sorgt für eine gute Haltung.
Enge Schuhe drücken den Fuß in ungesunde Formen. In der Folge kann es z. B. zu einer Senk- oder Plattfußbildung kommen. Fußfehlstellungen wirken sich oft auf die gesamte Körperstatik aus – über die Knie und den Rücken bis zu einer Kopfschiefhaltung mit den damit verbundenen Verhärtungen und Schmerzen.
Zur Stärkung der Fußmuskulatur und Verbesserung des Gangbildes empfiehlt sich ein regelmäßiges Barfußlaufen, das geht auch mit rutschfesten Socken. Gleichzeitig müssen, wie immer, alle Strukturen rund um den Fuß auch gedehnt und damit beweglich bleiben. Bereits wenige Minuten am Tag genügen / reichen aus, um den Füßen etwas Gutes zu tun.
Verkürzungen aufheben – Achillessehne und Wade dehnen: Dehnen im Ausfallschritt, ggf. mit Abstützung an einer Wand: Stellen Sie sich in einen Ausfallschritt (ein Bein vorne, ein Bein hinten). Das hintere Bein ist durchgestreckt, die Ferse berührt den Boden. Das vordere Bein ist leicht gebeugt. Den Rücken gerade halten und das Gewicht auf das vordere Bein verlagern. Achten Sie darauf, dass der hintere Fuß vollen Kontakt zum Boden hält – dies verstärkt die Dehnung. Verlagern Sie Ihr Gewicht so weit nach vorne, bis ein angenehmes, aber deutliches Ziehen in der Achillessehne und Wade spürbar ist. Nach 20 Sekunden sollten Sie das Bein wechseln. Wiederholen Sie die Übung, bis Sie jedes Bein dreimal gedehnt haben.

Abb. 57 Achillessehne und Wade dehnen
Zehen sorgen für die Balance – Zehen dehnen: Barfuß vor eine Wand stellen. Die Zehen eines Fußes aufstellen und gegen die Wand drücken. Halten Sie das Knie gestreckt und neigen Sie den geraden Körper etwas nach vorn. Zweimal pro Fuß, für jeweils vier Sekunden halten.

Abb. 58 Zehen dehnen
Fersen senken und heben – Waden trainieren: Dabei mit den Ballen auf die Kante eines Absatzes stellen. Hierzu eignet sich z. B. die unterste Treppenstufe. Mit der Kraft der Füße auf die Ballen hochdrücken. Die Fersen so weit wie möglich dabei senken und wieder hochdrücken. Zehnmal, zwei Wiederholungen.

Abb. 59 Fersen senken und heben
Wieder natürlich gehen lernen – Füße abrollen: Dabei sich auf eine waagerechte, ebene Fläche stellen. In kleinen Schritten nach vorne bewegen, dabei die Füße weich über die Ballen abrollen.

Abb. 60 Füße abrollen
Entspannung – Faszien rollen: Faszien, also das muskuläre Bindegewebe, sind für die Übertragung der Kraft von Muskel zu Muskel zuständig. Genau liegen häufig Verspannungen und Verhärtungen vor. Das Training mit einer Faszienrolle kann dabei helfen, die Muskeleigenschaften zu stärken. Trainierte und elastische Faszien versorgen den Fußbereich besser mit Nährstoffen. Zudem können sie gezielter Energie aufnehmen und dadurch Kraft auf Gelenke und Muskeln besser übertragen. Den Fuß auf einer Rolle hin- und her bewegen.

Abb. 61 Fuß über Faszienrolle bewegen
Gewölbe (wieder) herstellen – Fußmuskeln kräftigen
Stellen Sie sich so hin, wie die Natur es vorgesehen hat: Das Gewicht liegt zugleich auf den drei Punkten Ferse – Fußaußenkante vor dem kleinen Zeh – Fußaußenkante vor dem großen Zeh – mit Punkten markiert in Abbildung 62. Legen Sie einen kleinen Gegenstand unter den Hohlraum (Abbildung 63) – und vergrößern Sie den Hohlraum mit Muskelkraft.

Abb. 62 Ideale Belastungspunkte am Fuß

Abb. 63 Fußgewölbe mit Muskelkraft hochziehen
Pflege der Füße
Im Rahmen einer/der Ganzkörperwäsche sollten auch die Füße mit einer milden Seife oder einem Syndet, sparsam dosiert, gereinigt werden.
Werden Fußbäder gemacht, sollten diese nicht länger als 3 Minuten dauern, denn die Haut weicht auf und wird verletzlich und rissig, Keime und Bakterien können leichter eindringen. Die Wassertemperatur sollte nicht mehr als 37 Grad Celcius betragen.
Nach dem Waschen sollten Füße, Zehen und die Zehenzwischenräume gründlich abgetrocknet werden. Insbesondere in den Zehenzwischenräumen kann sonst in dem feuchtwarmen Klima leicht Fußpilz entstehen.
Mit dem Einsatz von feuchtigkeitsspendenden Produkten, auch an Fußsohlen und Fersenbereich, können Risse an der Haut vermieden werden.
Hornhaut
Hornhaut entsteht in der Regel durch permanenten Druck. Daher sollten keine drückenden Schuhe getragen werden.
Diese verdickte Haut stellt eine Art Schutz für die Füße dar. Aber da, wo sie besonders dick wird, kann sie reißen.
Das Entfernen der Hornhaut kann z. B. bei der Pediküre oder der Fußpflege erfolgen.
Ist aus medizinischen Gründen die Versorgung mit einer Orthese erforderlich, kann es zu negativer Beeinflussung der nachstehenden Eigenschaften von Fußschutz kommen, sofern die Orthese in den Schuh einbindet:
Sind diese Eigenschaften des Schuhs gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderlich, muss für die gewählte Kombination von Fußschutz und Orthese der Nachweis vorliegen, aus der die Einhaltung der Normvorgaben für den Schuh hervorgeht.
Alternativ kann geprüft werden, ob eine Orthese verwendet werden kann, die nicht in den Schuh einbindet.
Die Benutzung der Orthese ist in der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, insbesondere auf Leitersteigen, Hängenbleiben etc.
Weitere Informationen zur Verwendung von Orthesen siehe hierzu auch "FBPSA-014 – Orthesen in Sicherheitsschuhen", abrufbar unter https://www.dguv.de, Webcode p022295.