Anhang 7
Prüfgrundsätze für Gamaschen als Schutz bei Arbeiten mit handgeführten Spritzeinrichtungen

Sofern nicht anders gefordert, ist jeweils die kleinste und größte Gamasche mit den jeweiligen Größen des Fußschutzes – gegebenenfalls auch mit der zugehörigen Schutzkleidung – zu prüfen.

1 Anforderungen an die Gamasche und die Prüfung

1.1 Befestigung der Gamasche am Schaft des Fußschutzes/des Beins/der Hose.

Die Gamasche darf sich nicht unbeabsichtigt lösen können, wenn sie entsprechend der Information angelegt wird.

Zugversuch: Zugrichtung seitlich, senkrecht zum Bein am Kraftangriffspunkt M mit einer Kraft (F1) von 10 N und einer Dauer von 10 s (siehe Bild A)
Anforderung: Zulässige Verformung nach Entlastung ≤ 5 mm
Zugversuch: Zugrichtung parallel zum Bein am Kraftangriffspunkt M2 mit einer Kraft (F2) von 10 N und einer Dauer von 10 s (siehe Abbildung 1)
Anforderung: Zulässige Verformung nach Entlastung ≤ 5 mm

Die Gamasche bzw. die Befestigung der Gamasche darf keine Verletzungen verursachen können.

Optische Prüfung bzw. Prüfung durch Tasten

Anforderung: Die Gamascheninnenseite bzw. die Befestigung der Gamasche, die mit der Haut/Hose/dem Fußschutz in Berührung kommt, muss frei von Unebenheiten, scharfen Kanten sein. Falls bei den Schuhformen A, B, C die Befestigung der Gamaschen mittels Bändern erfolgt, müssen diese Bänder in Längs- und Querrichtung elastisch sein.

Metrische Prüfung

Anforderung: Falls bei den Schuhformen A, B, C die Befestigung der Gamaschen mittels Bändern erfolgt, müssen diese Bänder mindestens 40 mm breit sein.
Die Befestigung der Gamasche muss stufenlos individuell verstellbar sein.
Optische Prüfung bzw. Gebrauchsanweisung überprüfen.
Es ist die kleinste und größte Gamasche zu prüfen.

1.2 Befestigung der Gamasche am Fußschutz

Die Gamasche darf sich nicht unbeabsichtigt vom Fuß lösen können.

Zugversuch: Zugrichtung nach oben, senkrecht zum Fuß am Kraftangriffspunkt M3 mit einer Kraft (F3) von 10 N und einer Dauer von 10 s (siehe Bild A)
Anforderung: Zulässige Verformung nach Entlastung: ± 2 mm
Zugversuch: Zugrichtung zur Seite, senkrecht zum Fuß am Kraftangriffspunkt M3 mit einer Kraft (F3) von 10 N und einer Dauer von 10 s (siehe Bild A)
Anforderung: Zulässige Verformung nach Entlastung: ± 2 mm
Die Gamasche darf nicht selbst Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle auslösen können.

Optische Begutachtung

Anforderung: Keine Befestigung der Gamasche mit Bändern oder Ähnlichem unter der Laufsohle und keine unfallverursachenden vorstehenden/überstehenden Teile

Metrische Prüfung der Passgenauigkeit zwischen Gamasche und Laufsohle

Anforderung: Maximale Abweichung der Gamasche zur Laufsohle im Bereich des Vorderfusses ≤ 2 mm, und maximale Abweichung der Gamasche zur Laufsohle im Gelenkbereich ≤ 2 mm

Die Gamasche darf den Sitz bei Bewegung nicht wesentlich verändern können. Trageversuch mit anschließender metrischer Prüfung

Trageversuch: Aufeinanderfolgend 10 m gehen, 5 Stufen steigen, 3 x hinknien und aufstehen
Anforderung: Nach dem Trageversuch müssen die Anforderungen der Zugversuche und die Anforderungen an die Passgenauigkeit zwischen Gamasche und Laufsohle des Fußschutzes erfüllt sein.

Bild A Gamasche mit Mindestschutzbereich und Zugrichtungen für Prüfung

Bild A Gamasche mit Mindestschutzbereich und Zugrichtungen für Prüfung

1.3 Mindestschutzbereich der Gamasche

Metrische und optische Prüfung

Anforderung: Die Gamasche muss einen durchgehenden Schutzbereich aufweisen, der den Blatt-, Laschen- und Zehenbereich des Schuhs abdeckt (siehe Bild A).
Der Schutzbereich wird zum Schaft hin begrenzt durch zwei vertikale Linien im Abstand von mindestens 70 mm beiderseits der Mittellinie der Gamasche, gemessen zwischen den Punkten A.
Nach unten begrenzt die Ablasskante des Fußschutzes den Schutzbereich.
Die Mindesthöhe des Schutzbereichs wird parallel zur Ablasskante gemessen, dabei dürfen die in Tabelle A angegebenen Werte nicht unterschritten werden.
Schuhgröße
Mindesthöhe I (mm)

Französischer Stich

Englisch
Form A, B, C Form D, E
Klasse I Klasse II Klasse I Klasse II
bis 36 bis 3,5 100 172 100 195
37 und 38 4 bis 5 100 175 100 195
39 und 40 5,5 bis 6,5 100 182 100 195
41 und 42 7 bis 8 100 188 100 195
43 und 44 8,5 bis 10 100 195 100 195
45 und größer 11 und größer 100 195 100 195

Tabelle A Mindesthöhe des Schutzbereiches der Gamasche in Abhängigkeit der Klassen

1.4 Schutz vor dem Flüssigkeitsstrahl

Prüfung: Überfahren des Vorderfußes (hinter der Zehenschutzkappe) im Bereich des Rists mit aus der Flüssigkeitsstrahllanze austretendem Flüssigkeitsstrahl:
  • Rückstoßkraft der Lanze 250 N
  • Düsengröße 1 mm Rundstrahldüse
  • Abstand der Düse zur Gamasche 75 mm
  • Vorschubgeschwindigkeit 0,2 m/s
Anforderung: Der Fußschutz unter der Gamasche darf keine optisch erkennbaren Beschädigungen aufweisen.
Nach der Beaufschlagung mit dem Flüssigkeitsstrahl müssen die Anforderungen der Zugversuche und die Anforderungen an die Passgenauigkeit zwischen Gamasche und Laufsohle des Fußschutzes erfüllt sein.

1.5 Kennzeichnung

Der Fußschutz ist wie folgt beschrieben zu kennzeichnen:

1.6 Anzahl der Prüfmuster

Für die Durchführung der Baumusterprüfung sind jeweils zwei der kleinsten und größten Gamaschen mit den entsprechenden Größen des Fußschutzes bzw. der entsprechenden Schutzkleidung erforderlich.

1.7 Beizulegende Informationen

Die vom Herstellungsbetrieb beizufügende Information muss mindestens alle zweckdienlichen Angaben enthalten über

Für eine Darstellung der beizulegenden Informationen könnten Abbildungen hilfreich sein. Die Bedeutungen etwaiger Markierungen sind zu erläutern.