Inhaltsübersicht
 Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungs- und Geltungsbereich
§ 2Exposition; Expositionssituationen; Expositionskategorien
§ 3Begriff der radioaktiven Stoffe
§ 4Tätigkeiten, Tätigkeitsarten
§ 5Sonstige Begriffsbestimmungen
 Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
 Kapitel 1
Strahlenschutzgrundsätze
§ 6Rechtfertigung von Tätigkeitsarten; Verordnungsermächtigung
§ 7Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung einer Tätigkeitsart; Verordnungsermächtigung
§ 8Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung
§ 9Dosisbegrenzung
 Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
 Abschnitt 1
Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 10Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 11Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
 Abschnitt 2
Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Umgang mit radioaktiven Stoffen; Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
§ 12Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten
§ 13Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
§ 14Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
§ 15Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Tier in der Tierheilkunde
§ 16Erforderliche Unterlagen
§ 17Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 18Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 19Genehmigungs- und anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen
§ 20Prüfung des angezeigten Betriebs einer Röntgeneinrichtung
§ 21Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs
§ 22Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
§ 23Verhältnis zur Verordnung (EU) 2017/745
§ 24Verordnungsermächtigungen
 Abschnitt 3
Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen oder im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
§ 25Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
§ 26Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
 Abschnitt 4
Beförderung radioaktiver Stoffe; grenzüberschreitende Verbringung
§ 27Genehmigungsbedürftige Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe
§ 28Genehmigungsfreie Beförderung
§ 29Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
§ 30Verordnungsermächtigung für die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
 Abschnitt 5
Medizinische Forschung
§ 31Genehmigungsbedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 32Anzeigebedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 33Prüfung der Anzeige durch die zuständige Behörde
§ 34Untersagung der angezeigten Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 35Deckungsvorsorge bei der anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 36Ethikkommission
§ 37Verordnungsermächtigung
 Abschnitt 6
Schutz des Verbrauchers bei Zusatz radioaktiver Stoffe und Aktivierung; bauartzugelassene Vorrichtungen
 Unterabschnitt 1
Rechtfertigung
§ 38Rechtfertigung von Tätigkeitsarten mit Konsumgütern oder bauartzugelassenen Vorrichtungen; Verordnungsermächtigung
 Unterabschnitt 2
Schutz des Verbrauchers beim Zusatz radioaktiver Stoffe und bei der Aktivierung
§ 39Unzulässiger Zusatz radioaktiver Stoffe und unzulässige Aktivierung
§ 40Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung
§ 41Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Zusatzes radioaktiver Stoffe oder der Aktivierung
§ 42Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern
§ 43Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung der grenzüberschreitenden Verbringung von Konsumgütern
§ 44Rückführung von Konsumgütern
 Unterabschnitt 3
Bauartzulassung
§ 45Bauartzugelassene Vorrichtungen
§ 46Verfahren der Bauartzulassung
§ 47Zulassungsschein
§ 48Verwendung oder Betrieb bauartzugelassener Vorrichtungen
§ 49Verordnungsermächtigung
 Abschnitt 7
Tätigkeiten im Zusammenhang mit kosmischer Strahlung
§ 50Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen
§ 51Prüfung des angezeigten Betriebs von Luftfahrzeugen
§ 52Anzeigebedürftiger Betrieb von Raumfahrzeugen
§ 53Prüfung des angezeigten Betriebs von Raumfahrzeugen
§ 54Beendigung der angezeigten Tätigkeit
 Abschnitt 8
Tätigkeiten im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität
 Unterabschnitt 1
Arbeitsplätze mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität
§ 55Abschätzung der Exposition
§ 56Anzeige
§ 57Prüfung der angezeigten Tätigkeit
§ 58Beendigung der angezeigten Tätigkeit
§ 59Externe Tätigkeit
 Unterabschnitt 2
Tätigkeiten mit Rückständen; Materialien
§ 60Anfall, Verwertung oder Beseitigung von Rückständen
§ 61Anfall und Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände; Verordnungsermächtigung
§ 62Entlassung von Rückständen aus der Überwachung; Verordnungsermächtigung
§ 63In der Überwachung verbleibende Rückstände; Verordnungsermächtigung
§ 64Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken
§ 65Überwachung sonstiger Materialien; Verordnungsermächtigung
§ 66Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
 Abschnitt 9
Ausnahme
§ 67Ausnahme von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige
 Kapitel 3
Freigabe
§ 68Verordnungsermächtigung; Verwendungs- und Verwertungsverbot
 Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
§ 69Strahlenschutzverantwortlicher
§ 70Strahlenschutzbeauftragter
§ 71Betriebliche Zusammenarbeit im Strahlenschutz
§ 72Weitere Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten; Verordnungsermächtigung
§ 73Verordnungsermächtigung für den Erlass einer Strahlenschutzanweisung
§ 74Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz; Verordnungsermächtigungen
§ 75Überprüfung der Zuverlässigkeit
 Kapitel 5
Anforderungen an die Ausübung von Tätigkeiten
§ 76Verordnungsermächtigungen für die physikalische Strahlenschutzkontrolle und Strahlenschutzbereiche; Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten der Daten der Körperdosis
§ 77Grenzwert für die Berufslebensdosis
§ 78Grenzwerte für beruflich exponierte Personen
§ 79Verordnungsermächtigung für die berufliche Exposition; Führung einer Gesundheitsakte
§ 80Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
§ 81Verordnungsermächtigung für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
§ 82Verordnungsermächtigung für Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen im Zusammenhang mit Störfällen und Notfällen
§ 83Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
§ 84Früherkennung; Verordnungsermächtigung
§ 85Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten von Daten und Bilddokumenten bei der Anwendung am Menschen; Verordnungsermächtigung
§ 86Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
§ 87Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Tier in der Tierheilkunde
§ 88Register über hochradioaktive Strahlenquellen; Verordnungsermächtigungen
§ 89Verordnungsermächtigungen zu der Sicherheit von Strahlungsquellen
 Kapitel 6
Melde- und Informationspflichten
§ 90Verordnungsermächtigung für Pflichten, Aufgaben und Befugnisse bei Vorkommnissen; Aufzeichnungs-, Übermittlungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 91Verordnungsermächtigung für Informationspflichten des Herstellers oder Lieferanten von Geräten
 Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
 Kapitel 1
Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder
 Abschnitt 1
Notfallschutzgrundsätze
§ 92Notfallschutzgrundsätze
 Abschnitt 2
Referenz-, Dosis- und Kontaminationswerte; Abfälle und Anlagen
§ 93Referenzwerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
§ 94Dosiswerte und Kontaminationswerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
§ 95Bewirtschaftung von Abfällen, die infolge eines Notfalls kontaminiert sein können, Errichtung und Betrieb von Anlagen; Verordnungsermächtigungen
§ 95aAuskunftsverlangen, Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
§ 96Eilverordnungen
 Abschnitt 3
Notfallvorsorge
§ 97Gemeinsame Vorschriften für die Notfallpläne
§ 98Allgemeiner Notfallplan des Bundes
§ 99Besondere Notfallpläne des Bundes
§ 100Allgemeine und besondere Notfallpläne der Länder
§ 101Externe Notfallpläne für ortsfeste Anlagen oder Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential
§ 102Notfallübungen
§ 103Überprüfung und Änderung der Notfallpläne
§ 104Beschaffung von Schutzwirkstoffen
§ 105Information der Bevölkerung über die Schutzmaßnahmen und Empfehlungen für das Verhalten bei möglichen Notfällen
 Abschnitt 4
Radiologische Lage, Notfallreaktion
§ 106Radiologisches Lagezentrum des Bundes
§ 107Aufgaben der Länder bei der Ermittlung und Auswertung der radiologischen Lage
§ 108Radiologisches Lagebild
§ 109Entscheidungen über Schutzmaßnahmen durch die zuständigen Behörden
§ 110Zusammenarbeit und Abstimmung bei Notfällen
§ 111Dosisabschätzung, Abschätzung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, Anpassung der Notfallplanungen bei überregionalen und regionalen Notfällen
§ 112Information der betroffenen Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen
 Kapitel 2
Schutz der Einsatzkräfte
§ 113Unterrichtung, Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte im Rahmen der Notfallvorsorge
§ 114Schutz der Einsatzkräfte bei Notfalleinsätzen
§ 115Verantwortlichkeit für den Schutz der Einsatzkräfte
§ 116Schutz der Einsatzkräfte bei anderen Gefahrenlagen
§ 117Verordnungsermächtigungen zum Schutz der Einsatzkräfte
 Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
 Kapitel 1
Nach einem Notfall bestehende Expositionssituationen
§ 118Übergang zu einer bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
§ 119Radiologische Lage, Maßnahmen, Zusammenarbeit und Abstimmung in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation
§ 120Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen
 Kapitel 2
Schutz vor Radon
 Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
§ 121Festlegung von Gebieten; Verordnungsermächtigung
§ 122Radonmaßnahmenplan
§ 123Maßnahmen an Gebäuden; Verordnungsermächtigung
 Abschnitt 2
Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen
§ 124Referenzwert; Verordnungsermächtigung
§ 125Unterrichtung der Bevölkerung; Reduzierung der Radonkonzentration
 Abschnitt 3
Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
§ 126Referenzwert
§ 127Messung der Radonkonzentration
§ 128Reduzierung der Radonkonzentration
§ 129Anmeldung
§ 130Abschätzung der Exposition
§ 131Beruflicher Strahlenschutz
§ 131aAufgabe oder Änderung des angemeldeten Arbeitsplatzes
§ 132Verordnungsermächtigung
 Kapitel 3
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
§ 133Referenzwert
§ 134Bestimmung der spezifischen Aktivität
§ 135Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
 Kapitel 4
Radioaktiv kontaminierte Gebiete
 Abschnitt 1
Radioaktive Altlasten
§ 136Begriff der radioaktiven Altlast; Verordnungsermächtigung
§ 137Verantwortlichkeit für radioaktive Altlasten
§ 138Verdacht auf radioaktive Altlasten
§ 139Behördliche Anordnungsbefugnisse für Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
§ 140Weitere Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen
§ 141Anwendung der Vorschriften für Tätigkeiten mit Rückständen
§ 142Information der Öffentlichkeit; Erfassung
§ 143Sanierungsplanung; Verordnungsermächtigung
§ 144Behördliche Sanierungsplanung
§ 145Schutz von Arbeitskräften; Verordnungsermächtigung
§ 146Kosten; Ausgleichsanspruch
§ 147Wertausgleich; Verordnungsermächtigung
§ 148Sonstige bergbauliche und industrielle Hinterlassenschaften
§ 149Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus; Verordnungsermächtigung
§ 150Verhältnis zu anderen Vorschriften
 Abschnitt 2
Infolge eines Notfalls kontaminierte Gebiete
§ 151Kontaminierte Gebiete in einer Notfallexpositionssituation; Verordnungsermächtigungen
§ 152Kontaminierte Gebiete in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
 Kapitel 5
Sonstige bestehende Expositionssituationen
§ 153Verantwortlichkeit für sonstige bestehende Expositionssituationen
§ 154Ermittlung und Bewertung einer sonstigen bestehenden Expositionssituation
§ 155Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Referenzwerten
§ 156Maßnahmen
§ 157Kosten; Ausgleichsanspruch
§ 158Information
§ 159Anmeldung; Anwendung der Bestimmungen zu geplanten Expositionssituationen; Verordnungsermächtigung
§ 160Verhältnis zu den Kapiteln 1 bis 4
 Teil 5
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften
 Kapitel 1
Überwachung der Umweltradioaktivität
§ 161Aufgaben des Bundes
§ 162Aufgaben der Länder
§ 163Integriertes Mess- und Informationssystem des Bundes
§ 164Bewertung der Daten, Unterrichtung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
§ 165Betretungsrecht und Probenahme
 Kapitel 2
Weitere Vorschriften
§ 166Festlegungen zur Ermittlung der beruflichen Exposition
§ 167Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten für die ermittelte Körperdosis bei beruflicher Exposition
§ 168Übermittlung der Ergebnisse der Ermittlung der Körperdosis
§ 169Bestimmung von Messstellen; Verordnungsermächtigung
§ 170Strahlenschutzregister; Verordnungsermächtigung
§ 171Verordnungsermächtigung für Vorgaben in Bezug auf einen Strahlenpass
§ 172Bestimmung von Sachverständigen; Verordnungsermächtigung
§ 173Verordnungsermächtigungen für Mitteilungspflichten bei Fund und Erlangung
§ 174Verordnungsermächtigung für behördliche Befugnisse bei kontaminiertem Metall
§ 175Dosis- und Messgrößen; Verordnungsermächtigung
§ 176Haftung für durch ionisierende Strahlung verursachte Schäden
§ 177Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
 Teil 6
Strahlenschutzrechtliche Aufsicht, Verwaltungsverfahren
§ 178Strahlenschutzrechtliche Aufsicht
§ 179Anwendung des Atomgesetzes; Anordnungsbefugnis
§ 180Aufsichtsprogramm; Verordnungsermächtigung
§ 181Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 182Schriftform, elektronische Kommunikation
§ 183Kosten; Verordnungsermächtigung
 Teil 7
Verwaltungsbehörden
§ 184Zuständigkeit der Landesbehörden
§ 185Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz; Verordnungsermächtigung
§ 186Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
§ 187Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
§ 188Zuständigkeiten für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
§ 189Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes
§ 190Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes
§ 191Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 192Zuständigkeiten von Verwaltungsbehörden des Bundes bei Aufgaben des Notfallschutzes und der Überwachung der Umweltradioaktivität; Verordnungsermächtigung
§ 193Informationsübermittlung
§ 193aAusstattung der zuständigen Behörden
 Teil 8
Schlussbestimmungen
 Kapitel 1
Bußgeldvorschriften
§ 194Bußgeldvorschriften
§ 195Einziehung
 Kapitel 2
Übergangsvorschriften
§ 196Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen (§ 10)
§ 197Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten (§ 12)
§ 198Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 12)
§ 199Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen (§ 17)
§ 200Anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 19)
§ 201Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 22)
§ 202Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (§ 25)
§ 203Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen und Störstrahler (§ 26)
§ 204Genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 27)
§ 205Medizinische Forschung (§§ 31, 32)
§ 206Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung (§ 40)
§ 207Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern (§ 42)
§ 208Bauartzulassung (§ 45)
§ 209Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen (§ 50)
§ 210Anzeigebedürftige Tätigkeiten (§ 56)
§ 211Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (§ 70)
§ 212Grenzwerte für beruflich exponierte Personen; Ermittlung der Exposition der Bevölkerung (§§ 78, 80)
§ 213Zulassung der Früherkennung (§ 84)
§ 214Anmeldung von Arbeitsplätzen in Innenräumen (§ 129)
§ 215Radioaktive Altlasten
§ 216Bestimmung von Messstellen (§ 169)
§ 217Bestimmung von Sachverständigen (§ 172)
§ 218Genehmigungsfreier Umgang mit Geräten, keramischen Gegenständen, Porzellan- und Glaswaren oder elektronischen Bauteilen sowie sonstigen Produkten
Anlage 1 Rückstände nach § 5 Absatz 32
Anlage 2 Erforderliche Unterlagen zur Prüfung von Genehmigungsanträgen
Anlage 3 Tätigkeitsfelder nach § 55 Absatz 1
Anlage 4 Vorläufig als Notfallpläne des Bundes geltende Dokumente
Anlage 5 Wesentliche Elemente des allgemeinen Notfallplans des Bundes
Anlage 6 Wesentliche Elemente der besonderen Notfallpläne des Bundes
Anlage 7 Information der Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen
Anlage 8 Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon
Anlage 9 Radiologisch relevante mineralische Primärrohstoffe für die Herstellung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen