Anlage 8

(zu § 127 Absatz 1 Nummer 2)

Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon

  1. Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerken,
  2. Arbeitsplätze in Radonheilbädern und Radonheilstollen,
  3. Arbeitsplätze in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.