Anlage 8
(zu § 127 Absatz 1 Nummer 2)
Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon
- Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerken,
- Arbeitsplätze in Radonheilbädern und Radonheilstollen,
- Arbeitsplätze in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.