Maßnahmen der Ablaufplanung bei der Schädlingsbekämpfung
Bei der Schädlingsbekämpfung sind unter Anderem folgende spezielle Maßnahmen bei der Arbeitsablaufplanung zu beachten:
- Nur sachkundige Personen einsetzen, die ihren Aufgaben nachkommen
- Bei der Eignungsauswahl Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jungendarbeitsschutzgesetz beachten
(bei Fragen an den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin wenden)
- Hilfskräfte nur unter der unmittelbaren ständigen Aufsicht des Sachkundigen einsetzen
und nachweislich regelmäßig unterweisen
- Leiter der betroffenen Einrichtung schriftlich auf die beabsichtigte Schädlingsbekämpfung und
auf die mögliche Gefährdung durch Schädlingsbekämpfungsmittel hinweisen
- Hinweiszettel mit Anweisungen, wenn der sachkundige nicht permanent anwesend ist
- Lebens- und Futtermittel sowie Bedarfs- und Gebrauchsgegenstände vor der Schädlingsbekämpfung entfernen oder
verunreinigungssicher abdecken
- Notfallinformationen bereitstellen
- Freigabebedingungen beachten