Freigabe nach Schädlingsbekämpfung

Räume, in denen Schädlingsbekämpfungen mit Schädlingsbekämpfungsmitteln durchgeführt wurden, dürfen vom Sachkundigen erst dann wieder freigegeben werden, wenn eine gefahrlose Nutzung zulässig ist. Die dafür notwendigen Maßnahmen sind vom Sachkundigen vorzugeben.

Diese können z.B. in ausreichend langem Lüften, Entfernen von Köderresten, Ergreifen von Abschirmmaßnahmen oder der Reinigung mit empfohlenen Mitteln oder Verfahren bestehen.