Aufgaben des Sachkundigen
Der Sachkundige hat insbesondere dafür zu sorgen, dass
- mit den Arbeiten erst begonnen wird, wenn die in der Betriebsanweisung festgelegten Maßnahmen getroffen sind,
- sichergestellt ist, dass das Schädlingsbekämpfungsmittel nach der Gebrauchsanweisung
des Herstellers eingesetzt wird,
- die Beschäftigten während der Arbeit die vorgesehenen persönlichen Schutzausrüstungen benutzen,
- ein schnelles Verlassen des Raumes jederzeit möglich ist,
- Unbefugte und Nichtzieltiere von der Arbeitsstelle ferngehalten und die Benachrichtigung
der Betroffenen erfolgt ist.