Hinweiszettel mit Anweisungen
Ist der Sachkundige nicht während der gesamten Dauer der Schädlingsbekämpfung am Einsatzort anwesend,
so ist durch Hinweiszettel auf die laufende Schädlingsbekämpfung aufmerksam zu machen. Dabei ist anzugeben:
- die bekämpfte Schädlingsart,
- das eingesetzte Schädlingsbekämpfungsmittel (Handelsname und Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung),
- das Anwendungsverfahren,
- das Datum der Ausbringung,
- die durchführende Firma (Name, Anschrift, Telefon).