Notfallinformationen vor Beginn der Schädlingsbekämpfung
Vor Beginn der Schädlingsbekämpfung müssen folgende Informationen bekannt sein:
- das nächstgelegene Telefon,
- die Rufnummer des Rettungs- und des Notärztlichen Dienstes,
- die Rufnummer des Informations- und Behandlungszentrums für Vergiftungen,
- die Rettungswege und
- der nächstgelegene Wasseranschluss