2 Anwendungsbereich

(1) Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und von Arbeitsplätzen im Freien. Sie behandelt Gefährdungen und Beeinträchtigungen für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten durch Witterungseinflüsse und daraus resultierende äußere Einwirkungen. Dabei werden im Rahmen dieser ASR folgende Gefährdungsfaktoren behandelt:
  1. natürliche UV-Strahlung (Abschnitt 5),
  2. Niederschlag (Abschnitt 6),
  3. Windkräfte (Abschnitt 7) sowie
  4. Gewitter und Blitzschlag (Abschnitt 8).

Hinweise:
1. Informationen zur Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze und Ableitung von Maßnahmen enthält die "Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) – Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze und Maßnahmen an Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen im Freien".
2. Informationen zur Beurteilung der Gefährdungen durch Kälte und Ableitung von Maßnahmen enthält die "Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) – Beurteilung der Gefährdungen durch Kälte und Maßnahmen an Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen im Freien".

(2) Diese ASR gilt nicht:

  1. für Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb der von ihm bebauten Fläche liegen,
  2. für Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch Luftschadstoffe (z. B. Ozon) bei Tätigkeiten im Freien sowie
  3. für Gefährdungen durch die Übertragung von Infektionskrankheiten durch heimische und nicht-heimische Insekten sowie pflanzliche oder tierische Allergene bei Tätigkeiten im Freien.

Hinweise:
1. Im Geltungsbereich der Baustellenverordnung (BaustellV) wird empfohlen, die Anforderungen dieser ASR in der Planungsphase zu berücksichtigen.
2. Anforderungen an die Beschaffenheit von Fußböden in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien ergeben sich aus der ASR A1.5 "Fußböden".
3. Anforderungen an die in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien liegenden Verkehrswege ergeben sich aus der ASR A1.8 "Verkehrswege".
4. Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr ergeben sich aus der ASR A5.2 "Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen".
5. Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen im Freien ergeben sich aus der ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung".