Chemie-Sachverständige
Um eine objektive und zuverlässige Beurteilung der Gefahren zu gewährleisten, müssen beauftragte
Chemie-Sachverständige folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ausreichende praktische Erfahrung in der Beurteilung von Brandstellen. Das bezieht sich sowohl
auf die Schadstoff-Probenahme als auch auf die Bewertung von Schadstoff-Analyseergebnisse.
- Kenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz
zur Erstellung von Sanierungs- und Entsorgungskonzepten. Nach DGUV-Regel 101-004 Anhang 6 A oder Anhang 6 B erworbene Sachkunde erfüllt die Fachkundeanforderungen nach Anlage 2 A oder Anlage 2 B der TRGS 524.