Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Ziele lufttechnischer Maßnahmen
3 Begriffsbestimmungen
4 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
  4.1 Ermittlung der Gefährdungen
  4.2 Beurteilung der Gefährdungen
  4.3 Rangfolge der Schutzmaßnahmen
5 Lufttechnische Maßnahmen
  5.1 Erfassung der Emissionen
  5.2 Austauschen der Raumluft
    5.2.1 Verdrängungsströmung
    5.2.2 Schichtströmung
    5.2.3 Mischströmung
    5.2.4 Freie Lüftung
6 Komponenten für lufttechnische Maßnahmen
  6.1 Anforderungen an die Erfassung
  6.2 Luftdurchlässe für Zuluft und Abluft
  6.3 Luftleitungen
    6.3.1 Anforderungen an Luftleitungen
    6.3.2 Dimensionierung der Leitungsquerschnitte
  6.4 Abscheider
    6.4.1 Partikelabscheider
    6.4.2 Gasabscheider
  6.5 Ventilatoren
  6.6 Steuerung, Verriegelung und Warneinrichtungen
  6.7 Lärmminderung
7 Reinluftrückführung und Umluft
  7.1 Reinluftrückführung und Umluftbetrieb bei Nicht-KMR-Stoffen
  7.2 Reinluftrückführung und Umluft bei KMR-Stoffen
    7.2.1 Luftrückführung bei Absauganlagen (mit KMR-Stoffen)
    7.2.2 Umluft bei prozesslufttechnischen Anlagen zur Raumlüftung (mit KMR-Stoffen)
8 Luftbilanzierung
  8.1 Fortluft/Wärmerückgewinnung
9 Lufttechnische Maßnahmen auf Baustellen
  9.1 Absaugung an der Emissionsstelle
  9.2 Reinigung der Raumluft
10 Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen bei brennbaren Luftverunreinigungen
  10.1 Erfassungseinrichtungen
  10.2 Luftleitungen
  10.3 Abscheider
  10.4 Ventilatoren
  10.5 Absaugen brennbarer Stäube außerhalb einer explosionsfähigen Atmosphäre
11 Rechtliches
  11.1 Pflichten von Herstellerinnen und Herstellern
  11.2 Pflichten von Betreiberinnen und Betreibern
    11.2.1 Inbetriebnahme
    11.2.2 Prüfungen/Wirksamkeitsprüfung
    11.2.3 Betrieb
    11.2.4 Unterweisung
    11.2.5 Instandhaltung und Reinigung
    11.2.6 Störungen
Anhang Literatur

 

 


DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.

Bildnachweis
Titelbild: © Kemper GmbH und W. Gunreben BG BAU;
Abbildungen 1, 2, Tabelle 4 oben, 3–7, 9–13: © R. Woyzella BGHM;
Abbildungen Tabelle 4 Mitte und unten rechts: © W. Gunreben BG BAU;
Abbildungen 8, Tabelle 4 unten links: © ETS GmbH;
Abbildungen Tabelle 5: © K. Möcklinghoff