Anlage 3
Muster für Gliederung und Inhalte des Arbeits- und Sicherheitsplanes

Dieses Muster besitzt den Charakter einer für alle Anwendungsfälle dieser TRGS gültigen Checkliste. Die Inhalte sind fallbezogen anzupassen.

1 Allgemeine Daten

  1. Name/Adresse des Standortes, an dem Tätigkeiten auszuführen sind
  2. Name des Auftraggebers
  3. beteiligte Behörden, Dienststellen des Arbeitsschutzes, Gutachter
  4. Bei Beteiligung mehrerer Arbeitgeber: Name des Koordinators und seiner Stellvertreter einschließlich Festlegung deren Weisungsbefugnisse
  5. Name der Ansprechperson jedes Auftragnehmers
  6. Anlass und Ziel der auszuführenden Arbeiten
  7. Bezeichnung des betroffenen Personenkreises
  8. Gültigkeitsdauer (ort-, zeit- oder gewerkbezogen)

2 Standortbeschreibung

  1. Zusammenfassende Darstellung zur Bau- und Nutzungsgeschichte des Standortes (Ergebnisse der "Historische Erkundung")
  2. Lageplan mit Gesamtausdehnung der Baustelle und der zu bearbeitenden kontaminierten Bereiche
  3. Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse zu den bisherigen Erkundungen, Untersuchungen und Analysen einschließlich Lageplan, insbesondere zu den Probenahmestellen aus Bausubstanz, Boden, Grundwasser- bzw. Sickerwasser einschl. Tiefe der betreffenden Schichten unter Geländeoberkante (GOK),
  4. Lageplan der einzelnen Kontaminationsherde bzw. -ausdehnungen einschließlich Angaben zu den sicherheitsrelevanten Konzentrationen der Kontaminanten im Boden, Grundwasser, Bausubstanz oder Ähnlichem,
  5. Beschreibung der für die Gefährdungsbeurteilung relevanten geologisch-hydrogeologischen Situation des kontaminierten Bereiches (insbesondere Schichtenverzeichnisse, Bodenart, Korngrößen, Grundwasserverhältnisse),
  6. Zusammenfassende Angaben zur Kampfmittelsituation, insbesondere Angaben zum Kampfmittelverdacht.

3 Informationsermittlung zu den vorhandenen bzw. zu vermutenden Gefahrstoffen und deren Eigenschaften

  1. Tabellarische Zusammenstellung der aufgrund ihrer physikalisch-chemischen oder toxikologischen Eigenschaften zu berücksichtigenden Gefahrstoffe gemäß Bewertungskriterien bzw. Kenngrößen nach Anlage 4 (siehe Abschnitt 5.2 i.V.m Anlage 5)
  2. Zusammenstellung der Wirkungen und Symptome bei Gefahrstoffaufnahme, z. B. Kopfschmerzen, Schwindel, Schleimhautreizungen (siehe Abschnitt 5.2.2)

4 Informationsermittlung zu Arbeitsbereichen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitsschritten und Einzeltätigkeiten

  1. Einteilung der Baustelle in verschiedene Arbeitsbereiche mit potenzieller Exposition (siehe Abschnitt 5.2.3)
  2. Beschreibung der Arbeitsverfahren und Arbeitsweisen pro Arbeitsbereich bzw. Einzelgewerk einschließlich des zeitlichen Ablaufs der Bearbeitung und Ermittlung der einzelnen Tätigkeiten, bei denen mit einer stofflichen Gefährdung zu rechnen ist (siehe Abschnitt 5.2.4 und 5.2.5)
  3. Ermittlung der arbeitsbereichs- und tätigkeitsbezogenen Faktoren der Emission/Exposition (siehe Abschnitt 5.2.6)

5 Expositions- und Gefährdungsabschätzung

  1. Tätigkeitsbezogene Zusammenführung der Ergebnisse der Ermittlungen und Bewertungen nach Abschnitt 5.2.1 bis 5.2.6 zu einer halbquantitativen Expositionsabschätzung (siehe Abschnitt 5.2.7)
  2. Durchführung einer Gefährdungsabschätzung durch Zusammenführung der Expositionsabschätzung mit den nach Abschnitt 5.2.2 zu Art und gefährlichen Eigenschaften ermittelten Daten der Gefahrstoffe

6 Arbeits- und Gesundheitsschutz (siehe Abschnitt 6 i.V.m. Anlage 7)

6.1 Allgemeingültige Schutzmaßnahmen

  1. Beschreibung der besonderen Baustelleneinrichtung inkl. Lageplan
  2. Einteilung der Baustelle z.B. Schwarz-Weiß- und Arbeitsbereiche inkl. Lageplan
  3. Allgemeine Verhaltensregeln
  4. Arbeitsmedizinische Vorsorge

6.2 Arbeitsbereichs- bzw. tätigkeitsbezogene Beschreibung der technischen, organisatorischen und der personenbezogenen Maßnahmen gemäß Ergebnissen der Gefährdungsabschätzung

  1. Anforderungen an das Arbeitsverfahren, z. B. "emissionsarm"
  2. Anforderungen an Maßnahmen zur Gefahrstofferfassung, z. B. Absaugung
  3. Anforderungen an Maßnahmen zur blasenden Bewetterung
  4. Anforderungen an den Einsatz von Filter- oder Atemdruckluftanlagen einschl. Angaben zu Filtertyp und Wechselintervallen
  5. Beschreibung der organisatorischen Schutzmaßnahmen
  6. Anforderungen an Absperrungen oder Abschottungsmaßnahmen, die sich z. B. durch Unterdruckhaltung ergeben
  7. Besondere Verhaltensregeln für den Gefahrenfall, ggf. Beschreibung möglicher Gefahrenfälle
  8. Anforderungen an Brand- und Explosionsschutz
  9. Beschreibung der Intervalle von Unterweisung und gegebenenfalls Übungen
  10. Beschreibung der persönlichen Schutzausrüstungen
  11. Kriterien zur Festlegung der Gebrauchsdauer von Atemschutzgeräten ± Kombination mit Chemikalienschutzkleidung
  12. Festlegung der Wechselintervalle von PSA incl. entsprechender Kriterien
  13. Beschreibung der Verantwortlichkeiten zur betriebsbereiten Vorhaltung von persönlichen Schutzausrüstungen, insbesondere Atemschutzgeräten (Wartung und Pflege)

7 Wirksamkeitskontrolle und Dauerüberwachung

  1. Festlegung des Messziels am Ort der Tätigkeit gemäß Anlage 9
  2. Festlegung der auszulösenden Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung derer Wirksamkeit für die Expositionsminderung und der Dauer bis zum Eintritt des Erfolges
  3. Ermittlung von Schwellenwerten (Alarmwerten) für den Einsatz von Atemschutz beim Auftreten von Gefahrstoffen in der Atemluft in Staub-, Nebel-, Dampf- oder Gasform; bei Stoffgemischen 10 %-Regel beachten
  4. Ermittlung von Leitparametern zur messtechnischen Überwachung
  5. Festlegung der Mess- und Warngeräte
  6. Festlegung des Kalibrierbereiches von direktanzeigenden Mess- und Warngeräten entsprechend der Höhe der Alarmschwellen
  7. Festlegung der Intervalle routinemäßig durchzuführender Kontrollen, z. B. Probenahme und Analysen zur Überprüfung der Gültigkeit von Leitparametern
  8. Festlegung der Verantwortlichkeiten zur betriebsbereiten Vorhaltung der Messgeräte (Wartung und Pflege, arbeitstägliche Anzeigekontrolle mittels Prüfgasen, Wartung und Pflege)

8 Entsorgung

  1. Verhaltensregeln zur Handhabung und Entsorgung kontaminierter Schutzausrüstung und anderer kontaminierter Gegenstände,
  2. Verhaltensregeln zur Handhabung und Entsorgung kontaminierten Wassers aus Dekontaminationsanlagen und sonstiger Abfälle, wie gebrauchte Atemfilter, Schutzkleidung.

9 Dokumentation, Nachweise (siehe Anlage 11)

  1. Festlegung der von den verschiedenen Beteiligten (Bauleiter des Auftraggebers, Koordinator bzw. ausführenden Unternehmen) vorzunehmenden Dokumentationen.
  2. Festlegung der vom einzelnen Auftragnehmer vorzulegenden Nachweise, z. B. Nachweis der Fachkenntnisse, Arbeitsmedizinische Vorsorge, Nachweis der Wechselintervalle von Atemschutzfiltern und Filtern von Anlagen zur Atemluftversorgung.