Anlage 1.4

Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan

(gemäß § 6 und Anhang I Nr. 2.4.4 GefStoffV)

(Zutreffendes ankreuzen bzw. ergänzen)


 

Die Anlage kann zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und des Arbeitsplanes für ASI-Arbeiten an Asbestprodukten ergänzend zur Anzeige verwendet werden.

Bei Arbeiten an schwach gebundenen Produkten nach Nummer 14.1 TRGS 519 sind ergänzende Angaben nach Anlage 1.5 erforderlich (gilt nicht für Tätigkeiten geringen Umfangs nach Nummer 14.4).

Absender:  

 

Zur unternehmensbezogenen Anzeige vom:
Zur objektbezogenen Anzeige zum Objekt: vom:

 

1.   Art des asbesthaltigen Materials
Spritzasbest AZ-Dachplatten
Leichtbauplatten AZ-Fassadenplatten
Dichtungsschnüre sonstige AZ-Produkte:
sonstige schwach gebundene Produkte:
Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber (PSF)
Flexplatten
IT-Dichtungen
sonstige fest gebundene Produkte
2. Tätigkeit wird ausgeführt
   außerhalb von Gebäuden    innerhalb von Gebäuden
3. Beschreibung der Tätigkeit
 
4. Bewertung des Faserfreisetzungspotentials bzw. der Arbeitsmenge
Tätigkeit mit geringer Exposition, Instandhaltung nach Nummer 17 TRGS 519
emissionsarme Verfahren (ggf. DGUV-Information 201-012 Nr. )
Tätigkeit mit schwach gebundenen Asbestprodukten geringen Umfangs nach Nummer 14.4 Tätigkeiten mit asbesthaltigen PSF gemäß Anlage 9
Tätigkeit mit schwach gebundenen Asbestprodukten  
Tätigkeit mit Asbestzementprodukten  
Tätigkeit mit Asbestzementprodukten geringen Umfangs nach Nummer 2.10 Absatz 3 (< 100 m²)
5. Schutzmaßnahmen
5.1 Techn. Schutzmaßnahmen
 
nach    Nummer 14 bis 14.3 TRGS 519
Nummer 14.4 TRGS 519
Nummer 15 TRGS 519
DGUV-Information 201-012 Nr.
Nummer 16.2 TRGS 519
Nummer 16.3 TRGS 519
Nummer 17.2 TRGS 519
Nummer 17.3 TRGS 519
Nummer 17.4 TRGS 519
Anlage 9 TRGS 519
  einschließlich erforderlichen Wirksamkeitskontrollen.
  Die Anforderungen werden     erfüllt     teilweise erfüllt
  Soweit die Anforderungen nur teilweise erfüllt werden, sind die Abweichungen und die alternativen Maßnahmen zu beschreiben:
 
  Sicherheitstechnische Arbeitsmittel (z. B. Industriestaubsauger nach Anlage 7.1 TRGS 519, Sprühgerät, Schleusen und dergl.)
 
  Angaben zu Absturzsicherungen (insbesondere bei Dacharbeiten):
 
5.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen
  Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  Pflichtvorsorge wurde veranlasst
  Angebotsvorsorge wurde angeboten
  Zulassung
  liegt vor, Kopie ist beigefügt     nicht erforderlich
  wurde bei folgender Arbeitsschutzbehörde beantragt
 
  Betriebsanweisung/Unterweisung
  Betriebsanweisung, Kopie ist beigefügt
  Unterweisung der Beschäftigten am:
5.3 Persönliche Schutzmaßnahmen
  Atemschutz:
 
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 (kurzzeitige Tätigkeiten von maximal 2 Std./Schicht)
Halbmaske P2
Vollmaske P3 mit Gebläseunterstützung
Sonstiger Atemschutz
  Schutzkleidung:
 
Schutzanzug: Einweg   Typ Mehrweg Typ
schwer entflammbar
  Weitere persönliche Schutzausrüstung:
6. Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen
 
7. Abfallbehandlung/Abfallbereitstellung an der Arbeitsstätte
 
8. Freigabe des Arbeitsbereiches nach Abschluss der Arbeiten
 
nach abschließender Reinigung und visueller Kontrolle
nach abschließender Reinigung, visueller Kontrolle und mehrfachem Raumluftwechsel
nach Freimessung

 

 

 
(Ort, Datum)   (Verantwortlicher Betriebsleiter)