Anlage 1.5

Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten nach Nummer 14 TRGS 519

(gilt nicht für Tätigkeiten geringen Umfangs nach Nummer 14.4)

(Zutreffendes ankreuzen bzw. ergänzen)


 

Erfolgen Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan nach Anlage 1.4 dieser TRGS sind bei Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten nach Nummer 14 TRGS 519 folgende ergänzende Angaben zum Arbeitsplan erforderlich:

Absender:  

 

1.   Gebäude/Bauteil/Tätigkeit
  Nähere Angaben zur Lage des Asbestproduktes im Gebäude, Zustand des Asbestproduktes, Ausdehnung/Umfang (evtl. Lageplan beifügen)
 
2. Vorgesehene sicherheitstechnische Einrichtungen zum Schutz und zur Dekontamination der Beschäftigten und zum Schutze Dritter im Gefahrenbereich
 
Raumlufttechnische Anlage mit Abluftfilterung zur Unterdruckhaltung
Personal-Dekontaminationsanlage (Anforderungen in Nummer 14.2 TRGS 519)
Material-Dekontaminationsanlagen (Anforderungen in Nummer 14.3 TRGS 519)
Hochleistungsvakuumsauggerät
Unterdrucküberwachungsgerät
Spritzgerät zum Aufbringen von Faserbindemittel
Industriestaubsauger nach Anlage 7.1 TRGS 519
Sonstige Einrichtung:
  Hygieneeinrichtung:
 
Einrichtung zur Reinigung von Schutz-, Arbeits- und Unterbekleidung
Sozial- und Sanitärbereich für Pausen, Umkleiden, Waschen und Duschen
  Erläuterungen:
 
3. Koordinator nach Nummer 6 TRGS 519
 
vorhanden, Name des Koordinators:
nicht erforderlich
4. Abfallbehandlung an der Arbeitsstätte
 
Verfestigungsanlage (bei Spritzasbest)
staubdicht verpackt
mit Faserbindemittel behandelt und staubdicht verpackt
  Sonstige Behandlung
 
5. Arbeitsablauf und Arbeitsdurchführung, Beschreibung des Arbeitsablaufes, evtl. Besonderheiten, Abschottungen, Reinigung und Freigabe/Erfolgskontrolle
 
6. Weitere Angaben bei Bedarf
 

 

 

   
(Ort, Datum)   (Verantwortlicher Betriebsleiter)