Brandschadensanierung - Schutzmaßnahmen im Gefahrenbereich 3

Im Gefahrenbereich 3 dürfen nur spezielle Brandschadensanierungsfirmen arbeiten, die mit dem Umgang mit Gefahrstoffen vertraut sind und die über geeignetes Personal, notwendigen Fachkenntnissen sowie die notwendigen technischen Geräte verfügen.

Neben allen Schutzmaßnahmen die im Gefahrenbereich 2 vorzunehmen sind, sind je nach Gefährdungsbeurteilung durch den Sachverständigen besondere weitere Maßnahmen festzulegen.

Richtlinien zur Brandschadensanierung