Brandschadensanierung - Schutzmaßnahmen im Gefahrenbereich 2

Im Gefahrenbereich 2 dürfen nur spezielle Brandschadensanierungsfirmen arbeiten, die über geeignetes Personal, notwendigen Fachkenntnissen und die notwendigen technischen Geräte verfügen.

Neben besonderen Maßnahmen sind unter anderem folgende Schutzmaßnahmen erforderlich:

Arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen.

Einsatz eines Chemie-Sachverständigen dringend empfohlen.

Richtlinien zur Brandschadensanierung