Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln

Die Beschäftigten sind verpflichtet, die Unterweisungen und Anweisungen des Arbeitgebers zu beachten, dazu gehört bei Reinigungsarbeiten insbesondere:

Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln (DGUV-Regel 101-019)