Um den geeigneten Knieschutz auszuwählen bedarf es einer sorgfältigen Betrachtung der auszuführenden Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung sowie der individuellen Belange.
Trageversuche von Knieschutzvarianten geben Resonanz auf die individuelle Eignung und können nachhaltig Akzeptanz schaffen.
Für die wirksame Einbindung in den betrieblichen Prozess sind weitere Schritte wie z. B. Unterweisung erforderlich.
Vorrangig soll Knieschutz Versicherte vor Gesundheitsschäden und Gefährdungen schützen. Er soll aber auch ergonomische Belange am Arbeitsplatz positiver gestalten.
Die Anatomie des menschlichen Knies ist nicht darauf ausgelegt Belastungen standzuhalten, die während des dauerhaften Kniens auftreten. Daher sollte der Arbeitsablauf dahin gehend organisiert und gestaltet sein, dass Arbeiten in kniender Haltung, soweit wie möglich, vermieden werden.
Für die Arbeiten, die trotzdem in kniender Haltung ausgeführt werden müssen, ist geeigneter Knieschutz erforderlich, der mögliche Gesundheitsschäden minimiert bzw. verhindert und vor auftretenden Gefährdungen schützt.
Langfristig können bei immer wiederkehrenden, dauerhaften knienden Tätigkeiten Gesundheitsschäden auftreten. Beispiele hierfür sind Schleimbeutelerkrankungen, Meniskusschäden oder Kniegelenkarthrose. Auch die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) listet hierbei einige anerkannte Berufskrankheiten auf, wie z. B.
Weitere Gesundheitsgefährdungen ergeben sich durch das Knien im feuchten Milieu. Sind die Knie dauerhaft Nässe ausgesetzt, so drohen Hauterkrankungen. Weitere Informationen können der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen" entnommen werden.
Neben Gesundheitsschäden können auch Verletzungen bei knienden Tätigkeiten auftreten.
Diese werden insbesondere durch mechanische Gefährdungen ausgelöst. Scharfe Kanten am oder Gegenstände auf dem Untergrund können Schürf- und Stichwunden am Knie bewirken.
Es können auch Gefährdungen aufgrund chemischer Einwirkungen (z. B. Basen bei Zementestrich) bestehen. Mögliche Folgen können hierbei Verätzungen der Haut sein.
Betriebsspezifisch ist mithilfe der Gefährdungsbeurteilung individuell zu prüfen, ob weitere Gefährdungen in kniender Haltung auftreten.
Die für Knieschutz relevante Normenreihe ist die DIN EN 14404-1 bis DIN EN 14404-6.
Während in DIN EN 14404-1 die Prüfverfahren beschrieben sind, werden in den DIN EN 14404-2 bis DIN EN 14404-6 die Mindestanforderungen an Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung festgelegt.
Die Norm DIN EN 14404 legt neben den Prüfverfahren die Mindestanforderungen an Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung fest. Hierzu zählen insbesondere:
Grundsätzlich wird geprüft, dass jegliche Oberflächen des Knieschutzes, die mit der Haut in Berührung kommen oder auf das Knie einwirken müssen, frei von scharfen Kanten, Graten oder Ähnlichem sind und die verwendeten Werkstoffe nicht dafür bekannt sind eine gesundheitsschädigende Auswirkung zu haben.
Für den Bergbau gilt darüber hinaus die Norm DIN 23311. Es handelt sich jedoch nicht um eine harmonisierte Norm im Sinne der PSA-Verordnung.
Knieschutz, der in die Schutzkleidung integriert ist, z. B. für die Brandbekämpfung, dem Chemiekalienschutz, dem Schnittschutz und Warnkleidung eingesetzt wird, darf die Schutzfunktion der Kleidung nicht beeinträchtigen. Diese Bewertung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Baumusterprüfung der Schutzkleidung.
Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung wird nach DIN EN 14404-2 bis DIN EN 14404-6 in vier Typen unterteilt:
Knieschutz Typ 1: Tragbarer Knieschutz
Knieschutz, der von anderer Kleidung unabhängig ist und am Bein befestigt wird. Die Anforderungen werden in DIN EN 14404-2 beschrieben.

Abb. 64 Typ 1 – Schalenknieschutz
Knieschutz Typ 2:
Kniepolster in Kombination mit Bekleidung
Nach DIN EN 14404-3 und DIN EN 14404-4 kann die Kombination dabei auf zwei verschiedene Varianten gebildet werden:
In DIN EN 14404-3 werden Mindestanforderungen an Knieschutz beschrieben, der
und dabei als individuelle Kombination, d. h. mit der zugehörigen Kleidung, baumustergeprüft und zertifiziert wird.
Im Gegensatz dazu werden in der DIN EN 14404-4 die Mindestanforderungen
beschrieben.
Polster und Bekleidung, die nach DIN EN 14404-4 zertifiziert sind, können frei kombiniert werden.
Die mechanischen Schutzeigenschaften erhält der Knieschutz nach DIN EN 14404-4 nur über das interoperable Polster und nicht über die Kleidung.

Abb. 65 Typ 2 – Kniepolster in Knietasche
Knieschutz Typ 3: Kniematten
Knieschutz, der ein oder beide Knie schützt aber nicht am Körper befestigt ist. Er wird am jeweiligen Ort durch den Benutzenden entsprechend positioniert.
Hierbei handelt es sich nicht um eine persönliche Schutzausrüstung im Sinn der PSA-Verordnung, da die Kniematte nicht am Körper befestigt ist.
Hinweis: Umgangssprachlich findet auch der Begriff Kniekissen Verwendung.

Abb. 66 Typ 3 – Kniematte
Knieschutz Typ 4: Knieschutzsysteme
Knieschutz, der am Bein befestigt ist (analog Typ 1) und über weitere Vorrichtungen verfügt, wie. z. B. Sitzfläche.

Abb. 67 TYP 4, am Bein befestigt
Darüber hinaus gibt es Arbeitsmittel, in welche auch Knieschutzelemente integriert sind. Sie unterliegen nicht der PSA-Verordnung, da sie nicht am Körper befestigt sind.

Abb. 68 Knierollwagen mit Kniekissen

Abb. 69 Knierollwagen mit Sitz und Oberkörperstütze sowie Knieschutzelemente in Schalenform
Die Akzeptanz der Beschäftigten, einen geeigneten Knieschutz zu benutzen, hängt auch von der Ergonomie beim Tragen ab.
In der Norm DIN EN 14404 finden sich mehrere Prüfungen, die diesen Aspekt berücksichtigen.
Anhand von Probandenversuchen werden die Knieschützer auf ihre Praktikabilität (z. B. Verbleib des Knieschutzes in einer geeigneten Position während der Tätigkeit) sowie den Tragekomfort (z. B. Sitz, Polsterung, geringes Gewicht) geprüft.
Dabei muss auch eine ausreichende Nachgiebigkeit der Befestigungsbänder (Typ 1 und Typ 4) gegeben sein, die für den Benutzer oder die Benutzerin als akzeptabel und annehmbar empfunden werden.
Bei dem Knieschutz, der am Bein befestigt wird (Typ 1 und Typ 4), wird geprüft, ob die Haltebänder zur Befestigung am Körper nicht einrollen. Ein Einrollen muss vermieden werden, um sicherzustellen, dass eine ausreichend breite Druckverteilungsfläche auf den menschlichen Körperbereich vorhanden ist und auch vorhanden bleibt.
Knieschutz Typ 2 muss sich in verschlossenen Taschen befinden oder auf andere Weise an der Hose angebracht sein.
Knieschutz kann in unterschiedlichen Größen produziert werden. Damit wird der Größe des Knies Rechnung getragen. Entscheidend ist die Patellagröße (Kniescheibengröße).
Knieschutz nach DIN EN 14404-2 bis DIN EN 14404-6, der einer "kleinen" Größe entspricht, ist mit "S" gekennzeichnet (Patellabreiten 44 mm bis 54 mm).
Knieschutz für eine "große" Größe ist mit "L" gekennzeichnet (Patellabreiten 55 mm bis 64 mm).
Kommt ein anderes Größensystem bei der Konfektionierung zur Anwendung, muss es ebenfalls auf der Knieabmessung basieren und ist in der Herstellerinformation zu erläutern.
Die Schutzzone ist die Fläche des Knieschützers, die Schutz gegen ständigen Druck und Durchstich bietet.
Sie muss den Schutz entsprechend den Informationen des Herstellers bieten und unterliegt den spezifischen Prüfungen gemäß der Norm.
Die Normenreihe legt darüber hinaus Mindestmaße (Tabelle 6) und Formen (Abbildung 70) der Schutzzonen fest.
Knieschutz Typ |
Mindestwerte für die Länge und Breite der Schutzzonen der Knieschützer [mm] |
Höchstwerte des Krümmungs- radius der Ecken der Schutz- zonen [mm] |
||
| Länge l1 |
Breite l1 |
proximal r1 |
Distal r2 |
|
| Typ 1/Typ 4, kleine Größe (S) | ||||
| Typ 1/Typ 4, große Größe (L) | ||||
| Typ 2, kleine Größe (S) | ||||
| • nicht justierbar oder lose in einer Tasche | ||||
| • justierbar in vertikaler Richtung und mit einem Befestigungssystem für die richtige Positionierung versehen | ||||
| Typ 2, große Größe (L) | ||||
| • nicht justierbar oder lose in einer Tasche | ||||
| • justierbar in vertikaler Richtung und mit einem Befestigungssystem für die richtige Positionierung versehen | ||||
| Typ 3 (DIN EN 14404-3) | ||||
Tabelle 6 Maße der Schutzzonen von Knieschutz
Bei interoperablen Knieschutzpolstern nach DIN EN 14404-4 entspricht die Schutzzone den vorgeschriebenen Maßen des Polsters:
l1 – Länge: 240 mm ± 10 mm
l2 – Breite: 145 mm ± 5 mm
Zusätzlich muss die Dicke des interoperablen Kniepolsters wie folgt sein:
20 mm ± 4 mm
Die Schutzzone ist von den Herstellern zu identifizieren und in der Herstellerinformation zu erläutern.

Legende
| l1 | Länge der Schutzzone |
| l2 | Breite der Schutzzone |
| 31 | Krümmungsradius einer proximalen (oberen Ecke eines Knieschutzes) |
| 32 | Krümmungsradius einer distalen (unteren Ecke eines Knieschutzes) |
| a) | Knieschutz Typ 1/Typ 4 |
| b) | Knieschutz Typ 2 |
| c) | Knieschutz Typ 3 |
Abb. 70 Formen der Schutzzonen von Knieschutz gem. DIN EN 14404
Die Form der Schutzzonen in den Eckbereichen (Krümmungsradien) ergeben sich aus ergonomischen Randbedingungen.
Nur bei einer geeigneten Passform wird eine ausreichende Druckverteilung der auftretenden Kräfte beim Knien sichergestellt. Bei der Auswahl eines geeigneten Knieschutzes muss daher sowohl auf die richtige Größe als auch auf den Sitz geachtet werden!
Die Druckverteilung sorgt dafür, dass die anstehende Kraft auf eine ausreichend große Fläche am Knie verteilt wird und nicht konzentriert auf eine Stelle wirkt.
Im Zuge der Normprüfung wird mit einem Prüfknie die Verteilung überprüft. Im Ergebnis darf an keinem Prüfsensor eine Kraft von mehr als 30 N vorliegen.
Die Leistungsstufe gibt Auskunft über die Widerstandsfähigkeit gegenüber der Gefährdung des Durchstiches.
Die Normenreihe DIN EN 14404-2 bis 6 unterscheidet bei dieser Anforderung zwischen 4 Leistungsstufen:
Stufe 0: Knieschützer, die keinen Schutz gegen Durchstich bieten, wenn auf einer glatten, ebenen Fläche geprüft wird
Stufe 1: Knieschützer, die bei einer Kraft von mindestens 100 N Schutz gegen Durchstich bieten, wenn auf einer glatten, ebenen Fläche geprüft wird
Stufe 1U: Knieschützer, die bei einer Kraft von mindestens 100 N Schutz gegen Durchstich bieten, wenn auf einer unebenen Fläche geprüft wird
Stufe 2: Knieschützer, die bei einer Kraft von mindestens 250 N Schutz gegen Durchstich bieten, wenn auf einer unebenen Fläche geprüft wird
Entscheidend für die Ermittlung und Festlegung der Leistungsstufe ist die Betrachtung der Beschaffenheit der Fläche, auf welcher in kniender Haltung Tätigkeiten verrichtet werden.
Für die Bestimmung der erforderlichen Leistungsstufe muss einerseits die Durchstichgefährdung analysiert und bewertet werden.
Es gilt zu ermitteln, ob in der Fläche eingebunden oder auf der Fläche kleine Steine, andere oder ähnliche Gegenstände (Nägel, Fliesensplitter, Dornen) liegen, in welche sich die Person knien könnte. Diese Gegenstände können so geformt und beschaffen sein, dass sie den Knieschutz durchstechen. Verletzungen am Knie können die Folge sein. Einfließen müssen in die Ermittlung auch das Arbeitsverfahren und der Arbeitsablauf. Denn auch dadurch können Gegenstände erzeugt werden (z. B. Fliesensplitter), welche sich plötzlich auf dem Boden wiederfinden und für den Knienden eine Gefahr darstellen können.
Andererseits gilt es die Fläche hinsichtlich glatt oder uneben einzuordnen.
Glatte Flächen sind z. B. Estriche, unebene Flächen sind z. B. Schotter- oder Kiesflächen.
Die nachstehenden Erläuterungen und die beispielhaften Auflistungen sollen eine Hilfestellung bei der Auswahl der geeigneten Leistungsstufe darstellen. Sie entbindet nicht von der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung.
Leistungsstufe 0:
Diese Leistungsstufe sollte gewählt werden:
Dies kann beispielsweise bei nachstehenden Tätigkeiten zutreffen:
Im Zweifelsfalle mindestens Leistungsstufe 1 auswählen.
Leistungsstufe 1:
Diese Leistungsstufe sollte gewählt werden:
Dies kann beispielsweise bei nachstehenden Tätigkeiten zutreffen:
Im Zweifelsfalle mindestens Leistungsstufe 1U auswählen.
Leistungsstufe 1U:
Diese Leistungsstufe sollte gewählt werden:
Dies kann beispielsweise bei nachstehenden Tätigkeiten zutreffen:
Im Zweifelsfalle Leistungsstufe 2 auswählen.
Leistungsstufe 2:
Diese Leistungsstufe sollte bei allen Arbeiten in kniender Haltung auf Steinen (z. B. gebrochen, gesprengt) unter schwierigen Bedingungen gewählt werden.
Beispielhaft sind nachstehende Tätigkeiten zu nennen:
Sofern von den Beschäftigten wechselnde Tätigkeiten ausgeführt werden, die den jeweiligen Einsatz von Knieschutz unterschiedlicher Leistungsstufen zulassen würde, sollte nur Knieschutz der höchsten Leistungsstufe bereitgestellt werden.
Es handelt sich um eine optionale Zusatzanforderung für Knieschutz.
Bei der Prüfung von Knieschutz Typ 1,2 und 4 wird der an einem Prüfknie befestigte Knieschutz 50-mal in einen Wasserbehälter (Wassertiefe (5 ± 1) mm) getaucht. Das an der Innenseite des Knieschutzes angebrachte Filterpapier darf nicht feucht werden.
Bei Knieschutztyp 3 (Kniematte) wird das Filterpapier hingegen nicht am Prüfknie, sondern direkt auf der Kniematte befestigt.
Die Kennzeichnung nach Norm DIN EN 14404 muss beim Knieschutz (Typ 1 bis 4) mindestens folgende Angaben enthalten:
![Abb. 71 Piktogramm ISO 7000-2490 für Schutz gegen mechanische Einwirkung mit Angabe der Leistungsstufe (X ist durch 1 [Leistungsstufe 1], 1U [Leistungsstufe 1U] oder 2 [Leistungsstufe 2] zu ersetzen).](71.jpg)
Abb. 71 Piktogramm ISO 7000-2490 für Schutz gegen mechanische Einwirkung mit Angabe der Leistungsstufe (X ist durch 1 [Leistungsstufe 1], 1U [Leistungsstufe 1U] oder 2 [Leistungsstufe 2] zu ersetzen).

Abb. 72 Piktogramm ISO 7000-1641 für Bedienungsanleitung, Betriebsanleitung

Abb. 73 Grafisches Symbol – Angabe der vertikalen Ausrichtung

Abb. 74 Grafisches Symbol – Kennzeichnung des linken Knies, an dem der tragbare Knieschützer getragen werden muss

Abb. 75 Grafisches Symbol – Kennzeichnung des rechten Knies, an dem der tragbare Knieschützer getragen werden muss
Bei Knieschutz Typ 2 nach DIN EN 14404-3 muss das Kniepolster mit einer Kennzeichnung versehen sein, die die Anwendung der Kombination von Bekleidung und Kniepolster zeigt.

Abb. 76 Kennzeichnung für das Kniepolster des Knieschutztyps 2 nach DIN EN 14404-3
Auch die Bekleidung muss mit einer Kennzeichnung versehen sein, die die Anwendung der Kombination von Bekleidung und Kniepolster zeigt.
Die Kennzeichnung ist dabei jedoch abhängig von den Leistungsstufen.
Für Stufe 0 gilt:

Abb. 77 Kennzeichnung für die Bekleidung des Knieschutztyps 2 nach DIN EN 14404-3 bei Leistungsstufe 0
Für Stufe 1, 1U oder 2 gilt:

Abb. 78 Kennzeichnung für die Bekleidung des Knieschutztyps 2 nach DIN EN 14404-3 bei Leistungsstufe 1, 1U oder 2
Da bei Knieschutz des Knieschutztyps 2 nach DIN EN 14404-3 eine individuelle Kombination zwischen Bekleidung und Polster den Knieschutz bildet, muss an der Bekleidung zusätzlich die Bezeichnung des Produkttyps, Handelsname oder Code des Kniepolsters ersichtlich sein. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Anwender eine zum Polster passende Hose erhalten kann, z. B. bei einem Wechsel der Hose.
Ist bei Knieschutz Typ 2 nach DIN EN 14404-3 der Knieschutz direkt auf oder an der Bekleidung befestigt, muss lediglich die Kennzeichnung an dieser erfolgen.
Die Pflegehinweise sind an der Bekleidung erforderlich.
Bei Knieschutz Typ 2 nach DIN EN 14404-4 muss das interoperable Kniepolster mit einer Kennzeichnung versehen sein, die die Anwendung der Kombination von Bekleidung und Kniepolster zeigt.
Die Kennzeichnung ist dabei abhängig von den Leitungsstufen.
Für Stufe 0 gilt:

Abb. 79 Kennzeichnung für das interoperable Kniepolster des Knieschutztyps 2 nach DIN EN 14404-4 bei Leistungsstufe 0
Für Stufe 1, 1U oder 2 gilt:

Abb. 80 Kennzeichnung für das interoperable Kniepolster des Knieschutztyps 2 nach DIN EN 14404-4 bei Leistungsstufe 1, 1U und 2
Bei interoperablen Kniepolstern nach DIN EN 14404-4 müssen zusätzlich die Maße des Kniepolsters angegeben sein.
Bei Knieschutz Typ 2 nach DIN EN 14404-4 muss auch die Bekleidung mit einer Kennzeichnung versehen sein, die die Anwendung der Kombination von Bekleidung und Kniepolster zeigt.

Abb. 81 Kennzeichnung für die Bekleidung des Knieschutztyps 2 nach DIN EN 14404-4
Die Pflegehinweise sind an der Bekleidung erforderlich.
Anleitung und Informationen für die bestimmungsgemäße produktbezogene Benutzung können den Angaben des Herstellungsbetriebes entnommen werden. Diese enthalten Angaben und Anweisungen für die Anpassung und Benutzung, um den sicheren und wirksamen Gebrauch zu unterstützen. Die Angaben müssen genau und verständlich und in der offiziellen Sprache des Bestimmungslandes abgefasst sein.
Herstellungsbetriebe müssen zusätzlich zu den Angaben, die die Kennzeichnung (siehe 5.11) betreffen, nachstehende Angaben machen:
Versicherte sind nach § 30 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichtet, den ihnen zur Verfügung gestellten Knieschutz vor der Benutzung durch Sichtprüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich zu melden.
Eine Vorgabe, wie viele Paar Knieschützer pro Jahr bereitzustellen sind oder in welchen Abständen neue bereitgestellt werden müssen, gibt es nicht.
Die Gebrauchsdauer vom Knieschutz ist im Wesentlichen von der Beanspruchung und der Pflege abhängig.
Beim An- und Ablegen kann augenscheinlich und kontinuierlich der Zustand des Knieschutzes verfolgt und beurteilt werden.
Der Knieschutz ist immer dann der Benutzung zu entziehen, wenn er die Schutzfunktion nicht mehr gewährleistet.
In der Nutzungsphase können Schäden oder Abnutzungen am Knieschutz auftreten, die Einfluss auf die Sicherheit bei der Benutzung haben:
Dies können Hinweise sein, dass der Knieschutz ablegereif ist und somit die Verwendungsdauer überschritten hat.
Auch unterschiedliche Abnutzungsgrade der jeweiligen Knieschützer kann die Benutzerin/der Benutzer so beobachten. Bei zu starker einseitiger Abnutzung sollten die Knieschützer, wenn möglich, paarweise getauscht werden um Haltungsschäden vorzubeugen.
Vorgenommene Veränderungen am Knieschutz können sich sicherheitstechnisch negativ auswirken. Ein weiterer Nachteil bei selbst durchgeführten Veränderungen (z. B. durch zusätzliche Verstärkungen des Knieschutzes) können Haltungsschäden sein, die aus der ungleichmäßigen Modifikation der Knieschützer resultieren. Hiervon ist dringend abzuraten.
Eine fachgerechte Instandsetzung kommt am ehesten bei Arbeitsmitteln mit integriertem Knieschutz in Betracht (z. B. Ersatz einer Rolle bei einem mobilen Rollbrett) oder bei Knieschutz Typ 1 (z. B. Austausch von Befestigungsbändern).
Festgestellte Mängel im Schutzbereich aller Typen führen grundsätzlich zur Ablegereife.
Bei Typ 2 kann bereits defekter Hosenstoff im Schutzbereich zur Ablegereife führen. Dies ist dann der Fall, wenn Anforderungen nur durch die Kombination Kleidung und Polster erfüllt werden. Hier ist z. B. der Schutz gegen Durchstich zu nennen.
Letztlich muss grundsätzlich im Einzelfall entschieden werden, ob ein Knieschutz ersetzt oder repariert wird.
Nähere Hinweise zu Verwendungsdauer, Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie Prüfungen und Instandhaltung sind den Angaben des Herstellungsbetriebes zu entnehmen.
Knieschutz ist immer dann abzulegen, wenn er die an ihn gestellten sicherheitstechnischen Anforderungen nicht mehr vollständig erfüllen kann.
In den Anleitungen und Informationen des Herstellungsbetriebes finden sich hierzu entsprechende Angaben.
Bei Knieschutz Typ 2 ergibt sich eine Ablegereife auch dann, wenn Bekleidungsbestandteile, welche eine sicherheitstechnische Bedeutung für das Gesamtsystem "Knieschutz" haben, beschädigt sind.
Dies ist z. B. der Fall, wenn die Anforderungen für die Stichfestigkeit nur gemeinsam mit der Bekleidung erfüllt wurden. Verschlissene Kniepolstertaschen oder gar Risse bzw. Löcher führen grundsätzlich zur Ablegereife.
Knieschutz benötigt für die Erfüllung der an ihn gestellten Anforderungen eine entsprechende Dämpfung. Wenn diese erkennbar nicht oder nur noch eingeschränkt vorhanden ist, sollte er abgelegt werden. Sofern der Herstellungsbetrieb hierzu keine konkreten Angaben macht, sollte von folgender Empfehlung ausgegangen werden:
Der Knieschutz ist wegen fehlender Dämpfung abzulegen, wenn er
Die nachfolgenden Bilder zeigen Knieschutz, der der Benutzung zu entziehen ist.

Abb. 82 Fehlende Haltebänder an Typ 1

Abb. 83 Riss in sowie Abnutzung an Schale an Typ 1
Vor, während und nach der Benutzung des Knieschutzes sollte geprüft werden, ob eine Verunreinigung, Beschädigung (mechanisch, thermisch, chemisch) oder sonstige Abnutzung (z. B. Verschleiß) stattgefunden hat.
Nach einer Verunreinigung ist der Knieschutz spätestens nach der Arbeitsschicht zu reinigen und zu pflegen. Dies beugt einer zusätzlichen Exposition durch eine mikrobielle Verunreinigung der persönlichen Schutzausrüstung vor. Insbesondere sind hier die Pflegehinweise der Herstellungsbetriebe zu beachten.
Je nach Art der Verunreinigung muss die Reinigungsmethode ausgewählt werden. In den überwiegenden Fällen reicht das Abreiben mit einem trockenen Tuch oder das Abwaschen mit Wasser.
Bei der Lagerung ist darauf zu achten, dass der Knieschutz trocken ist oder während der Einlagerung abtrocknen kann.
Den feuchten Knieschutz nicht in der Nähe einer Heizquelle trocknen, oder diesen für längere Zeit dem Sonnenlicht oder anderen schädigenden Quellen aussetzen. Diese können Schutzfunktionen sowie Trageeigenschaften negativ beeinflussen, z. B. durch Versprödung oder Verhärtung.
Beim Kontakt mit chemischen Gefahrstoffen sind spezielle Reinigungsverfahren anzuwenden. Insbesondere muss hierbei die weitere Verwendbarkeit des Knieschutzes geprüft werden, bzw. vorab ein geeigneter Knieschutz ausgewählt werden, der gegenüber chemischen Gefahrstoffen beständig ist.
Bei evtl. Verschmutzungen der Haut ist diese zu reinigen und anschließend zu pflegen. Auch bei knienden Arbeiten im feuchten Milieu ist auf die Hautpflege besonderen Wert zu legen. Verletzungen der Haut (z. B. durch mechanische Einwirkungen oder Verbrennungen) sind, auch wenn diese nur oberflächlich sind, umgehend zu versorgen. Bei Weiterarbeit könnte eine Verunreinigung der Wunde und somit weitere gesundheitliche Folgen (z. B. Infektion) davongetragen werden.
Für die Benutzung von Knieschützern können folgende Ratschläge gegeben werden:
Das Knie ist ein sehr komplexes Gelenk. Dank Gelenkflüssigkeit und Knorpelmasse läuft im Normalfall alles wie geschmiert.
Doch mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, dass es zu einer Arthrose kommt. Arthrose ist, vereinfacht formuliert, ein Gelenkverschleiß, der das altersübliche Maß übersteigt.
Im Wachstum baut der Mensch Knorpelmasse auf – sind wir ausgewachsen, wird kein Knorpel mehr gebildet. Wir leben dann von der Substanz und die sollte gepflegt werden. Fehlbelastungen durch eine schlechte Körperstatik sorgen zum Beispiel für Gelenkabnutzungen, ebenso dauerhaftes Knien. Gezielte Dehnungs- und Kräftigungsübungen von Beinen und Füßen wirken ihr entgegen.
Übungen können Schmerzen reduzieren.
Bei der Auswahl geeigneter Übungen und Kurse kann man sich physiotherapeutisch oder ärztlich beraten lassen. Mit fachlicher Hilfe lassen sich Übungen finden, die zur eigenen Beweglichkeit und Kraft passen.
Es existieren verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, z. B.:
Derartige Übungen sind häufig sowohl für zuhause als auch für den Arbeitsplatz geeignet.
Nachfolgend werden zwei leicht durchführbare Übungen beispielhaft dargestellt.
Kniestreckung im Sitzen: Eine einfache Übung zur Entspannung, welche im aktiven, geraden Sitzen erfolgen kann. Dabei das Bein nach vorne durchschieben und das Kniegelenk kontrolliert durchstrecken. Durch das Halten des gestreckten Beins wird die Beinrückseite gedehnt und eine Entspannung der Gelenke erfolgt. Halten, Wiederholungen und Pausen individuell gestalten.
Eine Intensivierung der Übung kann bei entsprechender Gesundheit und Leistungsfähigkeit mit Gewichten erfolgen.

Abb. 84 Kniestreckung im Sitzen
Kniebeuge: Dient der Stärkung der Oberschenkelmuskulatur: Gerade hinstellen, die Beine etwa schulterbreit auseinanderstellen, die Füße leicht nach außen gerichtet. Die Knie langsam beugen und wiederaufrichten. Beim Beugen der Knie wandert die Hüfte nach hinten. Das gesamte Gewicht bleibt auf den drei Fußpunkten (siehe Abbildung 62 Fußgesundheit) gleichmäßig verteilt. Hals und Kopf sollten eine Linie mit dem geraden Rücken bilden. Zum Ausgleich können die Arme nach vorne gehalten werden. Es empfiehlt sich, die Kniebeugen langsam zu steigern. Mit Viertel-Beugungen beginnen (Oberschenkel bis etwa 45 Grad) und auf 90 Grad steigern – wie auf einen Stuhl setzen.

Abb. 85 Kniebeugen