Lärmbereich
Lärmbereiche sind Arbeitsbereiche mit einem Tages-Lärmexpositionspegel von ≥ 85 dB(A).
- Lärmminderungsprogramm aufstellen
- Bereich bzw. Arbeitsmittel kennzeichnen
- falls technisch möglich, abgrenzen
- Gehörschutz tragen
- nur Beschäftigte einsetzen, die eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge erhalten haben
- Beschäftigte nur tätig werden lassen, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert