Lärmminderungsprogramm

Bei einem Tageslärmexpositionspegel von ≥ 85 dB(A) ist ein Lärmminderungsprogramm zu erstellen. In dem Programm ist festzulegen, welche Maßnahmen zu treffen sind, um Lärmbelastungen zu minimieren beziehungsweise um die Beschäftigten zu schützen. Zu dem Programm gehören insbesondere: