Aufgaben der Arbeitsschutzorganisation
Zu den Aufgaben der Arbeitsschutzorganisation gehören unter anderem:
Beratung über Arbeitsschutz in der Angebotsphase und der Arbeitsvorbereitung
Vom Arbeitsplatz ausgehende Gefährdungen ermitteln (z. B.
Gefährdungsbeurteilungen
durchführen, Gefahrstoffkonzentrationen messen)
Arbeitsmedizinische Vorsorgen
veranlassen
Beschäftigte über mögliche Gefährdungen
unterweisen
Zuständige Behörden über
meldepflichtige Tätigkeiten
informieren
Persönliche Schutzausrüstungen
bereitstellen
Erste-Hilfe-Aushang aushängen, Ersthelfer ausbilden lassen, Verbandkasten bereitstellen
Sanitäre Einrichtungen bereitstellen und funktionsfähig halten (
Pausen- und Bereitschaftsräume
,
Waschräume
,
Toiletteneinrichtungen
,
Erste Hilfe Raum
Unfallverhütungsvorschriften vorhalten (
Unfallverhütungsvorschriften
für die Bauwirtschaft)
Informationen zum Arbeitsschutz
bereithalten (z. B. das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, Bausteine)