Unterweisung

Beschäftigte, die

sind zu unterweisen (möglichst anhand der Betriebsanweisung). Die Unterweisung muss erfolgen. Der Arbeitgeber ist zur Unter­weisung verpflichtet. Die Unter­weisung ist schriftlich festzuhalten und von unter­wiesenen Beschäftigten durch Unterschrift zu bestätigen.

Bei bestimmten Gefahrstoffen z.B. Asbest gehört eine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin mit zur Unterweisung.


DGUV Vorschrift 1 § 4
Gefahr­stoff­verordnung § 14
Betriebs­sicherheits­verordnung § 12