
Arbeitgeber haben eine Reihe von Aufgaben, wenn sie Gefahrstoffe einsetzen. Dazu gehören unter anderem:
| § 6 GefStoffV |
| § 7 GefStoffV |
| § 8 GefStoffV |
| § 14 GefStoffV |
| ArbmedVV, Anhang 1 |
Außerdem hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen.
| § 6 Abs.10 GefStoffV |
Binden Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin ein. Weitere Informationen und Hilfen erhalten Sie auch von Ihrer Berufsgenossenschaft.