Handlungshilfen müssen verdeutlichen, dass eine systematische Gefährdungsbeurteilung und ihre Fortschreibung die Grundlage für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit schaffen und die Voraussetzung für eine kontinuierliche Verbesserung bilden.
Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung hat sich eine Vorgehensweise nach den nachfolgenden Prozessschritten als sinnvoll erwiesen. Diese Prozessschritte bauen jeweils aufeinander auf und unterstützen eine strukturierte Vorgehensweise. Handlungshilfen müssen diese Prozessschritte zu Grunde legen.
Die Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilung sind:
Die Prozesschritte sind unabhängig von der Branchenzugehörigkeit und der Betriebsgröße anzuwenden.
In der Anlage "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" ist in Abschnitt A das Grundverständnis zu den einzelnen Prozessschritten näher beschrieben.
Handlungshilfen sollten folgende Aspekte hervorheben:
In der Anlage "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" ist in Abschnitt B das Grundverständnis zur Dokumentation näher beschrieben.