Bei Vermessungsarbeiten im Bereich von Gleisen besteht insbesondere die Gefahr, von vorbeifahrenden Zügen oder deren Ladung erfasst und schwer oder tödlich verletzt zu werden. Davon sind immer auch Arbeiten direkt neben dem Gleisbereich, d. h. mit im Regelfall weniger als 2 m Abstand, betroffen. Je nach örtlichen Gegebenheiten und verwendeten Arbeitsmitteln kann es auch bei größeren Abständen zum Gleisbereich gefährlich werden.
Der Gleisbereich ist der von bewegten Schienenfahrzeugen in Anspruch genommene Raum sowie der Raum unter, neben oder über Gleisen, in dem Personen durch bewegte Schienenfahrzeuge gefährdet werden können. Zum Gleisbereich gehören weiterhin die gegebenenfalls vorhandenen elektrischen Fahrleitungen, wie z. B. Oberleitungen, Speiseleitungen und Stromschienen. Aufgrund des besonderen Gefahrenpotenzials eines Spannungsübertritts beim Annähern an aktive, d. h. unter Spannung stehenden Teilen dieser Fahrleitungen, sind die festgelegten Schutzabstände zu Oberleitungen und Stromschienen einzuhalten (siehe auch Kapitel 16 "Vermessungsarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen").
Zwingende Voraussetzung für die sichere Durchführung von Vermessungsarbeiten im oder neben dem Gleisbereich ist die Anzeige der Arbeiten bei der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle des Bahnbetreibers (BzS). Die BzS, nicht das Vermessungsteam, legt alle für die Arbeit erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb fest. Erst wenn diese Maßnahmen umgesetzt und die dazu gehörigen Einweisungen (durch den Bahnbetreiber) sowie Unterweisungen (durch das zuständige Unternehmen) durchgeführt wurden, darf mit den Vermessungsarbeiten begonnen werden. Manche Bahnbetreiber (z. B. Infrastrukturbetreiber der DB) sehen zudem spezielle Sicherungsverfahren für Vermessungsarbeiten vor.
Bei den Arbeiten ist Warnkleidung gemäß der DGUV Vorschrift 77 bzw. 78 "Arbeiten im Bereich von Gleisen" bzw. konkreter gemäß der DGUV Information 212-016 "Warnkleidung" zu tragen (entsprechend der DIN EN ISO 20471). Der Bahnbetreiber kann weitere Festlegungen zur Warnkleidung treffen (z. B. Farbe).
Zusätzlich zu den Gefahren aus dem Bahnbetrieb können im Bereich von Gleisen weitere Gefährdungen bestehen, die z. B. durch Bauprozesse im Gleis verursacht werden:

Abb. 22 Vermessungsarbeiten im Bereich von Eisenbahnen
Bei Vermessungsarbeiten im Bereich von Straßenbahnen ist außerdem zu beachten, dass die Bahnen sich auf (in der Regel bodengleich eingearbeiteten) Gleisen bewegen, deren Verlauf nicht sofort wahrgenommen werden kann. Zum Teil fahren die Bahnen in entgegengesetzter Richtung zum übrigen Fahrzeugverkehr und folgen einer gesonderten Ampelschaltung.
Hinweise zur Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenbereich finden sich in Kapitel 10 "Vermessungsarbeiten im Straßenbereich".
Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen
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