16 Vermessungsarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen

Zu Versorgungsanlagen im Sinne dieser DGUV Information gehören Versorgungsleitungen, die oberirdisch oder im Erdreich verlegt sind. Gefährdungen bestehen insbesondere bei Stromleitungen (z. B. Freileitungen, Fahrleitungen, erdverlegte Kabel) und Gasleitungen. Vor der Aufnahme von Vermessungsarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen müssen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen mit dem Betreiber der Anlage abgestimmt werden.

Vor dem Eingriff ins Erdreich, z. B. beim Einbringen von Schlagmarken oder dem Setzen von Vermessungsbolzen, ist die Lage von erdverlegten Leitungen zu bestimmen. Auskunft darüber gibt der Betreiber der Leitung. Ist die Lage nicht genau zu ermitteln, können Leitungssuchgeräte (siehe Abbildung 23) verwendet oder Suchgräben (Handschachtung) angelegt werden. Bei Glasfaserkabeln ist mit einer geringeren Verlegetiefe zu rechnen.


Hinweis
Die tatsächliche Lage einer Leitung kann von der in Leitungsplänen verzeichneten Lage abweichen!

Im Bereich von elektrischen Freileitungen darf nur gearbeitet werden, wenn die in Abbildung 24 dargestellten Schutzabstände eingehalten werden.

Können diese Schutzabstände zu elektrischen Freileitungen nicht eingehalten werden, hat der Auftraggeber in Abstimmung mit dem Betreiber der Leitung andere Sicherheitsmaßnahmen gegen Stromübertritt zu veranlassen. Diese können z. B. sein:

Abb. 23 Leitungssuchgerät

Abb. 23 Leitungssuchgerät

Bei Arbeiten im Bereich von Sendeanlagen ist ebenfalls ein Schutzabstand zu den Anlagen einzuhalten. Informationen dazu gibt der Betreiber der Sendeanlage.

In der Umgebung von Windkraftanlagen oder ähnlichen Anlagen von großer Höhe ist insbesondere im Winter zudem mit Eisschlag bzw. Eiswurf zu rechnen. Bei einer entsprechenden Gefahrenlage sollten die Arbeiten nicht ausgeführt werden.

Wichtig bei Vermessungsarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen ist weiterhin, dass die Telefonnummern von Rettungsdiensten, Leitungsbetreibern (Störungsdienst) und zuständigen Behörden (z. B. Tiefbauamt) immer an der Einsatzstelle vorhanden sind.

Abb. 24 Schutzabstände zu Freileitungen

Abb. 24 Schutzabstände zu Freileitungen



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