Im Erdbau werden häufig Erdbaumaschinen auf Mieten, Deichen, Dämmen etc. eingesetzt. Bei den hier ausgeführten steilen Böschungswinkeln (30 ° und steiler, gemessen an der Horizontalen) kann davon ausgegangen werden, dass schon Höhen ab 1 m bei einem Maschinenumsturz erhebliche Belastungen der ROPS-Konstruktion hervorrufen. Unfälle mit entsprechend niedrigen Absturzhöhen bestätigen diese Annahme.
Gemäß § 5 der Betriebssicherheitsverordnung darf die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen und den vorhersehbaren Beanspruchungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen unter anderem über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen. Bestimmte Erd- und Straßenbaumaschinen verfügen bereits herstellerseitig über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen und Fahrerkabinen.
Ist der Einsatz von Erdbaumaschinen nicht möglich oder aus anderen bautechnischen Gründen nicht sinnvoll, dürfen in Bereichen mit Umsturzgefahren nur Traktoren mit ROPS-Konstruktionen eingesetzt werden, deren Beurteilungsfaktor maximal 1,4 beträgt.
Bestimmung des Beurteilungsfaktors:
Für eine erste Einschätzung auf der Baustelle genügt eine vereinfachte Berechnung, bei der das Gesamtgewicht des angetroffenen Traktors durch sein Leergewicht gemäß Typenschild dividiert wird. Das Gesamtgewicht des Traktors setzt sich hierbei zusammen aus dem Traktorgewicht einschließlich Ballastierung und getragenen Anbauten bzw. Zuladungen. Liegt der Quotient aus angetroffen einem Gesamtgewicht/Leergewicht gemäß Typenschild oberhalb des Beurteilungsfaktors von 1,4 sind weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Errechnung des Beurteilungsfaktors zur Abschätzung der Sicherheit. Traktor: Leergewicht 10700 kg, Fräse: 4750kg, Gegengewicht: 2800 kg Ergebnis: Weitere Maßnahmen sind notwendig |

Abb. 2 Traktor mit Ballastierung und getragenem Anbaugerät
Eine weitere Option ist:
Es liegt im Einzelfall ein Nachweis des Herstellers über das bei der ROPS-Prüfung zu Grunde gelegte Referenzgewicht nach OECD Test Code 4 vor. In diesem Fall kann das Referenzgewicht anstelle des Leergewichtes gemäß Typenschild für die Berechnung des Quotienten herangezogen werden. Liegt der Quotient dann immer noch oberhalb des Beurteilungsfaktors von 1,4, sind weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Verstärkung der Kabine mit einer vom Hersteller für diesen Einsatz vorgesehenen und ausreichend dimensionierten Sicherheitsstruktur (z. B. entsprechend EN ISO 3471 (ROPS an EBM) oder ISO 8082 (ROPS an Forstmaschinen)).

Abb. 3 Vom Hersteller angebotener zusätzlicher Überrollschutz (ROPS)
Einsatz eines getragenen Anbaugerätes, dass mit einer eigenen ROPS-Struktur ausgestattet ist. Dieses muss vom Anbaugerätehersteller für die Kombination mit einem landwirtschaftlichen Traktor für den Einsatz auf einer Erdbaustelle freigeben sein.
Traktoren mit Frontballastierung müssen mind. den Anforderungen 3.3.1 ohne Anbaugerät entsprechen.
Die ROPS-Struktur muss dabei auf ebenem Boden abgestellt sowohl in der Höhe als auch in der Breite über die Traktorkabine hinausragen.

Abb. 4 getragenes Anbaugerät mit eigenem ROPS
Reduzierung der Zuladung, indem leichtere getragene Anbaugeräte, gegebenfalls in Kombination mit einer zugehörigen leichteren Ballastierung, eingesetzt werden. Ergibt sich nun ein Beurteilungsfaktor von maximal 1,4, kann der Traktor in Bezug auf die Umsturzgefährdung und unter Beachtung der Herstellervorgaben wie eine Erdbaumaschine eingesetzt werden.
Durch folgende Maßnahmen können ausreichende Sicherheitsabstände zu Böschungskanten sichergestellt werden:
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Verkehrswege müssen sicher befahrbar sein (§ 8 Absatz 3 Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (DGUV Vorschrift 38)). Besteht die Gefahr des Abkommens z. B. an Baugruben, Böschungen, Bauwerken, Traggerüsten oder Hafenanlagen müssen Maßnahmen getroffen werden. Zu diesen gehören insbesondere feste Fahrwegsbegrenzungen (Anfahrschutz).