6.17 Deponiegas in Schächten, Stollen und unterirdischen Bauwerken
6.17.1 Das Austreten von Deponiegas aus Einrichtungen in Schächten, Stollen und unterirdischen Bauwerken ist möglichst zu vermeiden.
    Dies wird z.B. erreicht, wenn
    − Leitungen nur einzeln geöffnet werden,
    − Öffnungen so klein wie möglich gehalten werden.

6.17.2

Aus Einrichtungen in Schächte, Stollen und unterirdische Bauwerke eindringendes Deponiegas ist gefahrlos abzuleiten.
    Dies wird z.B. erreicht, wenn
    − eindringendes Deponiegas durch eine separate Absaugung erfasst und unter Beachtung der Explosionsschutzmaßnahmen gefahrlos im Freien abgeleitet wird,
    − eindringendes Deponiegas durch eine zusätzliche mobile Belüftungseinrichtung mit Blasrichtung parallel zur stationären Belüftungseinrichtung verdünnt wird (Erhöhung der Luftwechselrate),
    − bei Arbeiten an geöffneten Sickerwasserleitungen Personen sich nur auf der Frischluftseite aufhalten und mit tragbaren Gaswarngeräten kontinuierliche Kontrollmessungen durchführen.
    Zum Befahren von Sickerwasserleitungen mit Spüldüsen und Fernsehkameras siehe Abschnitt 6.18.