Wartung

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass kraftbetriebene Arbeitsmittel mit gefahrbringenden Bewegungen einschließlich ihrer Schutzeinrichtungen gewartet werden:

Die Wartung umfasst die Prüfung auf ihren sicheren Zustand, mindestens jedoch auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel (z. B. Ver­schleiß­erscheinungen).
Die Wartung und Prüfung muss von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden.