Prüfung

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Die Prüffristen sind in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Auch die zur Prüfung befähigte Person muss in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren.