Anseilschutz

Anseilschutz darf verwendet werden, wenn sich keine Absturzsicherungen oder Auffang­einrichtungen einrichten lassen und geeignete Anschlag­einrichtungen vorhanden sind. Dabei hat der Vorgesetzte die Anschlag­einrichtungen festzulegen und dafür zu sorgen, dass der Anseilschutz benutzt wird.

Außerdem ist auf folgendes zu achten: