3 Ermittlung von Substitutionsmöglichkeiten

3.1 Gefährliche Eigenschaften von Faserstäuben aus Aluminiumsilikatwollen und sich daraus ergeben-de Gefährdungen für Beschäftigte

(1) Biobeständige anorganische Faserstäube besitzen eine krebserzeugende Wirkung bzw. stehen im Verdacht, Krebs zu erzeugen [6].

(2) Bei Tätigkeiten mit Aluminiumsilikatwollen können krebserzeugende Faserstäube (Kategorie 1B) freigesetzt werden.

(3) Bei der thermischen Anwendung (Erhitzung) von Aluminiumsilikatfasern kann sich Cristobalit bilden.

(4) Für Aluminiumsilikatwollen gibt es eine Expositions-Risiko-Beziehung (ERB) [2] [8].

(5) Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle, unter anderem Aluminiumsilikatwollen, beschreibt die TRGS 558 [3].

3.2 Grundsätze für die Substitution

(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die durch einen Gefahrstoff bedingte Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen beseitigt oder auf ein Mindestmaß verringert wird. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, muss der Arbeitgeber eine Substitutionsprüfung und wenn möglich danach eine Substitution durchführen.

(2) Insbesondere hat der Arbeitgeber Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu vermeiden oder Gefahrstoffe durch Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht oder weniger gefährlich sind. Gleichzeitig darf es zu keiner Erhöhung anderer Gefährdungen oder erhöhten Beeinträchtigung anderer Schutzgüter führen (z. B. Brand-/Explosionsgefahren, Ofendurchbrüche). Vorrangig ist bei Produkten aus Aluminiumsilikatwollen zu prüfen, ob eine Substitution technisch möglich ist.

(3) Bei der Auswahl möglicher Substitute sind nach Absatz 1 die Anforderungsprofile zur Substitutionsprüfung entsprechend der Anlage 1 dieser TRGS heranzuziehen [2][5].

(4) Die Prüfung einer Substitution ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über den gesamten Lebenszyklus der möglichen eingesetzten Produkte durchzuführen. Grundsätzlich ist eine Substitution von Produkten aus Aluminiumsilikatwollen dann durchzuführen, wenn

  1. die technischen Eigenschaften (Anwendungstemperaturen, Wärmedämmeigenschaften, Langzeitverhalten und Standzeit) gleichwertig oder für den genutzten Prozess geeignet sind und
  2. für die Beschäftigten, sowohl der eigenen als auch von Fremdfirmen, insgesamt geringere gesundheitliche Risiken während des gesamten Lebenszyklus, insbesondere auch unter Betrachtung von Wartung und Demontage, bestehen.

(5) Weitere Abwägungsgründe für den Einsatz von Substitutionslösungen können Aspekte des Arbeits- und Umweltschutzes, der Energie- und Ressourceneffizienz sowie Kosten sein [5].

3.3 Kriterien für die gesundheitliche Gefährdung und die technische Eignung von Substituten

3.3.1 Allgemeines

(1) Geeignete faserförmige Substitute sind solche, die keine Einstufung als krebserzeugend (Kategorie 1A oder Kategorie 1B) haben. Vorrangig sind solche Substitute auszuwählen, die auch vom Verdacht der krebserzeugenden Wirkung (Kategorie 2) frei sind (z. B. nach Nota Q der CLP-VO) sind.

(2) Bei nicht faserförmigen, mineralischen Substituten kann herstellungsbedingt Quarz oder Cristobalit enthalten sein.

(3) In faserförmigen als auch nicht faserförmigen Substituten kann durch die thermische Anwendung Cristobalit gebildet werden.

(4) Beim Auftreten von Quarz oder Cristobalit ist die TRGS 559 "Quarzhaltiger Staub" zu beachten [4].

(5) Hochtemperaturprozesse, in denen Produkte aus Aluminiumsilikatwollen verwendet werden, sind, auch innerhalb einer Branche, sehr verschiedenartig und spezifisch. Daher können Empfehlungen zur Substitution nicht generalisiert werden. Technisch müssen die Produkte für die Verwendung geeignet sein. Hilfestellungen für die Auswahl von Substituten finden sich in Anlage 1. Prinzipiell sind die folgenden technischen Parameter zu betrachten:

  1. Thermische Eigenschaften,
  2. Mechanische Eigenschaften,
  3. Chemische und mechanische Beständigkeit,
  4. Energie- und Ressourceneffizienz.

3.3.2 Anwendungstemperatur

(1) Die Auswahl geeigneter Substitute für Aluminiumsilikatwollen erfolgt in einem ersten Schritt über das Merkmal "thermische Eigenschaften" (Anlage 2).

(2) Produkte aus AES-Wollen sind grundsätzlich im Temperaturbereich bis ca. 1100 ºC einsetzbar. Mit steigender Temperatur (ab ca. 900 ºC) verringert sich die Anwendbarkeit von AES-Wollen, insbesondere durch anwendungsspezifische Gegebenheiten. Oberhalb von ca. 1200 ºC sind Produkte aus AES-Wollen nicht mehr einsetzbar.

(3) Produkte aus polykristalliner Wolle (PCW) können in einem Temperaturbereich bis ca. 1650 ºC eingesetzt werden.

(4) Leichte faserfreie feuerfeste Erzeugnisse werden als Substitute häufig bis ca. 1700 ºC, in speziellen Fällen auch bei höheren Temperaturen eingesetzt. Für häufige Temperaturwechsel in der Anwendung sind einige dieser Produkte weniger geeignet.