2 Begriffsbestimmungen

2.1 Ersatzstoffe

Ersatzstoffe im Sinne dieser TRGS sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, mit denen ein vergleichbares technisches Ergebnis erzielt werden kann und die eine geringere Gefährdung für Beschäftigte bedeuten.

2.2 Ersatzverfahren

Ersatzverfahren sind solche Verfahren, bei denen ein vergleichbares technisches Ergebnis erzielt werden kann und die eine geringere Gefährdung für Beschäftigte darstellen.

2.3 GISCODE

Der GISCODE ist eine Typenkennzeichnung [1] und fasst Produkte mit vergleichbarer Gesundheitsgefährdung und identischen Schutzmaßnahmen zu Gruppen zusammen. Der GISCODE ist auf den Herstellerinformationen (Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter) und auf den Gebindeetiketten aufgebracht. WINGIS (www.wingisonline.de) bietet Informationen über die GISCODE-Gruppen mit Hinweisen zu Inhaltsstoffen, Expositionen und Schutzmaßnahmen.

2.4 Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich

(1) Vorstriche (Grundierungen, Voranstriche) werden zur Vorbehandlung von Untergründen verwendet [2, 3].

(2) Klebstoffe für den Bodenbereich dienen zum Kleben von Fußbodenbelägen oder Parkett und anderen Holzfußböden [2, 3].

(3) Gegenstand dieser Regel sind Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich zum Kleben von Holzfußböden, Parkett, elastischen, textilen und modularen mehrschichtigen Bodenbelägen sowie Laminatböden.

(4) Ausgenommen von dieser Regel sind Klebstoffe zum Kleben keramischer Fliesen und Platten im Bodenbereich.

2.5 Lösemitteldefinition

(1) Lösemittel im Sinne dieser TRGS sind flüchtige organische Verbindungen mit einem Anfangssiedepunkt von höchstens 250 ºC bei einem Standarddruck von 1013 hPa, die bei Normalbedingungen (20 °C und 1013 hPa) flüssig sind und dazu verwendet werden, andere Stoffe zu lösen oder zu verdünnen, ohne sie chemisch zu verändern.

(2) Nicht unter die Lösemitteldefinition fallen Stoffe, die der genannten Lösemitteldefinition entsprechen, aber während der Härtung der Produkte chemisch reagieren und dadurch ein Bestandteil der Grundierungen und Klebstoffe werden.

2.6 Einteilung und Inhaltsstoffe von Vorstrichen und Klebstoffen für den Bodenbereich

(1) Stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe über 10 % Lösemittelgehalt (GISCODE S1 und S2).

(2) Lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe bis 10 % Lösemittelgehalt (GISCODE D3).

(3) Lösemittelarme Vorstriche und Klebstoffe bis 5 % Lösemittelgehalt (GISCODE D2).

(4) Lösemittelfreie Vorstriche und Klebstoffe ohne Lösemittel (weder in den Grundstoffen enthalten, noch bei der Herstellung zugesetzt). Ein minimaler Lösemittelanteil (= 0,3 %) kann aus Verunreinigungen resultieren (GISCODE D1).

(5) SMP-Vorstriche und -Klebstoffe (Silanmodifizierte Polymere, lösemittelfrei; GISCODE RS10, RS15, RS20 und RS25). Beim Einsatz der SMP-Klebstoffe und Vorstriche entsteht Methanol.

(6) Ein- und zweikomponentige Polyurethanvorstriche und -klebstoffe (GISCODE RU0,5, RU1 und RU2).

(7) Zweikomponentige Epoxidharzvorstriche und -klebstoffe (GISCODE RE05 bis RE55).