1 Anwendungsbereich

(1) Diese TRGS erläutert die Möglichkeiten zur Substitution von Vorstrichen und Klebstoffen für die Verlegung von Holzfußböden, Parkett, elastischen, textilen und mehrschichtig modularen Bodenbelägen sowie Laminatböden.

(2) Die Substitution hat das Ziel, die Gefährdung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu beseitigen oder auf ein Minimum zu verringern. Sie ist die vorrangige Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Die in dieser TRGS aufgeführten Substitutionsempfehlungen sind unter Beachtung der in der TRGS 600 "Substitution" beschriebenen Vorgehensweise erarbeitet worden. Sie sind entsprechend § 7 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung in aller Regel im Betrieb zu befolgen.