3. Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte

(1) Atemschutzgeräte werden nach dem Gerätegewicht und den Druckdifferenzen bei der Einatmung und der Ausatmung (Einatemwiderstand, Ausatemwiderstand) in Gruppen eingeteilt. Für die Zuordnung des Atemschutzgerätes zur Gruppe 2 ist die Überschreitung bereits eines der beiden Grenzwerte (Gerätegewicht oder Atemwiderstand) maßgebend. Das Gerätegewicht/der Atemwiderstand und damit die Belastung durch die Geräte steigt von Gruppe 1 nach Gruppe 3 an.

(2) Keiner Gerätegruppe, die eine arbeitsmedizinische Vorsorge erfordert, zuzuordnen sind:

 
a)  Atemschutzgeräte mit einem Gerätegewicht bis 3 kg und keinem Atemwiderstand, denn diese belasten den Träger so wenig, dass eine Gesundheitsgefährdung durch das Tragen des Atemschutzes nicht zu befürchten ist;
b) Atemschutzgeräte mit einem Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar, die weniger als 30 Minuten pro Tag getragen werden;
c) Fluchtgeräte und Selbstretter, die Personen ausschließlich für Flucht und Selbstrettung tragen und deren Gerätegewicht maximal 5 kg beträgt.

3.1 Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar


Beispiele:  Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2; partikelfiltrierende Halbmasken, FFP 1, FFP 2 oder FFP 3 (Herstellerangaben beachten); gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske; Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte, jeweils mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen.

3.2 Gruppe 2: Gerätegewicht zwischen 3 und 5 kg oder Atemwiderstand über 5 mbar


Beispiele:  Filtergeräte mit Partikelfiltern der Partikelfilterklasse P3, Filtergeräte mit Gasfiltern und Kombinationsfiltern aller Filterklassen; Regenerationsgeräte unter 5 kg; Frischluft-Saugschlauchgeräte; Strahlerschutzgeräte und Schutzanzüge in Verbindung mit Schlauch- oder Filtergeräten; Leichtgeräte.

3.3 Gruppe 3: Gerätegewicht über 5 kg


Beispiele:  Beispiele: Frei tragbare Isoliergeräte, wie Behältergeräte mit Druckluft; Regenerationsgeräte über 5 kg.