2. Begriffsbestimmungen und Erläuterungen

(1) Atemschutzgeräte sind persönliche Schutzausrüstungen, die den Träger vor dem Einatmen von Schadstoffen aus der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel schützen. Sie werden nach ihrer Funktionsweise in Filtergeräte und Isoliergeräte unterteilt.

(2) Filtergeräte sind Geräte, die abhängig von der Umgebungsatmosphäre wirken.

(3) Isoliergeräte wirken unabhängig von der Umgebungsatmosphäre und werden in frei tragbare und nicht frei tragbare Geräte unterteilt. Bei den frei tragbaren Geräten unterscheidet man Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer) und Regenerationsgeräte.

(4) Atemwiderstand ist der Strömungswiderstand, der bei der Beatmung eines Atemschutzgerätes entsteht. Er setzt sich aus Ein- und Ausatemwiderstand zusammen und ist für die einzelnen Atemschutzgeräte/Filter in den zutreffenden DIN festgelegt. Die Einteilung der Atemschutzgeräte folgt der DIN EN 133 "Atemschutzgeräte; Einteilung". Die Angaben des Atemwiderstandes beziehen sich auf ein Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig 20 x 1,5 l/min oder kontinuierlich 95 l/min.