Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 17.09.2020 erstellt und zuletzt am 17.11.2023 aktualisiert. Sie gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Webseiten.
Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 24.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung sind die Webseiten mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Webseiten werden aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Welche Teile sind nicht barrierefrei?
- Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
- Seit dem Frühjahr 2020 werden barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt. Insbesondere Teile des Vorschriften- und Regelwerks sowie aktuelle Broschüren sind bereits barrierefrei zugänglich. Ältere PDF-Dokumente sind noch nicht vollumfänglich auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt und werden schrittweise aufbereitet.
- Videos sind zum Teil untertitelt. Die Videos liegen teilweise ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor.
- Das Menü dieser Web-App ist noch nicht tastaturbedienbar.
- Neue PDF-Dokumente können ab dem Frühjahr 2021 Schritt-für-Schritt barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
- Der Text der Web-App zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit ist diese Web-App mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
- Formulare stehen noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form zur Verfügung.
- Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
- Schaltflächen sind zum Teil noch nicht mit ausreichend aussagekräftigen Linktexten oder Alternativtexten versehen.
- Website-Bereiche sind nur teilweise überspringbar.
- Informationen, Struktur und Beziehungen sind teilweise nicht identifizierbar.
- Bei der Verwendung von MacOS in Verbindung mit Firefox können mit den MacOS Standardeinstellungen nicht alle Website-Elemente per Tab-Steuerung erreicht werden. Dies betrifft insbesondere Links. Damit im Firefox unter MacOS auch die vorhandenen Links per Tab angesteuert werden können, kann die Tastaturnavigation in den globalen Mac-Einstellungen aktiviert werden. Besuchen Sie hierzu auch die Supportseite von Apple.
- Fokusreihenfolge ist nicht überall aufgabenangemessen.
- Der Linkzweck ist nur teilweise verständlich (im Kontext).
- Der Tastaturfokus ist teilweise nicht sichtbar.
- Name, Rolle und Wert sind nicht überall identifizierbar.
- Die Syntax ist nicht durchgängig korrekt.
- Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht ausgezeichnet.
Barriere mitteilen
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen
können Sie sich gerne per E-Mail an das
Redaktionsteam wenden.
Wir sind dankbar für Ihre Anregungen.
Zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie erreichen diese unter
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
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