Durch Betriebsvereinbarung können insbesondere geregelt werden
| 1. | zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen; |
| 1a. | Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes; |
| 2. | die Errichtung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist; |
| 3. | Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung; |
| 4. | Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb; |
| 5. | Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen. |