Prüfungen von Personenaufnahmemitteln PAM
Folgende Prüfungen für Personenaufnahmemittel sind erforderlich:
- Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen:
Für PAM mit Baujahr bis 1996 Prüfung durch einen Sachverständigen.
Für PAM ab Baujahr 1997 ist eine EG-Baumusterprüfung (CE-Kennzeichnung)
erforderlich.
- Täglich vor Arbeitsbeginn durch den Hebezeugführer
gemeinsam mit dem Aufsichtsführenden.
- Jährlich mindestens einmal durch einen Sachkundigen.