Prüfung von Bauaufzügen
- von Bedienperson
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bei Arbeitsbeginn Bremsen und Notendhalteeinrichtung |
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laufende Beobachtung auf auffällige Mängel, |
- durch zur Prüfung befähigte Person in Zeitabständen,
die durch eine Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind.
Dabei sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen.
Das Prüfprotokoll ist bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.