Grundlegende Anforderungen an Beleuchtungsstärken in der Bauwirtschaft
(Mindestwerte)
| Mindestwerte der Beleuchtungsstärken auf Baustellen |
lx |
| Allgemeine Beleuchtung, Verkehrswege |
20 |
| Grobe Tätigkeiten, z. B.: Erdarbeiten, Hilfs-und Lagerarbeiten, Transport, Verlegen von Entwässerungsrohren |
50 |
| Normale Tätigkeiten, z. B.: Montage von Fertigteilen, einfache Bewehrungsarbeiten, Schalungsarbeiten, Stahlbeton-und Maurerarbeiten, Installationsarbeiten, Arbeiten im Tunnel |
100 |
| Feine Tätigkeiten, z. B.: Anspruchsvolle Montagen, Oberflächenbearbeitung, Verbindung von Tragwerkselementen |
200 |
| Mindestwerte der Beleuchtungsstärken für Tätigkeiten an ortsfesten Arbeitsplätzen, auch auf Baustellen |
lx |
| Verkehrswege in Gebäuden (Personen) |
50 - 100 |
| Lagerräume |
50 - 200 |
| Schlosserarbeiten, Schweißarbeiten |
300 |
| Arbeiten mit Holzbearbeitungsmaschinen |
500 |
| Büroräume |
500 |
| Technisches Zeichnen |
750 |
Sicherheitsbeleuchtung bei Lichtausfall auf Rettungswegen und Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung einrichten.
Regelmäßige Reinigung und Wartung der Beleuchtungsanlagen durchführen.