Grundlegende Anforderungen an Beleuchtungsstärken in der Bauwirtschaft (Mindestwerte)

Mindestwerte der Beleuchtungsstärken auf Baustellen lx
Allgemeine Beleuchtung, Verkehrswege 20
Grobe Tätigkeiten, z. B.: Erdarbeiten, Hilfs-und Lagerarbeiten, Transport, Verlegen von Entwässerungsrohren 50
Normale Tätigkeiten, z. B.: Montage von Fertigteilen, einfache Bewehrungsarbeiten, Schalungsarbeiten, Stahlbeton-und Maurerarbeiten, Installationsarbeiten, Arbeiten im Tunnel 100
Feine Tätigkeiten, z. B.: Anspruchsvolle Montagen, Oberflächenbearbeitung, Verbindung von Tragwerkselementen 200


Mindestwerte der Beleuchtungsstärken für Tätigkeiten an ortsfesten Arbeitsplätzen, auch auf Baustellen lx
Verkehrswege in Gebäuden (Personen) 50 - 100
Lagerräume 50 - 200
Schlosserarbeiten, Schweißarbeiten 300
Arbeiten mit Holzbearbeitungsmaschinen 500
Büroräume 500
Technisches Zeichnen 750

Sicherheitsbeleuchtung bei Lichtausfall auf Rettungswegen und Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung einrichten. Regelmäßige Reinigung und Wartung der Beleuchtungsanlagen durchführen.