Lärmbelastungen ermitteln
Nach LärmVibrationsArbschV § 3 ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
Diese umfasst folgende Punkte:
- Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch Lärm
- Tageslärmexpositionspegel
- Verfügbarkeit alternativer Arbeitsmittel und Ausrüstungen (Substitutionsprüfung)
- Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie allgemein zugängliche Informationen hierzu
- zeitliche Ausdehnung über eine Achtstundenschicht hinaus
- Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Gehörschutzmitteln
- Auswirkung auf die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten, die besonders gefährdenden Gruppen angehören
- Herstellerangaben zur Lärmemission
Zur Vereinfachung finden sie hier Ergebnisse aus Lärmmessungen der BG BAU, die sie zur Gefährdungsbeurteilung nutzen können.
Beispiele für durchschnittliche Lärmbelastungen an Arbeitsplätzen der Bauwirtschaft 
Lärm in der Bauwirtschaft - Handlungshilfe zur Umsetzung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung 
Dokumentation der Ermittlungsergebnisse der Lärmbelastungen 